Wenn das Arbeitslosengeld nicht reicht
Arbeitslosigkeit ist selten vorhersehbar. Vielmehr trifft der Verlust des Arbeitsplatzes die Menschen vollkommen unerwartet. Viele Erwerbslose sind oft gestresst und stehen häufig psychisch unter Druck, da sie sich zu sehr mit ihrem Job identifizieren oder auch über ihren Beruf definieren. Die Kündigung sorgt für Verzweifelung, da der angebliche Imageverlust am Selbstbewußtsein vieler Menschen nagt. Die Folge sind Niedergeschlagenheit und Mutlosigkeit. Diese Menschen fühlen sich dieser Situation einfach nicht gewachsen. Durch den Einkommensausfall können viele ihre finanziellen Verbindlichkeiten nicht mehr erfüllen. Je höher die monatlichen Fixkosten sind, umso härter trifft der Arbeitsplatzverlust die Menschen, da das Arbeitslosengeld vorne und hinten nicht reicht, um die trotzdem weiter laufenden Kosten zu decken. Trotzdem müssen Sie Ihren Verpflichtungen für die verschiedensten Kredite, die monatlichen Handy- und Telekommunikationskosten und die weiteren Ausgaben für den täglichen Bedarf konstant weiter zahlen. Aufgrund der hohen Zinsen und der fehlenden Tilgung wächst die Kreditsumme stetig weiter. Die oftmals geringen Ersparnisse sind schnell aufgezehrt und können den wirtschaftlichen Ruin nicht verhindern. Daher ist Arbeitslosigkeit ein häufiger Auslöser für Schulden.
Je länger die Arbeitslosigkeit, desto höher mitunter die Schulden
Nicht zuletzt durch den Trend zu befristeten Arbeitsverträgen und zur Leiharbeit sind immer mehr Menschen vom Verlust des Arbeitsplatzes bedroht. Der vielgepriesene konjunkturelle Aufschwung kommt aber bei vielen Menschen hierzulande nicht an. Mehr als 20 Prozent der überschuldeten Menschen nennen die Arbeitslosigkeit als Grund für ihre Überschuldung.
Mehr als 3 Mio. Personen sind in Deutschland unterbeschäftigt. Zudem wird bei jungen Leuten jeder zweite Arbeitsvertrag befristet abgeschlossen mit einem niedrigen Gehalt. Mit ihrem geringen Einkommen sind viele Menschen außer Stande, Rücklagen oder Ersparnisse zu bilden, mit denen sie im Falle einer Arbeitslosigkeit den finanziellen Verlust über einen längeren Zeitraum ausgleichen können.
Dauert die Arbeitslosigkeit länger an, häufen sich schnell die Schulden an und den laufenden Verpflichtungen kann nicht mehr nachgekommen werden. Den Betroffenen bieten sich als Ausweg, um ihre Schulden wieder los zu werden, nur zwei Wege an: durch einen außergerichtlichen Vergleich oder eine Privatinsolvenz.
Letzter Ausweg Privatinsolvenz
Für denjenigen, der seinen Job verloren hat und aus diesem Grund die Kosten für den täglichen Lebensunterhalt seiner Familie insbesondere seiner Kinder nicht mehr tragen kann, ist die Privatinsolvenz eine Alternative. Denn mit einer Privatinsolvenz entledigt sich der Arbeitsuchende nach drei, meistens erst nach fünf, in aller Regel aber erst nach sechs Jahren all seiner Schulden, auch wenn er keinen Euro zurückgezahlt hat. Das gilt auch für Personen, die arbeitslos sind – mit einer Einschränkung. Sie sind verpflichtet, sich um einen neuen Arbeitsplatz zu bemühen (Erwerbsobliegenheit). Durch die Restschuldbefreiung entfallen alle Schulden, die der Schuldner vor seiner Arbeitslosigkeit und während dieser Zeit angehäuft hat.
Erwerbsobliegenheit oder das Bemühen um eine angemessene Tätigkeit
Gem. § 287b InsO obliegt es dem Schuldner „mit Beginn der Abtretungsfrist bis zur Beendigung des Insolvenzverfahrens eine angemessene Erwerbstätigkeit auszuüben und, wenn er keine Beschäftigung hat, sich um eine solche zu bemühen und keine zumutbare Tätigkeit abzulehnen.“ Geht er keiner Erwerbstätigkeit nach, muss er nachweisen, dass er sich redlich um eine Beschäftigung bemüht hat. Kommt er der Erwerbsobliegenheit nicht nach, muss er befürchten, dass ihm die Restschuldbefreiung versagt wird.
