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Schuldnerberatung für Mönchengladbach: was hier vor Ort gilt

von Rechtsanwalt Thomas Scuric

Nehmen sie mir meine Möbel weg?

Nein. Was Sie für eine bescheidene Lebensführung und für Ihre Arbeit brauchen, ist unpfändbar (§ 811 ZPO). Der Gerichtsvollzieher räumt keine Wohnung leer.

Geschützt sind Kleidung, Hausrat, Küchen- und Waschgeräte, Betten und die Gegenstände, die Sie beruflich benötigen. Beim Auto kommt es darauf an, ob Sie es für die Arbeit brauchen, und bei einer Finanzierung darauf, wem es überhaupt gehört.

Ist für Pfändungen dasselbe Gericht zuständig wie für die Insolvenz?

Ja, in Mönchengladbach fällt beides beim Amtsgericht Mönchengladbach zusammen. Es sind trotzdem zwei getrennte Verfahren mit eigenen Abteilungen und eigenen Aktenzeichen.

Für die Insolvenz gilt § 2 Abs. 1 InsO, für Pfändungen § 828 Abs. 2 ZPO. Dass beide Zuständigkeiten hier im selben Haus liegen, ist ein Zufall der Gerichtsorganisation und kein Grund, die Verfahren zu vermengen.

Wie lange dauert es, bis ich schuldenfrei bin?

Drei Jahre ab der Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Gelingt vorher eine außergerichtliche Einigung mit den Gläubigern, geht es deutlich schneller.

Die drei Jahre laufen ab dem Tag der Eröffnung, nicht ab dem Antrag. In dieser Zeit geht der pfändbare Teil Ihres Einkommens an den Treuhänder; was Ihnen bleibt, richtet sich nach der Pfändungstabelle und nicht nach dem Ermessen der Gläubiger.

Wo bekomme ich in Mönchengladbach kostenlose Schuldnerberatung?

Bei den anerkannten Beratungsstellen der Kommune sowie von Caritas, Diakonie und der Verbraucherzentrale. Sie sind kostenfrei und dürfen den Kern des Verfahrens abdecken.

Beraten, mit Gläubigern verhandeln und die Bescheinigung nach § 305 InsO ausstellen: All das dürfen sie. Der Unterschied liegt in der Zeit. In Deutschland gibt es etwa 1.360 Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen (Statistisches Bundesamt, Juli 2026), und sie sind überlastet: Die Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände berichtet von hoher Nachfrage und längeren Wartezeiten auf einen Termin.

Läuft bei Ihnen eine Frist, ist das Konto gesperrt oder wird bereits vollstreckt, haben Sie diese Monate nicht. Woran Sie das unterscheiden, steht auf der Seite Schuldnerberatung oder Anwalt?

Ihre Vorteile für mehr Sicherheit

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  • Volle Kostenkontrolle, da entweder Kostenübernahme durch den Staat mit Beratungshilfe oder vor Beauftragung vereinbarter Pauschalpreis, der auch in Raten gezahlt werden kann

Wie funktioniert unsere Schuldnerberatung

Kostenloses Erstberatungsgespräch
Kostenloses Erstberatungsgespräch

Wir klären als Erstes, wem das Auto gehört. Bei einer Finanzierung liegt der Fahrzeugbrief meist bei der Bank, und dann ist es nicht Ihr Eigentum.

Aufstellung der Gläubiger und Schulden
Aufstellung der Gläubiger und Schulden

Wir sehen den Vertrag durch und rechnen, was offen ist. Ob sich das Halten lohnt, entscheidet der Restwert im Verhältnis zur Restschuld.

Verhandlungen mit den Gläubigern
Verhandlungen mit den Gläubigern

Mit der Bank verhandeln wir über die Fortführung der Raten oder die Rückgabe. Wer das Auto für die Arbeit braucht, hat dabei ein starkes Argument.

Regel- oder Verbraucherinsolvenz
Regel- oder Verbraucherinsolvenz

Im Verfahren ist entscheidend, ob das Fahrzeug für Ihre Erwerbstätigkeit nötig ist. Das klären wir vorher, nicht erst beim Verwalter.

Unsere Leistungen

Unsere Leistungen als Schuldnerberatung

Beim finanzierten Auto ist die erste Frage nicht der Wert, sondern das Eigentum. Wir klären die Vertragslage und suchen mit der Bank einen Weg, der Ihre Mobilität erhält, wenn Sie sie zum Arbeiten brauchen.

  • Schuldenberatung für Verbraucher und Selbstständige
  • Führung sämtlicher Verhandlungen mit den Gläubigern
  • Erarbeitung von Lösungen zur Vermeidung des Insolvenzverfahrens
  • Insolvenzantragsstellung und Begleitung durch das Insolvenzverfahren
  • Vertretung gegenüber dem Insolvenzgericht und dem Insolvenzverwalter

Welches Gericht ist für eine Privatinsolvenz in Mönchengladbach zuständig?

In Mönchengladbach liegen beide Zuständigkeiten beim selben Gericht. Trotzdem lohnt der Blick, denn Insolvenz und Pfändung sind zwei verschiedene Verfahren mit verschiedenen Abteilungen.

InsolvenzverfahrenAmtsgericht MönchengladbachHohenzollernstraße 157 · 41061 Mönchengladbach

Ihr Antrag auf Privat- oder Regelinsolvenz geht an das Amtsgericht Mönchengladbach. Das ist keine Entscheidung des Gerichts, sondern steht in § 2 Abs. 1 InsO: Insolvenzsachen bearbeitet immer das Amtsgericht am Sitz eines Landgerichts, und zwar für den gesamten Landgerichtsbezirk. Mönchengladbach gehört zum Landgerichtsbezirk Mönchengladbach.

Dasselbe Gericht ist auch für Grevenbroich, Viersen zuständig. Das ist keine Zusammenlegung, sondern die Folge derselben Vorschrift.

Pfändung und P-KontoAmtsgericht MönchengladbachHohenzollernstraße 157 · 41061 Mönchengladbach

Wird Ihr Konto oder Ihr Lohn gepfändet, ist das Amtsgericht an Ihrem Wohnort zuständig (§ 828 Abs. 2 ZPO). Dort stellen Sie auch den Antrag, wenn der Freibetrag auf Ihrem P-Konto nicht reicht (§§ 906, 907 ZPO).

Für Sie fällt beides zusammen: dasselbe Haus, aber zwei verschiedene Abteilungen mit eigenen Aktenzeichen.

Wir vertreten Sie bundesweit. Das erste Gespräch führen wir am Telefon, Unterlagen nehmen wir per Post oder E-Mail entgegen.

Stand: 2. September 2026. Grundlagen: § 2 Abs. 1 InsO, § 828 Abs. 2 ZPO, §§ 906 und 907 ZPO. Gerichte und Anschriften nach dem amtlichen Orts- und Gerichtsverzeichnis der Justiz Nordrhein-Westfalen.

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