0800 4035033
(Mo. – Fr. von 9-13 Uhr u. 14-18 Uhr)
Anwaltliche
Schuldnerberatung
für Troisdorf
- Keine Wartezeiten – kurzfristiger Beratungstermin möglich
- Kostenfreies und unverbindliches erstes Beratungsgespräch
- Individuelle Lösungen, zugeschnitten auf Ihre Situation
- Mehr als 20 Jahre Erfahrung im Insolvenzrecht
Kostenloser Erstberatungstermin
Unverbindlich und ohne Wartezeit.
Schuldnerberatung Troisdorf
Schnelle Hilfe bei Schulden
Kostenloser Erstberatungstermin
Unverbindlich u. ohne Wartezeit.
0800 4035033
(Mo. – Fr. von 9-13 Uhr u. 14-18 Uhr)
Anwaltliche Schuldnerberatung für Troisdorf: wie ein Vergleich aussieht
von Rechtsanwalt Thomas Scuric
Vom außergerichtlichen Vergleich wird oft geredet, selten konkret. Deshalb hier, was tatsächlich verhandelt wird.
Die Quote
Beim Vergleich zahlen Sie nicht alles, sondern einen Anteil. Wie hoch er ausfällt, hängt davon ab, was die Gläubiger im Insolvenzverfahren zu erwarten hätten. Wer pfändbares Einkommen hat, muss mehr bieten. Wer nichts Pfändbares hat, kann wenig bieten, und genau das ist das Argument in der Verhandlung.
Raten oder Einmalzahlung
Zwei Wege sind üblich. Entweder Sie zahlen über einen festen Zeitraum monatlich, oder ein Dritter zahlt einmalig einen Betrag, und die Gläubiger verzichten auf den Rest.
Die Einmalzahlung wirkt oft besser, weil Gläubiger sicheres Geld heute lieber nehmen als unsicheres über Jahre. Wenn Familie oder Freunde helfen wollen, ist das der wirksamste Zeitpunkt.
Alle müssen zustimmen
Ein außergerichtlicher Vergleich braucht die Zustimmung jedes einzelnen Gläubigers. Einer genügt, um ihn scheitern zu lassen. Das ist keine Katastrophe: Die Bescheinigung über das Scheitern ist nach § 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO die Voraussetzung dafür, dass das Gericht den Insolvenzantrag annimmt.
Was wir übernehmen
Wir rechnen die Quote aus, formulieren das Angebot und führen die Verhandlung. Sie müssen mit keinem Gläubiger selbst sprechen.
Troisdorf: Welches Gericht für Sie zuständig ist
Die meisten nehmen an, ihr Verfahren laufe am Gericht in der eigenen Stadt. Bei der Insolvenz stimmt das für Troisdorf nicht, bei Pfändungen dagegen schon. Hier steht, was wohin gehört.
Ihr Antrag auf Privat- oder Regelinsolvenz geht an das Amtsgericht Bonn. Das ist keine Entscheidung des Gerichts, sondern steht in § 2 Abs. 1 InsO: Insolvenzsachen bearbeitet immer das Amtsgericht am Sitz eines Landgerichts, und zwar für den gesamten Landgerichtsbezirk. Troisdorf gehört zum Landgerichtsbezirk Bonn.
Dasselbe Gericht ist auch für Bonn zuständig. Das ist keine Zusammenlegung, sondern die Folge derselben Vorschrift.
Wird Ihr Konto oder Ihr Lohn gepfändet, ist das Amtsgericht an Ihrem Wohnort zuständig (§ 828 Abs. 2 ZPO). Dort stellen Sie auch den Antrag, wenn der Freibetrag auf Ihrem P-Konto nicht reicht (§§ 906, 907 ZPO).
Diese beiden Wege trennen sich also. Wer den Insolvenzantrag beim Gericht vor Ort einreicht, verliert Zeit, bis er weitergeleitet wird.
Unsere Kanzlei sitzt in Bochum. Herkommen müssen Sie nicht: Das erste Gespräch führen wir am Telefon, Unterlagen nehmen wir per Post oder E-Mail entgegen.
Stand: 2. September 2026. Grundlagen: § 2 Abs. 1 InsO, § 828 Abs. 2 ZPO, §§ 906 und 907 ZPO. Gerichte und Anschriften nach dem amtlichen Orts- und Gerichtsverzeichnis der Justiz Nordrhein-Westfalen.
Ihre Vorteile für mehr Sicherheit
- Keine Wartezeiten – kurzfristiger Beratungstermin möglich
- Kostenfreies und unverbindliches erstes Beratungsgespräch
- Individuelle Lösungen, zugeschnitten auf Ihre Situation
- Mehr als 20 Jahre Erfahrung als spezialisierter Anwalt für Insolvenzrecht
- Volle Kostenkontrolle, da entweder Kostenübernahme durch den Staat mit Beratungshilfe oder vor Beauftragung vereinbarter Pauschalpreis, der auch in Raten gezahlt werden kann
Wie funktioniert unsere Schuldnerberatung
Unsere Leistungen als Schuldnerberatung
Ein Vergleich heißt meist: Die Gläubiger verzichten auf einen Teil und bekommen den Rest sicher. Wir ermitteln, was Sie tragen können, und tragen dieses Angebot allen Gläubigern gleichzeitig an.
- Schuldenberatung für Verbraucher und Selbstständige
- Führung sämtlicher Verhandlungen mit den Gläubigern
- Erarbeitung von Lösungen zur Vermeidung des Insolvenzverfahrens
- Insolvenzantragsstellung und Begleitung durch das Insolvenzverfahren
- Vertretung gegenüber dem Insolvenzgericht und dem Insolvenzverwalter
Kundenbewertungen – Das sagen unsere Kunden
4,88 von 5Durchschnitt aus 1.675 Bewertungen auf ProvenExpert und weiteren Portalen