In § 37 Abs. 2 SGB III und § 15 SGB II ist geregelt:
„In einer Eingliederungsvereinbarung, die die Agentur für Arbeit zusammen mit der oder dem Ausbildungsuchenden oder der oder dem Arbeitsuchenden trifft, werden für einen zu bestimmenden Zeitraum festgelegt 1.das Eingliederungsziel, 2.die Vermittlungsbemühungen der Agentur für Arbeit, 3.welche Eigenbemühungen zur beruflichen Eingliederung die oder der Ausbildungsuchende oder die oder der Arbeitsuchende in welcher Häufigkeit mindestens unternehmen muss und in welcher Form diese nachzuweisen sind, 4.die vorgesehenen Leistungen der aktiven Arbeitsförderung. Die besonderen Bedürfnisse behinderter und schwerbehinderter Menschen sollen angemessen berücksichtigt werden.“
Die Eingliederungsvereinbarung ist ein Vertrag öffentlich-rechtlicher Natur zwischen der Arbeitsagentur und dem Erwerbssuchenden mit dem Inhalt, dass die Bundesagentur eine Erwerbsstelle anbietet und der Erwerbslose ernsthaft eine Stelle sucht. Sucht der Insolvenzschuldner das Jobcenter regelmäßig auf und unterschreibt er die Eingliederungsvereinbarung, wird damit die Erwerbsobliegenheit erfüllt.
Insolvenz ohne Erwerbstätigkeit
Arbeitslose können somit auch eine Insolvenz anmelden und trotzdem während der Insolvenz keiner Erwerbstätigkeit nachgehen, wenn sie beim Jobcenter registriert sind und sich redlich um eine Erwerbstätigkeit bemühen. Meldet sich der Insolvenzschuldner nicht beim Jobcenter, muss er auf andere Art und Weise beweisen, dass er nachdrücklich einen Job sucht. Wenn er das nicht kann, kann ihm die Restschuldbefreiung versagt werden.
Um Ihrer Erwerbsobliegenheit nachzukommen, müssen Sie sich als Insolvenzschuldner
– bei der Bundesagentur für Arbeit arbeitssuchend melden,
– laufend Kontakt zu den dort für Sie zuständigen Mitarbeitern halten und
– sich selbst aktiv und ernsthaft um eine Arbeitsstelle bemühen.
Insolvenzschuldner sollten kontinuierlich die einschlägigen Stellenanzeigen durchsehen und sich 2 bis 3 Mal wöchentlich auf einschlägige Stellenanzeigen bewerben. Laut Bundesgerichtshof genügen dazu zwei bis drei Bewerbungen in der Woche, wenn entsprechende Stellen angeboten werden. Der Insolvenzschuldner wird dem Bemühen um eine Arbeitsstelle nicht gerecht, wenn er durchschnittlich alle drei Monate eine Bewerbung abgibt, sonst aber keine Aktivitäten entfaltet.
Ausnahmen der Erwerbsobliegenheit
Wenn der Schuldner in der Insolvenz durch Krankheit dauerhaft an der Ausübung einer Erwerbstätigkeit gehindert wird, kann er trotzdem am Ende der Insolvenz von der Restschuld befreit werden.
Schrittweise Entschuldung bei Arbeitslosigkeit
Phase 1: Beratung
In einem ersten kostenfreien Telefontermin besprechen wir Ihre Schuldensituation, zeigen Ihnen den schnellsten und besten Entschuldungsweg auf und erklären Ihnen, welche Rolle die Erwerbsobliegenheit im Rahmen Ihres Insolvenzverfahrens spielt.
Phase 2: Vorbereitung der Insolvenz
Zur Vorbereitung Ihrer Insolvenz wird ein individueller Entschuldungsplan erstellt. Wir zeigen Ihnen einen Weg auf, den Teil Ihres Vermögens, der nicht pfändbar ist, zu sichern. Nach der Eröffnung eines neuen Kontos bezahlen Sie Gläubiger nicht mehr. Parallel dazu helfen wir Ihnen, festzustellen, wie hoch Ihre tatsächlichen Schulden sind. Danach überprüfen wir öffentliche Register nach vergessenen Schuldnern, nehmen schriftlich Kontakt zu Ihren Gläubigern auf und sorgen für einen Stopp aller Zwangsvollstreckungsmaßnahmen sowie weiterer Zinszahlungen und Kosten. Wenn die Vorbereitungen abgeschlossen sind, unternehmen wir einen außergerichtlichen Schuldenbereinigungsversuch. Schlägt der Einigungsversuch fehl, beantragen wir in Ihrem Namen die Privatinsolvenz.
Phase 3: Privatinsolvenzverfahren
Ca. fünf Wochen, nachdem wir den Antrag gestellt haben, wird das Privatinsolvenzverfahren eröffnet. Erfahrungsgemäß dauert das ein Jahr. Der Richter setzt einen Insolvenzverwalter zur Verwaltung Ihres Vermögens ein. Damit das Verfahren trotz andauernder Erwerbslosigkeit zur Restschuldbefreiung führt, müssen Sie sich beim Arbeitsamt arbeitsuchend melden und somit Ihrer Erwerbsobliegenheit genüge tun.
Phase 4: Wohlverhaltensperiode
Nachdem die Insolvenzmasse verteilt wurde, durchlaufen Sie eine Wohlverhaltensperiode, an deren Ende die Restschuldbefreiung steht. Sie beginnt, wenn das eigentliche Insolvenzverfahrens per Beschluss aufgehoben wurde und dauert 3 Jahre, 5 Jahre oder maximal 6 Jahre. Die Wohlverhaltensperiode endet mit der Restschuldbefreiung. Kein Gläubiger hat dann noch eine Forderungen gegen Sie und Sie sind alle Schulden los. Eventuelle Verbindlichkeiten gegenüber Job Centers haben sich damit erledigt.
