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Anwaltliche Schuldnerberatung für Frankfurt am Main: Konto gepfändet
von Rechtsanwalt Thomas Scuric
Wenn das Konto eingefroren ist, hilft kein Verhandeln mehr, sondern nur ein Schritt: das Pfändungsschutzkonto.
Was bei einer Kontopfändung passiert
Die Bank sperrt das Guthaben. Auch Sie selbst kommen nicht mehr heran, Lastschriften platzen, Miete und Strom gehen zurück. Das gilt unabhängig davon, woher das Geld stammt: Auch Lohn und Sozialleistungen sind auf einem normalen Girokonto ungeschützt.
Das P-Konto und die Vier-Wochen-Frist
Ihre Bank muss ein bestehendes Girokonto auf Verlangen in ein Pfändungsschutzkonto umwandeln, spätestens am vierten Geschäftstag. Verlangen Sie es innerhalb von vier Wochen nach Zustellung der Pfändung, wirkt der Schutz rückwirkend auf das bereits gesperrte Guthaben.
Diese Frist ist der Grund, warum es hier auf Tage ankommt.
Wenn der Grundfreibetrag nicht reicht
Er lässt sich erhöhen: für unterhaltsberechtigte Personen, für bestimmte Sozialleistungen, für Kindergeld. Die Bescheinigung dafür stellen Beratungsstellen, Arbeitgeber, Sozialleistungsträger oder wir aus. Reicht auch das nicht, entscheidet das Vollstreckungsgericht.
Erst sichern, dann klären
Ist das Konto geschützt, kümmern wir uns um die Ursache. Vorher hätte jede Verhandlung keinen Boden.
Frankfurt am Main: Welches Gericht für Sie zuständig ist
In Frankfurt am Main liegen beide Zuständigkeiten beim selben Gericht. Trotzdem lohnt der Blick, denn Insolvenz und Pfändung sind zwei verschiedene Verfahren mit verschiedenen Abteilungen.
Ihr Antrag auf Privat- oder Regelinsolvenz geht an das Amtsgericht Frankfurt am Main. Das ist keine Entscheidung des Gerichts, sondern steht in § 2 Abs. 1 InsO: Insolvenzsachen bearbeitet immer das Amtsgericht am Sitz eines Landgerichts, und zwar für den gesamten Landgerichtsbezirk. Frankfurt am Main gehört zum Landgerichtsbezirk Frankfurt am Main.
Wird Ihr Konto oder Ihr Lohn gepfändet, ist das Amtsgericht an Ihrem Wohnort zuständig (§ 828 Abs. 2 ZPO). Dort stellen Sie auch den Antrag, wenn der Freibetrag auf Ihrem P-Konto nicht reicht (§§ 906, 907 ZPO).
Für Sie fällt beides zusammen: dasselbe Haus, aber zwei verschiedene Abteilungen mit eigenen Aktenzeichen.
Unsere Kanzlei sitzt in Bochum. Herkommen müssen Sie nicht: Das erste Gespräch führen wir am Telefon, Unterlagen nehmen wir per Post oder E-Mail entgegen.
Stand: 2. September 2026. Grundlagen: § 2 Abs. 1 InsO, § 828 Abs. 2 ZPO, §§ 906 und 907 ZPO. Gerichte und Anschriften nach dem amtlichen Orts- und Gerichtsverzeichnis der Justiz Nordrhein-Westfalen.
Ihre Vorteile für mehr Sicherheit
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- Volle Kostenkontrolle, da entweder Kostenübernahme durch den Staat mit Beratungshilfe oder vor Beauftragung vereinbarter Pauschalpreis, der auch in Raten gezahlt werden kann
Wie funktioniert unsere Schuldnerberatung
Unsere Leistungen als Schuldnerberatung
Ein gepfändetes Konto legt den Alltag still, Miete und Strom gehen nicht mehr raus. Zuerst sichern wir Ihr Existenzminimum über das P-Konto, danach klären wir, wie die Pfändung ganz verschwindet.
- Schuldenberatung für Verbraucher und Selbstständige
- Führung sämtlicher Verhandlungen mit den Gläubigern
- Erarbeitung von Lösungen zur Vermeidung des Insolvenzverfahrens
- Insolvenzantragsstellung und Begleitung durch das Insolvenzverfahren
- Vertretung gegenüber dem Insolvenzgericht und dem Insolvenzverwalter
Kundenbewertungen – Das sagen unsere Kunden
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