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Anwaltliche Schuldnerberatung für Frankfurt am Main: Konto gepfändet

von Rechtsanwalt Thomas Scuric

Wenn das Konto eingefroren ist, hilft kein Verhandeln mehr, sondern nur ein Schritt: das Pfändungsschutzkonto.

Was bei einer Kontopfändung passiert

Die Bank sperrt das Guthaben. Auch Sie selbst kommen nicht mehr heran, Lastschriften platzen, Miete und Strom gehen zurück. Das gilt unabhängig davon, woher das Geld stammt: Auch Lohn und Sozialleistungen sind auf einem normalen Girokonto ungeschützt.

Das P-Konto und die Vier-Wochen-Frist

Ihre Bank muss ein bestehendes Girokonto auf Verlangen in ein Pfändungsschutzkonto umwandeln, spätestens am vierten Geschäftstag. Verlangen Sie es innerhalb von vier Wochen nach Zustellung der Pfändung, wirkt der Schutz rückwirkend auf das bereits gesperrte Guthaben.

Diese Frist ist der Grund, warum es hier auf Tage ankommt.

Wenn der Grundfreibetrag nicht reicht

Er lässt sich erhöhen: für unterhaltsberechtigte Personen, für bestimmte Sozialleistungen, für Kindergeld. Die Bescheinigung dafür stellen Beratungsstellen, Arbeitgeber, Sozialleistungsträger oder wir aus. Reicht auch das nicht, entscheidet das Vollstreckungsgericht.

Erst sichern, dann klären

Ist das Konto geschützt, kümmern wir uns um die Ursache. Vorher hätte jede Verhandlung keinen Boden.

Frankfurt am Main: Welches Gericht für Sie zuständig ist

In Frankfurt am Main liegen beide Zuständigkeiten beim selben Gericht. Trotzdem lohnt der Blick, denn Insolvenz und Pfändung sind zwei verschiedene Verfahren mit verschiedenen Abteilungen.

InsolvenzverfahrenAmtsgericht Frankfurt am MainGerichtsstraße 2 · 60313 Frankfurt am Main

Ihr Antrag auf Privat- oder Regelinsolvenz geht an das Amtsgericht Frankfurt am Main. Das ist keine Entscheidung des Gerichts, sondern steht in § 2 Abs. 1 InsO: Insolvenzsachen bearbeitet immer das Amtsgericht am Sitz eines Landgerichts, und zwar für den gesamten Landgerichtsbezirk. Frankfurt am Main gehört zum Landgerichtsbezirk Frankfurt am Main.

Pfändung und P-KontoAmtsgericht Frankfurt am MainGerichtsstraße 2 · 60313 Frankfurt am Main

Wird Ihr Konto oder Ihr Lohn gepfändet, ist das Amtsgericht an Ihrem Wohnort zuständig (§ 828 Abs. 2 ZPO). Dort stellen Sie auch den Antrag, wenn der Freibetrag auf Ihrem P-Konto nicht reicht (§§ 906, 907 ZPO).

Für Sie fällt beides zusammen: dasselbe Haus, aber zwei verschiedene Abteilungen mit eigenen Aktenzeichen.

Unsere Kanzlei sitzt in Bochum. Herkommen müssen Sie nicht: Das erste Gespräch führen wir am Telefon, Unterlagen nehmen wir per Post oder E-Mail entgegen.

Stand: 2. September 2026. Grundlagen: § 2 Abs. 1 InsO, § 828 Abs. 2 ZPO, §§ 906 und 907 ZPO. Gerichte und Anschriften nach dem amtlichen Orts- und Gerichtsverzeichnis der Justiz Nordrhein-Westfalen.

Ihre Vorteile für mehr Sicherheit

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  • Mehr als 20 Jahre Erfahrung als spezialisierter Anwalt für Insolvenzrecht
  • Volle Kostenkontrolle, da entweder Kostenübernahme durch den Staat mit Beratungshilfe oder vor Beauftragung vereinbarter Pauschalpreis, der auch in Raten gezahlt werden kann

Wie funktioniert unsere Schuldnerberatung

Kostenloses Erstberatungsgespräch
Kostenloses Erstberatungsgespräch

Wenn das Konto blockiert ist, zählt der erste Anruf. Wir klären sofort, ob Sie ein P-Konto haben, welcher Freibetrag greift und was noch in diesem Monat frei wird.

Aufstellung der Gläubiger und Schulden
Aufstellung der Gläubiger und Schulden

Wir sehen nach, wer gepfändet hat und ob weitere Beschlüsse bei Ihrer Bank liegen. Bei mehreren Pfändungen bestimmt die Reihenfolge, wer zuerst bedient wird.

Verhandlungen mit den Gläubigern
Verhandlungen mit den Gläubigern

Parallel sprechen wir den Gläubiger an. Wird die Pfändung gegen eine Ratenzusage aufgehoben, ist Ihr Konto schneller wieder nutzbar als über jeden Gerichtsweg.

Regel- oder Verbraucherinsolvenz
Regel- oder Verbraucherinsolvenz

Bleibt der Druck, schafft das Insolvenzverfahren dauerhaft Ruhe: Kontopfändungen einzelner Gläubiger sind dann nicht mehr möglich.

Unsere Leistungen

Unsere Leistungen als Schuldnerberatung

Ein gepfändetes Konto legt den Alltag still, Miete und Strom gehen nicht mehr raus. Zuerst sichern wir Ihr Existenzminimum über das P-Konto, danach klären wir, wie die Pfändung ganz verschwindet.

  • Schuldenberatung für Verbraucher und Selbstständige
  • Führung sämtlicher Verhandlungen mit den Gläubigern
  • Erarbeitung von Lösungen zur Vermeidung des Insolvenzverfahrens
  • Insolvenzantragsstellung und Begleitung durch das Insolvenzverfahren
  • Vertretung gegenüber dem Insolvenzgericht und dem Insolvenzverwalter

Kundenbewertungen – Das sagen unsere Kunden

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Rechtsanwalt Thomas Scuric

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