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Anwaltliche
Schuldnerberatung
für Frankfurt
- Keine Wartezeiten – kurzfristiger Beratungstermin möglich
- Kostenfreies und unverbindliches erstes Beratungsgespräch
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Kostenloser Erstberatungstermin
Unverbindlich und ohne Wartezeit.
Schuldnerberatung für Frankfurt am Main
Schnelle Hilfe bei Schulden
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Schuldnerberatung für Frankfurt am Main: was hier vor Ort gilt
von Rechtsanwalt Thomas Scuric
Mein Konto ist gesperrt. Was hilft sofort?
Ihre Bank muss ein bestehendes Girokonto auf Verlangen umwandeln, spätestens am vierten Geschäftstag. Danach ist ein Grundfreibetrag automatisch geschützt, ohne Antrag bei Gericht. Reicht er nicht, lässt er sich mit einer Bescheinigung erhöhen.
Ist für Pfändungen dasselbe Gericht zuständig wie für die Insolvenz?
Für die Insolvenz gilt § 2 Abs. 1 InsO, für Pfändungen § 828 Abs. 2 ZPO. Dass beide Zuständigkeiten hier im selben Haus liegen, ist ein Zufall der Gerichtsorganisation und kein Grund, die Verfahren zu vermengen.
Was kostet mich das, wenn ich kein Geld habe?
Die Annahme, eine Schuldenregulierung sei unbezahlbar, ist die größte Hemmschwelle überhaupt, und sie stimmt nicht. Wer wenig hat, hat gerade deshalb Anspruch auf Hilfe bei den Kosten. Näheres auf der Seite Was kostet mich das?
Wo bekomme ich in Frankfurt am Main kostenlose Schuldnerberatung?
Beraten, mit Gläubigern verhandeln und die Bescheinigung nach § 305 InsO ausstellen: All das dürfen sie. Der Unterschied liegt in der Zeit. In Deutschland gibt es etwa 1.360 Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen (Statistisches Bundesamt, Juli 2026), und sie sind überlastet: Die Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände berichtet von hoher Nachfrage und längeren Wartezeiten auf einen Termin.
Läuft bei Ihnen eine Frist, ist das Konto gesperrt oder wird bereits vollstreckt, haben Sie diese Monate nicht. Woran Sie das unterscheiden, steht auf der Seite Schuldnerberatung oder Anwalt?
Ihre Frage, ausführlich beantwortet
Was rechtlich gilt, gilt in ganz Deutschland gleich. Diese Seiten beantworten die häufigsten Fragen im Einzelnen, mit Fristen, Beträgen und Fundstellen.
Ihre Vorteile für mehr Sicherheit
- Keine Wartezeiten – kurzfristiger Beratungstermin möglich
- Kostenfreies und unverbindliches erstes Beratungsgespräch
- Individuelle Lösungen, zugeschnitten auf Ihre Situation
- Mehr als 20 Jahre Erfahrung als spezialisierter Anwalt für Insolvenzrecht
- Volle Kostenkontrolle, da entweder Kostenübernahme durch den Staat mit Beratungshilfe oder vor Beauftragung vereinbarter Pauschalpreis, der auch in Raten gezahlt werden kann
Wie funktioniert unsere Schuldnerberatung
Unsere Leistungen als Schuldnerberatung
Ein gepfändetes Konto legt den Alltag still, Miete und Strom gehen nicht mehr raus. Zuerst sichern wir Ihr Existenzminimum über das P-Konto, danach klären wir, wie die Pfändung ganz verschwindet.
- Schuldenberatung für Verbraucher und Selbstständige
- Führung sämtlicher Verhandlungen mit den Gläubigern
- Erarbeitung von Lösungen zur Vermeidung des Insolvenzverfahrens
- Insolvenzantragsstellung und Begleitung durch das Insolvenzverfahren
- Vertretung gegenüber dem Insolvenzgericht und dem Insolvenzverwalter
Welches Gericht ist für eine Privatinsolvenz in Frankfurt am Main zuständig?
In Frankfurt am Main liegen beide Zuständigkeiten beim selben Gericht. Trotzdem lohnt der Blick, denn Insolvenz und Pfändung sind zwei verschiedene Verfahren mit verschiedenen Abteilungen.
Ihr Antrag auf Privat- oder Regelinsolvenz geht an das Amtsgericht Frankfurt am Main. Das ist keine Entscheidung des Gerichts, sondern steht in § 2 Abs. 1 InsO: Insolvenzsachen bearbeitet immer das Amtsgericht am Sitz eines Landgerichts, und zwar für den gesamten Landgerichtsbezirk. Frankfurt am Main gehört zum Landgerichtsbezirk Frankfurt am Main.
Wird Ihr Konto oder Ihr Lohn gepfändet, ist das Amtsgericht an Ihrem Wohnort zuständig (§ 828 Abs. 2 ZPO). Dort stellen Sie auch den Antrag, wenn der Freibetrag auf Ihrem P-Konto nicht reicht (§§ 906, 907 ZPO).
Für Sie fällt beides zusammen: dasselbe Haus, aber zwei verschiedene Abteilungen mit eigenen Aktenzeichen.
Wir vertreten Sie bundesweit. Das erste Gespräch führen wir am Telefon, Unterlagen nehmen wir per Post oder E-Mail entgegen.
Stand: 2. September 2026. Grundlagen: § 2 Abs. 1 InsO, § 828 Abs. 2 ZPO, §§ 906 und 907 ZPO. Gerichte und Anschriften nach dem amtlichen Orts- und Gerichtsverzeichnis der Justiz Nordrhein-Westfalen.
Unsere Zweigstelle in Frankfurt am Main
Meine anwaltliche Schuldnerberatung in Frankfurt am Main hilft Ihnen, schnell und unkompliziert einen Weg aus den Schulden zu finden. Anhand Ihrer individuellen Situation bereite ich mit Ihnen eine Lösung vor. Die Schuldenbefreiung kann außergerichtlich oder gerichtlich erfolgen, durch einen Vergleich mit den Gläubigern oder durch ein Insolvenzverfahren.
Bei mir bekommen Sie in kürzester Zeit einen Termin. Dadurch kann ich sofort alle wichtigen Schritte einleiten. Umso schneller sind Sie Ihre Schulden los.
Haben Sie Fragen zur Privatinsolvenz, zum Schuldenvergleich oder zur Regelinsolvenz? Gern führe ich mit Ihnen unverbindlich ein kostenfreies Erstgespräch – nehmen Sie online oder per Telefon Kontakt mit mir auf. Dabei kann ich mit Ihnen wichtige Fragen klären, sowie mögliche Lösungsansätze besprechen.
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