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Schuldnerberatung
für Dinslaken

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Anwaltliche Schuldnerberatung für Dinslaken: Nebengewerbe und Kleinunternehmen

von Rechtsanwalt Thomas Scuric

Viele haben neben dem Job ein kleines Gewerbe. Für das Insolvenzrecht macht das einen Unterschied, den kaum jemand auf dem Schirm hat.

Schon ein Nebengewerbe kann das Verfahren ändern

Wer selbstständig tätig ist, gehört grundsätzlich ins Regelinsolvenzverfahren, auch bei geringem Umfang. Ob das Gewerbe angemeldet ist oder nur nebenher läuft, spielt eine geringere Rolle als die tatsächliche Tätigkeit.

Der Rückweg ins einfachere Verfahren

Wer die Tätigkeit beendet hat, kann das Verbraucherverfahren nutzen, wenn die Vermögensverhältnisse überschaubar sind: nach § 304 Abs. 2 InsO weniger als 20 Gläubiger und keine offenen Forderungen aus Arbeitsverhältnissen.

Bei einem Nebengewerbe ohne Angestellte ist beides meist erfüllt.

Einnahmen sind nicht automatisch geschützt

Anders als beim Lohn zieht niemand den unpfändbaren Teil vorher ab. Honorare fließen ungeschützt aufs Konto. Schutz gibt es auf Antrag über § 850i ZPO, dann setzt das Vollstreckungsgericht einen Betrag fest.

Weiterarbeiten ist möglich

Der Insolvenzverwalter kann die selbstständige Tätigkeit freigeben (§ 35 Abs. 2 InsO). Die Einnahmen fließen dann nicht in die Masse. Das gehört früh besprochen, nicht erst nach der Eröffnung.

Dinslaken: Welches Gericht für Sie zuständig ist

Die meisten nehmen an, ihr Verfahren laufe am Gericht in der eigenen Stadt. Bei der Insolvenz stimmt das für Dinslaken nicht, bei Pfändungen dagegen schon. Hier steht, was wohin gehört.

InsolvenzverfahrenAmtsgericht DuisburgKönig-Heinrich-Platz 1 · 47051 Duisburg

Ihr Antrag auf Privat- oder Regelinsolvenz geht an das Amtsgericht Duisburg. Das ist keine Entscheidung des Gerichts, sondern steht in § 2 Abs. 1 InsO: Insolvenzsachen bearbeitet immer das Amtsgericht am Sitz eines Landgerichts, und zwar für den gesamten Landgerichtsbezirk. Dinslaken gehört zum Landgerichtsbezirk Duisburg.

Dasselbe Gericht ist auch für Duisburg, Mühlheim, Wesel zuständig. Das ist keine Zusammenlegung, sondern die Folge derselben Vorschrift.

Pfändung und P-KontoAmtsgericht DinslakenSchillerstraße 76 · 46535 Dinslaken

Wird Ihr Konto oder Ihr Lohn gepfändet, ist das Amtsgericht an Ihrem Wohnort zuständig (§ 828 Abs. 2 ZPO). Dort stellen Sie auch den Antrag, wenn der Freibetrag auf Ihrem P-Konto nicht reicht (§§ 906, 907 ZPO).

Diese beiden Wege trennen sich also. Wer den Insolvenzantrag beim Gericht vor Ort einreicht, verliert Zeit, bis er weitergeleitet wird.

Unsere Kanzlei sitzt in Bochum. Herkommen müssen Sie nicht: Das erste Gespräch führen wir am Telefon, Unterlagen nehmen wir per Post oder E-Mail entgegen.

Stand: 2. September 2026. Grundlagen: § 2 Abs. 1 InsO, § 828 Abs. 2 ZPO, §§ 906 und 907 ZPO. Gerichte und Anschriften nach dem amtlichen Orts- und Gerichtsverzeichnis der Justiz Nordrhein-Westfalen.

Ihre Vorteile für mehr Sicherheit

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  • Volle Kostenkontrolle, da entweder Kostenübernahme durch den Staat mit Beratungshilfe oder vor Beauftragung vereinbarter Pauschalpreis, der auch in Raten gezahlt werden kann

Wie funktioniert unsere Schuldnerberatung

Kostenloses Erstberatungsgespräch
Kostenloses Erstberatungsgespräch

Wir klären, ob Sie als Verbraucher oder als Selbstständiger gelten. Ein angemeldetes Nebengewerbe kann darüber entscheiden, welches Verfahren offensteht.

Aufstellung der Gläubiger und Schulden
Aufstellung der Gläubiger und Schulden

Wir trennen betriebliche von privaten Forderungen. Offene Sozialabgaben und Steuern aus dem Gewerbe sind meist der entscheidende Punkt.

Verhandlungen mit den Gläubigern
Verhandlungen mit den Gläubigern

Mit Gläubigern und Behörden verhandeln wir getrennt nach Herkunft der Forderung. Betriebliche Rückstände folgen eigenen Regeln.

Regel- oder Verbraucherinsolvenz
Regel- oder Verbraucherinsolvenz

Ob der Betrieb fortgeführt werden kann, klären wir vor dem Antrag. Aufgeben muss man ihn nicht in jedem Fall.

Unsere Leistungen

Unsere Leistungen als Schuldnerberatung

Ein kleines Gewerbe nebenher verändert das Verfahren mehr, als die meisten erwarten. Wir klären zuerst die Einordnung und trennen betriebliche von privaten Schulden, bevor irgendein Antrag gestellt wird.

  • Schuldenberatung für Verbraucher und Selbstständige
  • Führung sämtlicher Verhandlungen mit den Gläubigern
  • Erarbeitung von Lösungen zur Vermeidung des Insolvenzverfahrens
  • Insolvenzantragsstellung und Begleitung durch das Insolvenzverfahren
  • Vertretung gegenüber dem Insolvenzgericht und dem Insolvenzverwalter

Kundenbewertungen – Das sagen unsere Kunden

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Rechtsanwalt Thomas Scuric

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