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Anwaltliche
Schuldnerberatung
für Lüdenscheid

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Anwaltliche Schuldnerberatung für Lüdenscheid: die drei Jahre im Verfahren

von Rechtsanwalt Thomas Scuric

Das Insolvenzverfahren endet nicht mit dem Antrag, sondern drei Jahre später. Was in dieser Zeit von Ihnen erwartet wird, steht im Gesetz und ist überschaubar.

Sie müssen arbeiten oder sich bemühen

Nach § 295 InsO müssen Sie eine angemessene Erwerbstätigkeit ausüben. Haben Sie keine, müssen Sie sich um eine bemühen und dürfen keine zumutbare Arbeit ablehnen. Wer arbeitsunfähig ist oder Kinder betreut, ist davon nicht betroffen.

Sie müssen Änderungen melden

Wohnungswechsel, neue Arbeitsstelle, deutlich höheres Einkommen: All das geht an das Gericht und den Treuhänder. Nicht auf Nachfrage, sondern von selbst.

Erbschaften zur Hälfte

Erben Sie in dieser Zeit, müssen Sie die Hälfte des Werts herausgeben. Das gilt auch für Schenkungen von Todes wegen. Ein Lottogewinn dagegen fällt nicht darunter, er zählt zum pfändbaren Einkommen.

Was passiert, wenn man sich nicht daran hält

Verstöße können die Restschuldbefreiung kosten, aber nur auf Antrag eines Gläubigers und nur, wenn dieser dadurch benachteiligt wurde. Wer offen mit Treuhänder und Gericht umgeht, hat in der Praxis wenig zu befürchten.

Wir begleiten Sie durch diese drei Jahre, nicht nur bis zum Antrag.

Lüdenscheid: Welches Gericht für Sie zuständig ist

Die meisten nehmen an, ihr Verfahren laufe am Gericht in der eigenen Stadt. Bei der Insolvenz stimmt das für Lüdenscheid nicht, bei Pfändungen dagegen schon. Hier steht, was wohin gehört.

InsolvenzverfahrenAmtsgericht HagenHeinitzstraße 42 · 58097 Hagen

Ihr Antrag auf Privat- oder Regelinsolvenz geht an das Amtsgericht Hagen. Das ist keine Entscheidung des Gerichts, sondern steht in § 2 Abs. 1 InsO: Insolvenzsachen bearbeitet immer das Amtsgericht am Sitz eines Landgerichts, und zwar für den gesamten Landgerichtsbezirk. Lüdenscheid gehört zum Landgerichtsbezirk Hagen.

Dasselbe Gericht ist auch für Hagen, Herdecke, Iserlohn zuständig. Das ist keine Zusammenlegung, sondern die Folge derselben Vorschrift.

Pfändung und P-KontoAmtsgericht LüdenscheidDukatenweg 6 · 58507 Lüdenscheid

Wird Ihr Konto oder Ihr Lohn gepfändet, ist das Amtsgericht an Ihrem Wohnort zuständig (§ 828 Abs. 2 ZPO). Dort stellen Sie auch den Antrag, wenn der Freibetrag auf Ihrem P-Konto nicht reicht (§§ 906, 907 ZPO).

Diese beiden Wege trennen sich also. Wer den Insolvenzantrag beim Gericht vor Ort einreicht, verliert Zeit, bis er weitergeleitet wird.

Unsere Kanzlei sitzt in Bochum. Herkommen müssen Sie nicht: Das erste Gespräch führen wir am Telefon, Unterlagen nehmen wir per Post oder E-Mail entgegen.

Stand: 2. September 2026. Grundlagen: § 2 Abs. 1 InsO, § 828 Abs. 2 ZPO, §§ 906 und 907 ZPO. Gerichte und Anschriften nach dem amtlichen Orts- und Gerichtsverzeichnis der Justiz Nordrhein-Westfalen.

Ihre Vorteile für mehr Sicherheit

  • Keine Wartezeiten – kurzfristiger Beratungstermin möglich
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  • Individuelle Lösungen, zugeschnitten auf Ihre Situation
  • Mehr als 20 Jahre Erfahrung als spezialisierter Anwalt für Insolvenzrecht
  • Volle Kostenkontrolle, da entweder Kostenübernahme durch den Staat mit Beratungshilfe oder vor Beauftragung vereinbarter Pauschalpreis, der auch in Raten gezahlt werden kann

Wie funktioniert unsere Schuldnerberatung

Kostenloses Erstberatungsgespräch
Kostenloses Erstberatungsgespräch

Wir erklären im ersten Gespräch, was in den drei Jahren wirklich von Ihnen erwartet wird. Die meisten Sorgen erledigen sich dabei schon.

Aufstellung der Gläubiger und Schulden
Aufstellung der Gläubiger und Schulden

Wir stellen die Gläubiger auf, damit von Anfang an feststeht, wer zum Verfahren gehört. Nachgemeldete Forderungen machen später Arbeit.

Verhandlungen mit den Gläubigern
Verhandlungen mit den Gläubigern

Vor dem Verfahren steht der Einigungsversuch. Gelingt er, ersparen Sie sich die drei Jahre ganz.

Regel- oder Verbraucherinsolvenz
Regel- oder Verbraucherinsolvenz

Im Verfahren begleiten wir Sie durch: Auskunftspflichten, Umzug, neuer Job. Wer seine Pflichten kennt, verliert die Restschuldbefreiung nicht.

Unsere Leistungen

Unsere Leistungen als Schuldnerberatung

Drei Jahre klingen lang, sind aber ein überschaubarer Abschnitt mit klaren Pflichten. Wir sagen vorher, was auf Sie zukommt, und achten während des Verfahrens darauf, dass am Ende die Restschuldbefreiung steht.

  • Schuldenberatung für Verbraucher und Selbstständige
  • Führung sämtlicher Verhandlungen mit den Gläubigern
  • Erarbeitung von Lösungen zur Vermeidung des Insolvenzverfahrens
  • Insolvenzantragsstellung und Begleitung durch das Insolvenzverfahren
  • Vertretung gegenüber dem Insolvenzgericht und dem Insolvenzverwalter

Kundenbewertungen – Das sagen unsere Kunden

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Rechtsanwalt Thomas Scuric

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