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Schuldnerberatung für Troisdorf: was hier vor Ort gilt

von Rechtsanwalt Thomas Scuric

Verbraucher- oder Regelinsolvenz, was gilt für mich?

Wer nie selbstständig war, geht ins Verbraucherverfahren. Ehemals Selbstständige können es nutzen, wenn sie weniger als 20 Gläubiger haben und keine Forderungen aus Arbeitsverhältnissen offen sind (§ 304 Abs. 2 InsO).

Beides muss zusammen zutreffen. Der Unterschied ist nicht bloß der Name: Im Verbraucherverfahren ist der außergerichtliche Einigungsversuch Pflicht, im Regelverfahren nicht. Wird im falschen Verfahren eingereicht, kostet das Monate.

Muss ich zum Amtsgericht Bonn fahren?

Nein. Das Verfahren wird schriftlich geführt, und in den allermeisten Verbraucherinsolvenzverfahren gibt es keinen Termin, zu dem Sie erscheinen müssen.

Dass Ihr Insolvenzverfahren nicht in Troisdorf läuft, sondern in Bonn, folgt aus § 2 Abs. 1 InsO: Insolvenzsachen bearbeitet immer das Amtsgericht am Sitz eines Landgerichts. Für Pfändungen bleibt dagegen das Gericht an Ihrem Wohnort zuständig.

Erfährt mein Arbeitgeber davon?

Nur, wenn gepfändet wird oder ein Verfahren läuft. Solange kein Beschluss zugestellt ist, erfährt er nichts.

Wird gepfändet, ist er Drittschuldner und muss den pfändbaren Teil abführen. Er sieht dann, wer pfändet, nicht aber, woher die Schulden stammen. Eine Kündigung rechtfertigt das nicht. Der stärkste Schutz ist deshalb, früh zu verhandeln: Eine Ratenvereinbarung hält die Sache aus dem Betrieb heraus.

Wo bekomme ich in Troisdorf kostenlose Schuldnerberatung?

Bei den anerkannten Beratungsstellen der Kommune sowie von Caritas, Diakonie und der Verbraucherzentrale. Sie sind kostenfrei und dürfen den Kern des Verfahrens abdecken.

Beraten, mit Gläubigern verhandeln und die Bescheinigung nach § 305 InsO ausstellen: All das dürfen sie. Der Unterschied liegt in der Zeit. In Deutschland gibt es etwa 1.360 Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen (Statistisches Bundesamt, Juli 2026), und sie sind überlastet: Die Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände berichtet von hoher Nachfrage und längeren Wartezeiten auf einen Termin.

Läuft bei Ihnen eine Frist, ist das Konto gesperrt oder wird bereits vollstreckt, haben Sie diese Monate nicht. Woran Sie das unterscheiden, steht auf der Seite Schuldnerberatung oder Anwalt?

Ihre Vorteile für mehr Sicherheit

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  • Volle Kostenkontrolle, da entweder Kostenübernahme durch den Staat mit Beratungshilfe oder vor Beauftragung vereinbarter Pauschalpreis, der auch in Raten gezahlt werden kann

Wie funktioniert unsere Schuldnerberatung

Kostenloses Erstberatungsgespräch
Kostenloses Erstberatungsgespräch

Wir rechnen im ersten Gespräch durch, was Sie monatlich wirklich aufbringen können. Ein Vergleich hält nur, wenn die Rate über Jahre trägt.

Aufstellung der Gläubiger und Schulden
Aufstellung der Gläubiger und Schulden

Wir holen aktuelle Forderungsstände ein. Erst wenn die Gesamtsumme feststeht, lässt sich eine Quote anbieten, die alle mitgehen.

Verhandlungen mit den Gläubigern
Verhandlungen mit den Gläubigern

Dann schreiben wir alle Gläubiger gleichzeitig an. Ein Vergleich gelingt selten im Einzelgespräch, sondern nur, wenn das Angebot für alle dasselbe ist.

Regel- oder Verbraucherinsolvenz
Regel- oder Verbraucherinsolvenz

Sagt ein Gläubiger nicht zu, ist nichts verloren. Der Versuch ist Voraussetzung für den Insolvenzantrag, den wir dann für Sie stellen.

Unsere Leistungen

Unsere Leistungen als Schuldnerberatung

Ein Vergleich heißt meist: Die Gläubiger verzichten auf einen Teil und bekommen den Rest sicher. Wir ermitteln, was Sie tragen können, und tragen dieses Angebot allen Gläubigern gleichzeitig an.

  • Schuldenberatung für Verbraucher und Selbstständige
  • Führung sämtlicher Verhandlungen mit den Gläubigern
  • Erarbeitung von Lösungen zur Vermeidung des Insolvenzverfahrens
  • Insolvenzantragsstellung und Begleitung durch das Insolvenzverfahren
  • Vertretung gegenüber dem Insolvenzgericht und dem Insolvenzverwalter

Welches Gericht ist für eine Privatinsolvenz in Troisdorf zuständig?

Die meisten nehmen an, ihr Verfahren laufe am Gericht in der eigenen Stadt. Bei der Insolvenz stimmt das für Troisdorf nicht, bei Pfändungen dagegen schon. Hier steht, was wohin gehört.

InsolvenzverfahrenAmtsgericht BonnWilhelmstraße 21 · 53111 Bonn

Ihr Antrag auf Privat- oder Regelinsolvenz geht an das Amtsgericht Bonn. Das ist keine Entscheidung des Gerichts, sondern steht in § 2 Abs. 1 InsO: Insolvenzsachen bearbeitet immer das Amtsgericht am Sitz eines Landgerichts, und zwar für den gesamten Landgerichtsbezirk. Troisdorf gehört zum Landgerichtsbezirk Bonn.

Dasselbe Gericht ist auch für Bonn zuständig. Das ist keine Zusammenlegung, sondern die Folge derselben Vorschrift.

Pfändung und P-KontoAmtsgericht SiegburgNeue Poststraße 16 · 53721 Siegburg

Wird Ihr Konto oder Ihr Lohn gepfändet, ist das Amtsgericht an Ihrem Wohnort zuständig (§ 828 Abs. 2 ZPO). Dort stellen Sie auch den Antrag, wenn der Freibetrag auf Ihrem P-Konto nicht reicht (§§ 906, 907 ZPO).

Diese beiden Wege trennen sich also. Wer den Insolvenzantrag beim Gericht vor Ort einreicht, verliert Zeit, bis er weitergeleitet wird.

Wir vertreten Sie bundesweit. Das erste Gespräch führen wir am Telefon, Unterlagen nehmen wir per Post oder E-Mail entgegen.

Stand: 2. September 2026. Grundlagen: § 2 Abs. 1 InsO, § 828 Abs. 2 ZPO, §§ 906 und 907 ZPO. Gerichte und Anschriften nach dem amtlichen Orts- und Gerichtsverzeichnis der Justiz Nordrhein-Westfalen.

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