Schuldnerberatung Essen, Oberhausen, Bochum, Dortmund

Anwaltliche
Schuldnerberatung
für Hagen

  • Keine Wartezeiten – kurzfristiger Beratungstermin möglich
  • Kostenfreies und unverbindliches erstes Beratungsgespräch
  • Individuelle Lösungen, zugeschnitten auf Ihre Situation
  • Mehr als 20 Jahre Erfahrung im Insolvenzrecht

Vereinbaren Sie jetzt einen kostenlosen Erstberatungstermin: 0800 4035033

Jetzt unverbindlich anfragen!

Kostenloser Erstberatungstermin
Unverbindlich und ohne Wartezeit.

0800 4035033
(Mo. – Fr. von 9-13 Uhr u. 14-18 Uhr)

Schuldnerberatung Hagen
Schnelle Hilfe bei Schulden

Kostenloser Erstberatungstermin
Unverbindlich u. ohne Wartezeit.

0800 4035033
(Mo. – Fr. von 9-13 Uhr u. 14-18 Uhr)

Anwaltliche Schuldnerberatung für Hagen: Lohnpfändung und was bleibt

von Rechtsanwalt Thomas Scuric

Eine Lohnpfändung trifft Sie doppelt: Es fehlt Geld, und der Arbeitgeber weiß Bescheid. Beides lässt sich beeinflussen, wenn man früh handelt.

Wie viel überhaupt gepfändet werden darf

Ihr Arbeitgeber darf nicht den ganzen Lohn abführen. Was unpfändbar bleibt, steht in § 850c ZPO und in der dazugehörigen Pfändungstabelle. Entscheidend ist Ihr Nettoeinkommen und die Zahl der Menschen, denen Sie Unterhalt schulden. Jede unterhaltsberechtigte Person erhöht den geschützten Betrag.

Die Beträge werden jedes Jahr zum 1. Juli angepasst.

Der Arbeitgeber ist nur Bote

Er entscheidet nichts. Als Drittschuldner muss er den pfändbaren Teil an den Gläubiger überweisen, mehr nicht. Eine Lohnpfändung allein rechtfertigt keine Kündigung.

Rechnet er falsch, etwa weil er Unterhaltspflichten nicht berücksichtigt, lässt sich das über das Vollstreckungsgericht korrigieren.

Was wir davor tun können

Solange noch kein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss zugestellt ist, lässt sich meist mehr erreichen. Viele Gläubiger stimmen einer Ratenzahlung zu, wenn absehbar ist, dass die Pfändung wenig bringt.

Ist der Beschluss da, prüfen wir, ob der Freibetrag richtig berechnet wurde und ob eine Erhöhung in Frage kommt.

Das erste Gespräch ist kostenfrei und unverbindlich.

Hagen: Welches Gericht für Sie zuständig ist

In Hagen liegen beide Zuständigkeiten beim selben Gericht. Trotzdem lohnt der Blick, denn Insolvenz und Pfändung sind zwei verschiedene Verfahren mit verschiedenen Abteilungen.

InsolvenzverfahrenAmtsgericht HagenHeinitzstraße 42 · 58097 Hagen

Ihr Antrag auf Privat- oder Regelinsolvenz geht an das Amtsgericht Hagen. Das ist keine Entscheidung des Gerichts, sondern steht in § 2 Abs. 1 InsO: Insolvenzsachen bearbeitet immer das Amtsgericht am Sitz eines Landgerichts, und zwar für den gesamten Landgerichtsbezirk. Hagen gehört zum Landgerichtsbezirk Hagen.

Dasselbe Gericht ist auch für Herdecke, Iserlohn, Lüdenscheid zuständig. Das ist keine Zusammenlegung, sondern die Folge derselben Vorschrift.