Die Restschuldbefreiung tritt ein
– bei Zahlung von 35 % der Schulden und der Verfahrenskosten nach 3 Jahren
– bei Zahlung der Verfahrenskosten nach 5 Jahren
– auch ohne jede Schuldenrückzahlung nach höchstens 6 Jahren
Die Restschuldbefreiung nach der Privatinsolvenz oder der Vergleich führt zu einer umfassenden Befreiung von den Schulden der Erwerbslosigkeit.
Auch ohne Insolvenz schuldenfrei durch Vergleich
Aber selbst derjenige, der nach dem Verlust seines Arbeitsplatzes eine neue, aber schlechter bezahlte Arbeit findet, hat oft das Problem, dass der Verdienstausfall zu einer Liquiditätslücke führt. Liegen zudem Unterhaltspflichten vor, ist auch nicht viel pfändbar. Wenn die betreffende Person aber aufgrund von Ersparnissen oder einer finanziellen Unterstützung von Freunden oder Familienmitgliedern in der Lage ist, den Gläubigern einen Teil ihrer Forderungen in monatlichen Raten bzw. durch das großzügige Angebot einer Einmalzahlung zurückzuzahlen, lässt sich ein außergerichtlicher Vergleich durchführen.
Durch die Zahlung eines geminderten Schuldenbetrags an die Gläubiger wird der Schuldner von seinen Schulden befreit, ohne dass er ein Insolvenzverfahren durchlaufen muss. Mit dem Vergleich erreicht der Schuldner die Befreiung von seinen Schulden und ein Ende der Zinszahlungen.
Dazu muss man den Gläubigern ein Angebot unterbreiten. In einem ersten Schritt werden die Gläubiger über ihre wirtschaftliche Notlage unterrichtet. Durch den Hinweis auf die unerwartete Erwerbslosigkeit sind viele Schuldner geneigt, ungefähr 80 % ihrer Forderungen aufzugeben. Der Schuldner zahlt an die Gläubiger nur 20 oder maximal 30 % zurück – entweder in Raten oder als Einmalzahlung. Der Hinweis, dass bei einer Privatinsolvenz mit einer niedrigeren Zahlung und einem längeren Zeitraum zu rechnen ist, überzeugt in der Regel die Gläubiger, einem außergerichtlichen Vergleich zuzustimmen, da so beide Seiten gewinnen.
Phasen des Vergleichs
Phase 1 – Beratung
In der ersten Phase eines außergerichtlichen Vergleichversuchs besprechen wir telefonisch oder in einem persönlichen Gespräch bei uns im Haus eingehend ihre individuelle Situation und die Erfolgsaussichten eines außergerichtlichen Vergleichs. Dazu gehört auch, dass wir zusammen mit Ihnen herausfinden, welche gemeinsamen Schulden aus der Ehe mit in das Privatinsolvenzverfahren einfließen können.
Phase 2 – Anschreiben der Gläubiger/Ermittlung des Schuldenstands
In dieser Phase informieren wir alle Gläubiger offen und umfänglich, dass wir Vergleichsverhandlungen anstreben. So wird erreicht, dass Gläubiger uns vertrauen, um nicht zuletzt auch weitere Zwangsvollstreckungsmaßnahmen zu verhindern. Parallel dazu ersuchen wir alle Gläubiger um aktuelle Aufstellungen ihrer Forderungen. Die komplette Schuldenübersicht dient dabei als Basis, ohne die das Vergleichsangebot für die Gläubiger nicht erfolgreich wäre. Mit einer Schufaabfrage, dem Auskunftsdienst ICD und dem Schuldnerverzeichnis Ihres Wohnortes wollen wir verhindern, dass möglicherweise ein Gläubiger vergessen oder übersehen wird.
Phase 3 – Angebot an die Gläubiger
Mit dem genauen Forderungsstand können wir nun den Gläubigern ein konkretes Angebot unterbreiten. Selbstverständlich informieren wir im Rahmen unseres Angebotes die Gläubiger nochmals darüber, dass Sie leer ausgehen, wenn Sie einem Vergleich nicht zustimmen, da wir in diesem Fall für Sie einen Antrag auf Insolvenz stellen.
Das alles geschieht nur nach Rücksprache und Ihrer ausdrücklichen Zustimmung. Wenn nicht alle Gläubiger dem ersten Vorschlag zustimmen, verhandeln wir selbstverständlich auch noch einmal nach.
Phase 4 – Abschlussberatung
Sind die letzten Verhandlungen abgeschlossen, ist der Ausgang des Schuldenvergleiches auch gewiss. In der Abschlussberatung erklären wir Ihnen, wie es weitergeht und beantworten noch offene Fragen Ihrerseits. Wenn der Vergleich zustande gekommen ist, zahlen Sie die reduzierte Gesamtrate in monatlichen Raten oder durch eine Einmalzahlung.


