Kostenlose Analyse Ihrer Schuldensituation und Erörterung der verschiedenen Handlungs- und Lösungsmöglichkeiten, um in Zukunft schuldenfrei zu sein. Die 100% kostenlosetelefonische Erstberatung dauert in der Regel ca. 30 Minuten und verpflichtet Sie zu nichts.
da entweder Kostenübernahme durch den Staat mit Beratungshilfe oder vor Beauftragung vereinbarter Pauschalpreis, der auch in Raten gezahlt werden kann.
In einem kostenlosen und unverbindlichen Beratungsgespräch erörtern wir mit Ihnen anhand Ihrer individuellen Situation die verschiedenen Handlungs- und Lösungsmöglichkeiten, um in Zukunft schuldenfrei zu sein. Dies verpflichtet Sie zu nichts, entscheiden Sie gerne später, ob Sie mit uns den schnellsten Weg aus den Schulden gehen wollen.
Aufstellung der Gläubiger und Schulden
Wir analysieren Ihre Situation und verschaffen uns einen detaillierten Gesamteindruck Ihrer Schulden. Anschließend entscheiden wir gemeinsam, welcher Weg in die Schuldenfreiheit der Richtige für Sie ist.
Verhandlungen mit den Gläubigern
Unser Ziel ist es, immer eine außergerichtliche Einigung mit Ihren Gläubigern zu erzielen. Daher führen wir für Sie die Vergleichsverhandlungen, bis wir eine für alle Seiten akzeptable Lösung finden.
Regel- oder Verbraucherinsolvenz
Falls eine außergerichtliche Einigung nicht möglich sein sollte, beraten wir Sie in allen Verfahrensabschnitten eines Insolvenzverfahrens, von der Antragstellung bis zur Erteilung der Restschuldbefreiung.
Unsere Leistungen als Schuldnerberatung
Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung! Wir sind mit allen Problemen einer finanziellen Krise vertraut und können diese für Sie lösen.
Schuldenberatung für Verbraucher und Selbstständige
Führung sämtlicher Verhandlungen mit den Gläubigern
Erarbeitung von Lösungen zur Vermeidung des Insolvenzverfahrens
Insolvenzantragsstellung und Begleitung durch das Insolvenzverfahren
Vertretung gegenüber dem Insolvenzgericht und dem Insolvenzverwalter
Haben Sie Fragen?
Sprechen Sie uns an. Wir helfen Ihnen gerne!
Thomas ScuricAnwalt für Insolvenzrecht0234 9136810
Schuldnerberatung
Meine anwaltliche Schuldnerberatung hilft Ihnen, schnell und unkompliziert einen Weg aus den Schulden zu finden. Anhand Ihrer individuellen Situation bereite ich mit Ihnen eine Lösung vor. Die Schuldenbefreiung kann außergerichtlich oder gerichtlich erfolgen, durch einen Vergleich mit den Gläubigern oder durch ein Insolvenzverfahren.
Bei mir bekommen Sie in kürzester Zeit einen Beratungstermin. Dadurch kann ich sofort alle wichtigen Schritte einleiten. Umso schneller sind Sie Ihre Schulden los.
Haben Sie Fragen zur Privatinsolvenz, zum Schuldenvergleich oder zur Regelinsolvenz? Gern führe ich mit Ihnen unverbindlich ein kostenfreies Erstgespräch – nehmen Sie online oder per Telefon Kontakt mit mir auf. Dabei kann ich mit Ihnen wichtige Fragen klären, sowie mögliche Lösungsansätze besprechen.
Privatinsolvenz anmelden – vier gesetzlich festgelegte Schritte
Das Privatinsolvenzverfahren läuft in vier gesetzlich festgelegten Schritten ab. Die Vertretung durch einen kompetenten und auf Privatinsolvenzen spezialisierten Anwalt ist hier von Anfang an dringend angeraten, damit der Erfolg Ihres Insolvenzverfahrens nicht an juristischen Finessen scheitert.
Schritt 1
Bevor Sie Privatinsolvenz beantragen können, müssen Sie versuchen, eine außergerichtliche Einigung mit Ihren Gläubigern zu erzielen. Dieser außergerichtliche Schuldenbereinigungsplan wird von unserer Kanzlei für Sie durchgeführt. In dem Schuldenbereinigungsplan werden alle alle offenen Zahlungsverpflichtungen an sämtliche Gläubiger aufgelistet sind. Dieser Plan dient dazu, eine Entschuldung herbeizuführen. Als gescheitert gilt er dann, wenn ihn mindestens ein Gläubiger ablehnt oder nach seiner Ankündigung am Betreiben der Zwangsvollstreckung festhält.
Schritt 2
Ihre Privatinsolvenz anmelden können Sie erst nach dem Scheitern des außergerichtlichen Einigungsversuchs. Für die Eröffnung des Verfahrens muss ein entsprechender Antrag an das zuständige Gericht gesendet werden, was von unserer Kanzlei für Sie übernommen wird. Vor der Eröffnung des Verfahrens prüft der Richter die Aussichten eines gerichtlich angeordneten Schuldenbereinigungsplanes. Sollte der Richter den gerichtlichen Schuldenbereinigungsplan anordnen, haben die Gläubiger vier Wochen Zeit dem gerichtlichen Plan zuzustimmen. Falls der Vorschlag von mindestens 50 Prozent der Gläubiger – definiert nach Anzahl der Gläubiger und Höhe ihrer Forderungen ( Summen und Kopfmehrheit ) – angenommen wird, kann das Gericht auf Ihren Antrag hin die Zustimmung der Gläubiger durch einen richterlichen Beschluss ersetzen. Es kommt dann zu einem sogenannten Zwangsvergleich. Sie zahlen dann die angebotene Einmalzahlung bzw. die angebotenen Raten an die Gläubiger. Einer Eröffnung des Insolvenzverfahrens bedarf es dann nicht mehr. Sollte aber eine 50 % Mehrheit nicht erreicht werden oder hält der Richter die Durchführung eines gerichtlichen Schuldenbereinigungsplans für nicht aussichtsreich wird das Privatinsolvenzverfahren eröffnet.
Schritt 3
Ab dem Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens läuft das Insolvenzverfahren sechs Jahre. Das Insolvenzverfahren verkürzt sich von sechs Jahren auf fünf Jahre wenn Sie es schaffen innerhalb der fünf Jahre die Verfahrenskosten zu bezahlen. Das Insolvenzverfahren verkürzt sich auf drei Jahre, wenn Sie innerhalb von drei Jahren 35 % der Schulden sowie die Verfahrenskosten bezahlen. Durch das Gericht wird hierfür ein Treuhänder bestimmt, der Ihr gesamtes pfändbares Vermögen verwertet. Auch der pfändbare Teil Ihres Arbeitseinkommens fließt während dieser Zeit an Ihre Gläubiger. Sie dazu verpflichtet, eine angemessene Erwerbstätigkeit auszuüben oder sich um eine solche zu bemühen. Zu Ihrem pfändbaren Vermögen gehören beispielsweise Sparguthaben oder eine Lebensversicherung, jedoch keinesfalls Ihre Wohnungseinrichtung oder andere Gegenstände, die Sie für eine normale Lebensführung oder Ihre Berufsausübung brauchen.
Schritt 4
Nach Ablauf der sogenannten Wohlverhaltensphase und Abschluss des Insolvenzverfahrens können Sie von der Tilgung der restlichen Schulden befreit werden. Sie sind dann schuldenfrei.
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