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Anwaltliche
Schuldnerberatung
für Mönchengladbach

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Anwaltliche Schuldnerberatung für Mönchengladbach: das finanzierte Auto

von Rechtsanwalt Thomas Scuric

Beim Autokredit gehört der Wagen meist gar nicht Ihnen. Wer das nicht weiß, verhandelt an der falschen Stelle.

Sicherungsübereignung heißt: die Bank ist Eigentümerin

Bei fast jeder Fahrzeugfinanzierung wird das Auto zur Sicherheit an die Bank übereignet. Sie fahren es, sie besitzen es, aber Eigentümerin ist die Bank. Erkennbar daran, dass die Zulassungsbescheinigung Teil II dort liegt.

Wird der Kredit gekündigt, kann die Bank das Fahrzeug herausverlangen und verwerten.

Was der Verkauf einbringt und was bleibt

Verwertet wird meist unter Wert. Bleibt danach ein Rest offen, schulden Sie ihn weiterhin. Deshalb ist ein freihändiger Verkauf, dem die Bank zustimmt, fast immer besser als die Verwertung durch sie.

Wann das Auto geschützt ist

Gegen andere Gläubiger ist ein Fahrzeug geschützt, wenn Sie es für Ihre Erwerbstätigkeit brauchen. Ein Wagen von erheblichem Wert kann dabei gegen ein günstigeres ausgetauscht werden. Gegen die finanzierende Bank hilft dieser Schutz allerdings nicht, sie ist ja Eigentümerin.

Zuerst die Papiere ansehen

Wir klären, wem das Fahrzeug gehört, was noch offen ist und ob sich ein Verkauf lohnt, bevor die Bank es abholt.

Mönchengladbach: Welches Gericht für Sie zuständig ist

In Mönchengladbach liegen beide Zuständigkeiten beim selben Gericht. Trotzdem lohnt der Blick, denn Insolvenz und Pfändung sind zwei verschiedene Verfahren mit verschiedenen Abteilungen.

InsolvenzverfahrenAmtsgericht MönchengladbachHohenzollernstraße 157 · 41061 Mönchengladbach

Ihr Antrag auf Privat- oder Regelinsolvenz geht an das Amtsgericht Mönchengladbach. Das ist keine Entscheidung des Gerichts, sondern steht in § 2 Abs. 1 InsO: Insolvenzsachen bearbeitet immer das Amtsgericht am Sitz eines Landgerichts, und zwar für den gesamten Landgerichtsbezirk. Mönchengladbach gehört zum Landgerichtsbezirk Mönchengladbach.

Dasselbe Gericht ist auch für Grevenbroich, Viersen zuständig. Das ist keine Zusammenlegung, sondern die Folge derselben Vorschrift.

Pfändung und P-KontoAmtsgericht MönchengladbachHohenzollernstraße 157 · 41061 Mönchengladbach

Wird Ihr Konto oder Ihr Lohn gepfändet, ist das Amtsgericht an Ihrem Wohnort zuständig (§ 828 Abs. 2 ZPO). Dort stellen Sie auch den Antrag, wenn der Freibetrag auf Ihrem P-Konto nicht reicht (§§ 906, 907 ZPO).

Für Sie fällt beides zusammen: dasselbe Haus, aber zwei verschiedene Abteilungen mit eigenen Aktenzeichen.

Unsere Kanzlei sitzt in Bochum. Herkommen müssen Sie nicht: Das erste Gespräch führen wir am Telefon, Unterlagen nehmen wir per Post oder E-Mail entgegen.

Stand: 2. September 2026. Grundlagen: § 2 Abs. 1 InsO, § 828 Abs. 2 ZPO, §§ 906 und 907 ZPO. Gerichte und Anschriften nach dem amtlichen Orts- und Gerichtsverzeichnis der Justiz Nordrhein-Westfalen.

Ihre Vorteile für mehr Sicherheit

  • Keine Wartezeiten – kurzfristiger Beratungstermin möglich
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  • Individuelle Lösungen, zugeschnitten auf Ihre Situation
  • Mehr als 20 Jahre Erfahrung als spezialisierter Anwalt für Insolvenzrecht
  • Volle Kostenkontrolle, da entweder Kostenübernahme durch den Staat mit Beratungshilfe oder vor Beauftragung vereinbarter Pauschalpreis, der auch in Raten gezahlt werden kann

Wie funktioniert unsere Schuldnerberatung

Kostenloses Erstberatungsgespräch
Kostenloses Erstberatungsgespräch

Wir klären als Erstes, wem das Auto gehört. Bei einer Finanzierung liegt der Fahrzeugbrief meist bei der Bank, und dann ist es nicht Ihr Eigentum.

Aufstellung der Gläubiger und Schulden
Aufstellung der Gläubiger und Schulden

Wir sehen den Vertrag durch und rechnen, was offen ist. Ob sich das Halten lohnt, entscheidet der Restwert im Verhältnis zur Restschuld.

Verhandlungen mit den Gläubigern
Verhandlungen mit den Gläubigern

Mit der Bank verhandeln wir über die Fortführung der Raten oder die Rückgabe. Wer das Auto für die Arbeit braucht, hat dabei ein starkes Argument.

Regel- oder Verbraucherinsolvenz
Regel- oder Verbraucherinsolvenz

Im Verfahren ist entscheidend, ob das Fahrzeug für Ihre Erwerbstätigkeit nötig ist. Das klären wir vorher, nicht erst beim Verwalter.

Unsere Leistungen

Unsere Leistungen als Schuldnerberatung

Beim finanzierten Auto ist die erste Frage nicht der Wert, sondern das Eigentum. Wir klären die Vertragslage und suchen mit der Bank einen Weg, der Ihre Mobilität erhält, wenn Sie sie zum Arbeiten brauchen.

  • Schuldenberatung für Verbraucher und Selbstständige
  • Führung sämtlicher Verhandlungen mit den Gläubigern
  • Erarbeitung von Lösungen zur Vermeidung des Insolvenzverfahrens
  • Insolvenzantragsstellung und Begleitung durch das Insolvenzverfahren
  • Vertretung gegenüber dem Insolvenzgericht und dem Insolvenzverwalter

Kundenbewertungen – Das sagen unsere Kunden

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Rechtsanwalt Thomas Scuric

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