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Schuldnerberatung
für Remscheid

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Anwaltliche Schuldnerberatung für Remscheid: gebürgt und jetzt zahlen sollen?

von Rechtsanwalt Thomas Scuric

Eine Bürgschaft unterschreibt man in guten Zeiten und merkt erst in schlechten, was sie bedeutet.

Der Bürge haftet wie der Schuldner selbst

Mit der Bürgschaft nach § 765 BGB stehen Sie für eine fremde Schuld ein. Bei der üblichen selbstschuldnerischen Bürgschaft kann sich die Bank direkt an Sie halten, ohne vorher beim Hauptschuldner zu vollstrecken.

Die Bürgschaft braucht die Schriftform (§ 766 BGB). Eine mündliche Zusage oder eine E-Mail genügt nicht.

Wann eine Bürgschaft angreifbar ist

Nicht jede Unterschrift ist wirksam. Die Rechtsprechung hat Bürgschaften naher Angehöriger wiederholt für sittenwidrig gehalten, wenn der Bürge finanziell krass überfordert war und die Bank das wusste. Der typische Fall: ein junger Mensch ohne nennenswertes Einkommen bürgt für einen Betrieb.

Das ist eine Einzelfallprüfung, aber sie lohnt sich, bevor Sie zahlen.

Mithaftung ist etwas anderes

Haben Sie den Kreditvertrag selbst mit unterschrieben, sind Sie kein Bürge, sondern Mitschuldner. Dann greifen die Einwendungen der Bürgschaft nicht.

Was wir tun

Wir prüfen die Urkunde, den Umfang und die Wirksamkeit, bevor wir verhandeln. Das erste Gespräch ist kostenfrei.

Remscheid: Welches Gericht für Sie zuständig ist

Die meisten nehmen an, ihr Verfahren laufe am Gericht in der eigenen Stadt. Bei der Insolvenz stimmt das für Remscheid nicht, bei Pfändungen dagegen schon. Hier steht, was wohin gehört.

InsolvenzverfahrenAmtsgericht WuppertalEiland 2 · 42103 Wuppertal

Ihr Antrag auf Privat- oder Regelinsolvenz geht an das Amtsgericht Wuppertal. Das ist keine Entscheidung des Gerichts, sondern steht in § 2 Abs. 1 InsO: Insolvenzsachen bearbeitet immer das Amtsgericht am Sitz eines Landgerichts, und zwar für den gesamten Landgerichtsbezirk. Remscheid gehört zum Landgerichtsbezirk Wuppertal.

Dasselbe Gericht ist auch für Solingen, Velbert, Wuppertal zuständig. Das ist keine Zusammenlegung, sondern die Folge derselben Vorschrift.

Pfändung und P-KontoAmtsgericht RemscheidAlleestraße 119 · 42853 Remscheid

Wird Ihr Konto oder Ihr Lohn gepfändet, ist das Amtsgericht an Ihrem Wohnort zuständig (§ 828 Abs. 2 ZPO). Dort stellen Sie auch den Antrag, wenn der Freibetrag auf Ihrem P-Konto nicht reicht (§§ 906, 907 ZPO).

Diese beiden Wege trennen sich also. Wer den Insolvenzantrag beim Gericht vor Ort einreicht, verliert Zeit, bis er weitergeleitet wird.

Unsere Kanzlei sitzt in Bochum. Herkommen müssen Sie nicht: Das erste Gespräch führen wir am Telefon, Unterlagen nehmen wir per Post oder E-Mail entgegen.

Stand: 2. September 2026. Grundlagen: § 2 Abs. 1 InsO, § 828 Abs. 2 ZPO, §§ 906 und 907 ZPO. Gerichte und Anschriften nach dem amtlichen Orts- und Gerichtsverzeichnis der Justiz Nordrhein-Westfalen.

Ihre Vorteile für mehr Sicherheit

  • Keine Wartezeiten – kurzfristiger Beratungstermin möglich
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  • Individuelle Lösungen, zugeschnitten auf Ihre Situation
  • Mehr als 20 Jahre Erfahrung als spezialisierter Anwalt für Insolvenzrecht
  • Volle Kostenkontrolle, da entweder Kostenübernahme durch den Staat mit Beratungshilfe oder vor Beauftragung vereinbarter Pauschalpreis, der auch in Raten gezahlt werden kann

Wie funktioniert unsere Schuldnerberatung

Kostenloses Erstberatungsgespräch
Kostenloses Erstberatungsgespräch

Wir sehen zuerst die Bürgschaftsurkunde an. Form und Umfang entscheiden darüber, ob und in welcher Höhe Sie überhaupt einstehen müssen.

Aufstellung der Gläubiger und Schulden
Aufstellung der Gläubiger und Schulden

Wir klären, was der Hauptschuldner noch schuldet und was bereits gezahlt wurde. Über die Hauptforderung hinaus geht eine Bürgschaft nie.

Verhandlungen mit den Gläubigern
Verhandlungen mit den Gläubigern

Mit der Bank verhandeln wir über Höhe und Raten. Häufig lässt sich eine Ablösesumme vereinbaren, die deutlich unter der Gesamtforderung liegt.

Regel- oder Verbraucherinsolvenz
Regel- oder Verbraucherinsolvenz

Bleibt die Belastung zu groß: Auch eine Bürgschaftsschuld wird vom Insolvenzverfahren erfasst und von der Restschuldbefreiung erledigt.

Unsere Leistungen

Unsere Leistungen als Schuldnerberatung

Eine Bürgschaft wird aus Verbundenheit unterschrieben und Jahre später zur eigenen Schuld. Wir prüfen Urkunde und Höhe und verhandeln über eine Summe, die Sie tatsächlich tragen können.

  • Schuldenberatung für Verbraucher und Selbstständige
  • Führung sämtlicher Verhandlungen mit den Gläubigern
  • Erarbeitung von Lösungen zur Vermeidung des Insolvenzverfahrens
  • Insolvenzantragsstellung und Begleitung durch das Insolvenzverfahren
  • Vertretung gegenüber dem Insolvenzgericht und dem Insolvenzverwalter

Kundenbewertungen – Das sagen unsere Kunden

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Rechtsanwalt Thomas Scuric

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