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Privatinsolvenz: Ablauf, Voraussetzungen und Dauer

von Rechtsanwalt Thomas Scuric

Die Privatinsolvenz, im Gesetz Verbraucherinsolvenzverfahren, führt Sie in drei Jahren zur Restschuldbefreiung: Was danach noch offen ist, erlischt. Voraussetzung ist ein ernsthafter außergerichtlicher Einigungsversuch mit Ihren Gläubigern. Die Verfahrenskosten müssen Sie nicht vorstrecken, sie werden auf Antrag gestundet. Auf dieser Seite finden Sie jeden Schritt einzeln erklärt.

Von der ersten Überlegung bis zur Restschuldbefreiung. Die Seiten sind nach dem Ablauf sortiert, Sie können also von oben nach unten lesen oder gezielt dorthin springen, wo Sie gerade stehen.

Wenn Sie noch am Anfang stehen

Vielleicht ist die Privatinsolvenz gar nicht Ihr Weg. Es gibt vier Möglichkeiten aus der Überschuldung, und welche passt, hängt von Ihrem Einkommen und der Höhe der Schulden ab. Ein nüchterner Vergleich steht auf der Seite Ich habe Schulden, was jetzt?.

Läuft bereits eine Pfändung, hat etwas anderes Vorrang: Mein Konto wurde gepfändet und Lohnpfändung und Freibeträge. Was das Verfahren kostet und warum Sie nichts vorstrecken müssen, steht auf Was kostet mich das?.

Sind Sie selbstständig, gelten andere Regeln, meist die Regelinsolvenz. Warum, steht auf Selbstständig mit Schulden.

Rechtsanwalt Thomas Scuric

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