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Schuldnerberatung für Hagen: was hier vor Ort gilt

von Rechtsanwalt Thomas Scuric

Wie viel von meinem Gehalt darf gepfändet werden?

Seit dem 1. Juli 2026 sind 1.587,40 Euro netto im Monat unpfändbar. Für die erste unterhaltsberechtigte Person kommen 597,42 Euro dazu, für jede weitere 332,83 Euro.

Diese Grenzen muss Ihr Arbeitgeber von sich aus einhalten, ein Antrag ist dafür nicht nötig. Rechnet er falsch, etwa weil er Unterhaltspflichten übergeht, lässt sich das über das Vollstreckungsgericht korrigieren. Die genauen Beträge stehen in der Pfändungstabelle.

Ist für Pfändungen dasselbe Gericht zuständig wie für die Insolvenz?

Ja, in Hagen fällt beides beim Amtsgericht Hagen zusammen. Es sind trotzdem zwei getrennte Verfahren mit eigenen Abteilungen und eigenen Aktenzeichen.

Für die Insolvenz gilt § 2 Abs. 1 InsO, für Pfändungen § 828 Abs. 2 ZPO. Dass beide Zuständigkeiten hier im selben Haus liegen, ist ein Zufall der Gerichtsorganisation und kein Grund, die Verfahren zu vermengen.

Wie lange dauert es, bis ich schuldenfrei bin?

Drei Jahre ab der Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Gelingt vorher eine außergerichtliche Einigung mit den Gläubigern, geht es deutlich schneller.

Die drei Jahre laufen ab dem Tag der Eröffnung, nicht ab dem Antrag. In dieser Zeit geht der pfändbare Teil Ihres Einkommens an den Treuhänder; was Ihnen bleibt, richtet sich nach der Pfändungstabelle und nicht nach dem Ermessen der Gläubiger.

Wo bekomme ich in Hagen kostenlose Schuldnerberatung?

Bei den anerkannten Beratungsstellen der Kommune sowie von Caritas, Diakonie und der Verbraucherzentrale. Sie sind kostenfrei und dürfen den Kern des Verfahrens abdecken.

Beraten, mit Gläubigern verhandeln und die Bescheinigung nach § 305 InsO ausstellen: All das dürfen sie. Der Unterschied liegt in der Zeit. In Deutschland gibt es etwa 1.360 Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen (Statistisches Bundesamt, Juli 2026), und sie sind überlastet: Die Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände berichtet von hoher Nachfrage und längeren Wartezeiten auf einen Termin.

Läuft bei Ihnen eine Frist, ist das Konto gesperrt oder wird bereits vollstreckt, haben Sie diese Monate nicht. Woran Sie das unterscheiden, steht auf der Seite Schuldnerberatung oder Anwalt?

Ihre Vorteile für mehr Sicherheit

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  • Volle Kostenkontrolle, da entweder Kostenübernahme durch den Staat mit Beratungshilfe oder vor Beauftragung vereinbarter Pauschalpreis, der auch in Raten gezahlt werden kann

Wie funktioniert unsere Schuldnerberatung

Kostenloses Erstberatungsgespräch
Kostenloses Erstberatungsgespräch

Sie nennen uns Ihr Nettoeinkommen und Ihre Unterhaltspflichten. Damit steht in wenigen Minuten fest, wie viel überhaupt gepfändet werden darf und ob Ihr Arbeitgeber zu viel einbehält.

Aufstellung der Gläubiger und Schulden
Aufstellung der Gläubiger und Schulden

Wir sehen den Pfändungs- und Überweisungsbeschluss durch und klären, wer sonst noch offene Forderungen hat. Häufig wartet hinter der ersten Pfändung bereits die zweite.

Verhandlungen mit den Gläubigern
Verhandlungen mit den Gläubigern

Gläubiger lassen eine Pfändung oft fallen, wenn stattdessen eine Rate zuverlässig fließt. Diese Vereinbarung führen wir für Sie, damit Ihr Gehalt wieder vollständig bei Ihnen ankommt.

Regel- oder Verbraucherinsolvenz
Regel- oder Verbraucherinsolvenz

Führt das nicht zum Ziel, beendet das Insolvenzverfahren den Zugriff: Ab Eröffnung darf kein einzelner Gläubiger mehr in Ihren Lohn vollstrecken (§ 89 InsO).

Unsere Leistungen

Unsere Leistungen als Schuldnerberatung

Bei einer Lohnpfändung entscheidet jeder Monat mit, denn zu viel einbehaltenes Geld holt man später nur schwer zurück. Wir prüfen zuerst den Freibetrag und verhandeln parallel mit dem Gläubiger, damit der Zugriff auf Ihr Gehalt endet.

  • Schuldenberatung für Verbraucher und Selbstständige
  • Führung sämtlicher Verhandlungen mit den Gläubigern
  • Erarbeitung von Lösungen zur Vermeidung des Insolvenzverfahrens
  • Insolvenzantragsstellung und Begleitung durch das Insolvenzverfahren
  • Vertretung gegenüber dem Insolvenzgericht und dem Insolvenzverwalter

Welches Gericht ist für eine Privatinsolvenz in Hagen zuständig?

In Hagen liegen beide Zuständigkeiten beim selben Gericht. Trotzdem lohnt der Blick, denn Insolvenz und Pfändung sind zwei verschiedene Verfahren mit verschiedenen Abteilungen.

InsolvenzverfahrenAmtsgericht HagenHeinitzstraße 42 · 58097 Hagen

Ihr Antrag auf Privat- oder Regelinsolvenz geht an das Amtsgericht Hagen. Das ist keine Entscheidung des Gerichts, sondern steht in § 2 Abs. 1 InsO: Insolvenzsachen bearbeitet immer das Amtsgericht am Sitz eines Landgerichts, und zwar für den gesamten Landgerichtsbezirk. Hagen gehört zum Landgerichtsbezirk Hagen.

Dasselbe Gericht ist auch für Herdecke, Iserlohn, Lüdenscheid zuständig. Das ist keine Zusammenlegung, sondern die Folge derselben Vorschrift.

Pfändung und P-KontoAmtsgericht HagenHeinitzstraße 42 · 58097 Hagen

Wird Ihr Konto oder Ihr Lohn gepfändet, ist das Amtsgericht an Ihrem Wohnort zuständig (§ 828 Abs. 2 ZPO). Dort stellen Sie auch den Antrag, wenn der Freibetrag auf Ihrem P-Konto nicht reicht (§§ 906, 907 ZPO).

Für Sie fällt beides zusammen: dasselbe Haus, aber zwei verschiedene Abteilungen mit eigenen Aktenzeichen.

Wir vertreten Sie bundesweit. Das erste Gespräch führen wir am Telefon, Unterlagen nehmen wir per Post oder E-Mail entgegen.

Stand: 2. September 2026. Grundlagen: § 2 Abs. 1 InsO, § 828 Abs. 2 ZPO, §§ 906 und 907 ZPO. Gerichte und Anschriften nach dem amtlichen Orts- und Gerichtsverzeichnis der Justiz Nordrhein-Westfalen.

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