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Anwaltliche Schuldnerberatung für Troisdorf: wie ein Vergleich aussieht

von Rechtsanwalt Thomas Scuric

Vom außergerichtlichen Vergleich wird oft geredet, selten konkret. Deshalb hier, was tatsächlich verhandelt wird.

Die Quote

Beim Vergleich zahlen Sie nicht alles, sondern einen Anteil. Wie hoch er ausfällt, hängt davon ab, was die Gläubiger im Insolvenzverfahren zu erwarten hätten. Wer pfändbares Einkommen hat, muss mehr bieten. Wer nichts Pfändbares hat, kann wenig bieten, und genau das ist das Argument in der Verhandlung.

Raten oder Einmalzahlung

Zwei Wege sind üblich. Entweder Sie zahlen über einen festen Zeitraum monatlich, oder ein Dritter zahlt einmalig einen Betrag, und die Gläubiger verzichten auf den Rest.

Die Einmalzahlung wirkt oft besser, weil Gläubiger sicheres Geld heute lieber nehmen als unsicheres über Jahre. Wenn Familie oder Freunde helfen wollen, ist das der wirksamste Zeitpunkt.

Alle müssen zustimmen

Ein außergerichtlicher Vergleich braucht die Zustimmung jedes einzelnen Gläubigers. Einer genügt, um ihn scheitern zu lassen. Das ist keine Katastrophe: Die Bescheinigung über das Scheitern ist nach § 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO die Voraussetzung dafür, dass das Gericht den Insolvenzantrag annimmt.

Was wir übernehmen

Wir rechnen die Quote aus, formulieren das Angebot und führen die Verhandlung. Sie müssen mit keinem Gläubiger selbst sprechen.

Troisdorf: Welches Gericht für Sie zuständig ist

Die meisten nehmen an, ihr Verfahren laufe am Gericht in der eigenen Stadt. Bei der Insolvenz stimmt das für Troisdorf nicht, bei Pfändungen dagegen schon. Hier steht, was wohin gehört.

InsolvenzverfahrenAmtsgericht BonnWilhelmstraße 21 · 53111 Bonn

Ihr Antrag auf Privat- oder Regelinsolvenz geht an das Amtsgericht Bonn. Das ist keine Entscheidung des Gerichts, sondern steht in § 2 Abs. 1 InsO: Insolvenzsachen bearbeitet immer das Amtsgericht am Sitz eines Landgerichts, und zwar für den gesamten Landgerichtsbezirk. Troisdorf gehört zum Landgerichtsbezirk Bonn.

Dasselbe Gericht ist auch für Bonn zuständig. Das ist keine Zusammenlegung, sondern die Folge derselben Vorschrift.

Pfändung und P-KontoAmtsgericht SiegburgNeue Poststraße 16 · 53721 Siegburg

Wird Ihr Konto oder Ihr Lohn gepfändet, ist das Amtsgericht an Ihrem Wohnort zuständig (§ 828 Abs. 2 ZPO). Dort stellen Sie auch den Antrag, wenn der Freibetrag auf Ihrem P-Konto nicht reicht (§§ 906, 907 ZPO).

Diese beiden Wege trennen sich also. Wer den Insolvenzantrag beim Gericht vor Ort einreicht, verliert Zeit, bis er weitergeleitet wird.

Unsere Kanzlei sitzt in Bochum. Herkommen müssen Sie nicht: Das erste Gespräch führen wir am Telefon, Unterlagen nehmen wir per Post oder E-Mail entgegen.

Stand: 2. September 2026. Grundlagen: § 2 Abs. 1 InsO, § 828 Abs. 2 ZPO, §§ 906 und 907 ZPO. Gerichte und Anschriften nach dem amtlichen Orts- und Gerichtsverzeichnis der Justiz Nordrhein-Westfalen.

Ihre Vorteile für mehr Sicherheit

  • Keine Wartezeiten – kurzfristiger Beratungstermin möglich
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  • Mehr als 20 Jahre Erfahrung als spezialisierter Anwalt für Insolvenzrecht
  • Volle Kostenkontrolle, da entweder Kostenübernahme durch den Staat mit Beratungshilfe oder vor Beauftragung vereinbarter Pauschalpreis, der auch in Raten gezahlt werden kann

Wie funktioniert unsere Schuldnerberatung

Kostenloses Erstberatungsgespräch
Kostenloses Erstberatungsgespräch

Wir rechnen im ersten Gespräch durch, was Sie monatlich wirklich aufbringen können. Ein Vergleich hält nur, wenn die Rate über Jahre trägt.

Aufstellung der Gläubiger und Schulden
Aufstellung der Gläubiger und Schulden

Wir holen aktuelle Forderungsstände ein. Erst wenn die Gesamtsumme feststeht, lässt sich eine Quote anbieten, die alle mitgehen.

Verhandlungen mit den Gläubigern
Verhandlungen mit den Gläubigern

Dann schreiben wir alle Gläubiger gleichzeitig an. Ein Vergleich gelingt selten im Einzelgespräch, sondern nur, wenn das Angebot für alle dasselbe ist.

Regel- oder Verbraucherinsolvenz
Regel- oder Verbraucherinsolvenz

Sagt ein Gläubiger nicht zu, ist nichts verloren. Der Versuch ist Voraussetzung für den Insolvenzantrag, den wir dann für Sie stellen.

Unsere Leistungen

Unsere Leistungen als Schuldnerberatung

Ein Vergleich heißt meist: Die Gläubiger verzichten auf einen Teil und bekommen den Rest sicher. Wir ermitteln, was Sie tragen können, und tragen dieses Angebot allen Gläubigern gleichzeitig an.

  • Schuldenberatung für Verbraucher und Selbstständige
  • Führung sämtlicher Verhandlungen mit den Gläubigern
  • Erarbeitung von Lösungen zur Vermeidung des Insolvenzverfahrens
  • Insolvenzantragsstellung und Begleitung durch das Insolvenzverfahren
  • Vertretung gegenüber dem Insolvenzgericht und dem Insolvenzverwalter

Kundenbewertungen – Das sagen unsere Kunden

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Rechtsanwalt Thomas Scuric

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