Pfändung und P-KontoAmtsgericht HagenHeinitzstraße 42 · 58097 Hagen

Wird Ihr Konto oder Ihr Lohn gepfändet, ist das Amtsgericht an Ihrem Wohnort zuständig (§ 828 Abs. 2 ZPO). Dort stellen Sie auch den Antrag, wenn der Freibetrag auf Ihrem P-Konto nicht reicht (§§ 906, 907 ZPO).

Für Sie fällt beides zusammen: dasselbe Haus, aber zwei verschiedene Abteilungen mit eigenen Aktenzeichen.

Unsere Kanzlei sitzt in Bochum. Herkommen müssen Sie nicht: Das erste Gespräch führen wir am Telefon, Unterlagen nehmen wir per Post oder E-Mail entgegen.

Stand: 2. September 2026. Grundlagen: § 2 Abs. 1 InsO, § 828 Abs. 2 ZPO, §§ 906 und 907 ZPO. Gerichte und Anschriften nach dem amtlichen Orts- und Gerichtsverzeichnis der Justiz Nordrhein-Westfalen.

Ihre Vorteile für mehr Sicherheit

  • Keine Wartezeiten – kurzfristiger Beratungstermin möglich
  • Kostenfreies und unverbindliches erstes Beratungsgespräch
  • Individuelle Lösungen, zugeschnitten auf Ihre Situation
  • Mehr als 20 Jahre Erfahrung als spezialisierter Anwalt für Insolvenzrecht
  • Volle Kostenkontrolle, da entweder Kostenübernahme durch den Staat mit Beratungshilfe oder vor Beauftragung vereinbarter Pauschalpreis, der auch in Raten gezahlt werden kann

Wie funktioniert unsere Schuldnerberatung

Kostenloses Erstberatungsgespräch
Kostenloses Erstberatungsgespräch

Sie nennen uns Ihr Nettoeinkommen und Ihre Unterhaltspflichten. Damit steht in wenigen Minuten fest, wie viel überhaupt gepfändet werden darf und ob Ihr Arbeitgeber zu viel einbehält.

Aufstellung der Gläubiger und Schulden
Aufstellung der Gläubiger und Schulden

Wir sehen den Pfändungs- und Überweisungsbeschluss durch und klären, wer sonst noch offene Forderungen hat. Häufig wartet hinter der ersten Pfändung bereits die zweite.

Verhandlungen mit den Gläubigern
Verhandlungen mit den Gläubigern

Gläubiger lassen eine Pfändung oft fallen, wenn stattdessen eine Rate zuverlässig fließt. Diese Vereinbarung führen wir für Sie, damit Ihr Gehalt wieder vollständig bei Ihnen ankommt.

Regel- oder Verbraucherinsolvenz
Regel- oder Verbraucherinsolvenz

Führt das nicht zum Ziel, beendet das Insolvenzverfahren den Zugriff: Ab Eröffnung darf kein einzelner Gläubiger mehr in Ihren Lohn vollstrecken (§ 89 InsO).

Unsere Leistungen

Unsere Leistungen als Schuldnerberatung

Bei einer Lohnpfändung entscheidet jeder Monat mit, denn zu viel einbehaltenes Geld holt man später nur schwer zurück. Wir prüfen zuerst den Freibetrag und verhandeln parallel mit dem Gläubiger, damit der Zugriff auf Ihr Gehalt endet.

  • Schuldenberatung für Verbraucher und Selbstständige
  • Führung sämtlicher Verhandlungen mit den Gläubigern
  • Erarbeitung von Lösungen zur Vermeidung des Insolvenzverfahrens
  • Insolvenzantragsstellung und Begleitung durch das Insolvenzverfahren
  • Vertretung gegenüber dem Insolvenzgericht und dem Insolvenzverwalter

Kundenbewertungen – Das sagen unsere Kunden

4,88 von 5Durchschnitt aus 1.675 Bewertungen auf ProvenExpert und weiteren Portalen

Rechtsanwalt Thomas Scuric

Kostenlose Erstberatung vereinbaren!

0800 4035033 (Mo. - Fr. von 9-13 Uhr und 14-18 Uhr)