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Schuldnerberatung für Stuttgart: was hier vor Ort gilt

von Rechtsanwalt Thomas Scuric

Wie viel von meinem Gehalt darf gepfändet werden?

Seit dem 1. Juli 2026 sind 1.587,40 Euro netto im Monat unpfändbar. Für die erste unterhaltsberechtigte Person kommen 597,42 Euro dazu, für jede weitere 332,83 Euro.

Diese Grenzen muss Ihr Arbeitgeber von sich aus einhalten, ein Antrag ist dafür nicht nötig. Rechnet er falsch, etwa weil er Unterhaltspflichten übergeht, lässt sich das über das Vollstreckungsgericht korrigieren. Die genauen Beträge stehen in der Pfändungstabelle.

Welches Gericht ist bei einer Kontopfändung in Stuttgart zuständig?

Das hängt vom Stadtbezirk ab. Für Bad Cannstatt, Feuerbach, Zuffenhausen, Weilimdorf, Stammheim, Mühlhausen, Münster, Obertürkheim und Untertürkheim ist das Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt zuständig, für alle übrigen Bezirke das Amtsgericht Stuttgart.

Bei der Insolvenz ist es genau umgekehrt: Die läuft für ganz Stuttgart in der Hauffstraße 5, und zwar zusätzlich für Böblingen, Schorndorf und Waiblingen. Zusammengefasst ist also die Insolvenz, nicht die Pfändung. Ein Antrag beim falschen der beiden Gerichte geht nicht verloren, kostet aber Zeit.

Kann ich das auch ohne Anwalt machen?

Rechtlich ja. Die Formulare sind amtlich und öffentlich. Die Bescheinigung über den gescheiterten Einigungsversuch dürfen Sie sich allerdings nicht selbst ausstellen.

In der Praxis scheitern selbst ausgefüllte Anträge meist am Gläubiger- und Forderungsverzeichnis, weil aktuelle Forderungsstände fehlen. Wer Zeit hat und wenige Gläubiger, kommt über eine kostenlose Beratungsstelle gut zurecht.

Wo bekomme ich in Stuttgart kostenlose Schuldnerberatung?

Bei den anerkannten Beratungsstellen der Kommune sowie von Caritas, Diakonie und der Verbraucherzentrale. Sie sind kostenfrei und dürfen den Kern des Verfahrens abdecken.

Beraten, mit Gläubigern verhandeln und die Bescheinigung nach § 305 InsO ausstellen: All das dürfen sie. Der Unterschied liegt in der Zeit. Nach einer Umfrage der Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände unter rund 1.400 Stellen warten Ratsuchende bei etwa 60 Prozent davon drei bis sechs Monate auf den ersten Termin.

Läuft bei Ihnen eine Frist, ist das Konto gesperrt oder wird bereits vollstreckt, haben Sie diese Monate nicht. Woran Sie das unterscheiden, steht auf der Seite Schuldnerberatung oder Anwalt?

Ihre Vorteile für mehr Sicherheit

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Wie funktioniert unsere Schuldnerberatung

Kostenloses Erstberatungsgespräch
Kostenloses Erstberatungsgespräch

Sie nennen uns Ihr Nettoeinkommen und Ihre Unterhaltspflichten. Damit steht in wenigen Minuten fest, wie viel überhaupt gepfändet werden darf und ob Ihr Arbeitgeber zu viel einbehält.

Aufstellung der Gläubiger und Schulden
Aufstellung der Gläubiger und Schulden

Wir sehen den Pfändungs- und Überweisungsbeschluss durch und klären, wer sonst noch offene Forderungen hat. Häufig wartet hinter der ersten Pfändung bereits die zweite.

Verhandlungen mit den Gläubigern
Verhandlungen mit den Gläubigern

Gläubiger lassen eine Pfändung oft fallen, wenn stattdessen eine Rate zuverlässig fließt. Diese Vereinbarung führen wir für Sie, damit Ihr Gehalt wieder vollständig bei Ihnen ankommt.

Regel- oder Verbraucherinsolvenz
Regel- oder Verbraucherinsolvenz

Führt das nicht zum Ziel, beendet das Insolvenzverfahren den Zugriff: Ab Eröffnung darf kein einzelner Gläubiger mehr in Ihren Lohn vollstrecken (§ 89 InsO).

Unsere Leistungen

Unsere Leistungen als Schuldnerberatung

Eine Lohnpfändung läuft weiter, solange niemand widerspricht, und jeder Monat kostet Geld, das später kaum zurückzuholen ist. Wir rechnen zuerst nach, ob der Arbeitgeber richtig abführt, und suchen parallel die Einigung mit dem Gläubiger.

  • Schuldenberatung für Verbraucher und Selbstständige
  • Führung sämtlicher Verhandlungen mit den Gläubigern
  • Erarbeitung von Lösungen zur Vermeidung des Insolvenzverfahrens
  • Insolvenzantragsstellung und Begleitung durch das Insolvenzverfahren
  • Vertretung gegenüber dem Insolvenzgericht und dem Insolvenzverwalter

Welches Gericht ist für eine Privatinsolvenz in Stuttgart zuständig?

In Stuttgart ist die Insolvenz zusammengefasst, die Zwangsvollstreckung nicht. Welches Gericht bei einer Pfändung entscheidet, hängt deshalb vom Stadtbezirk ab.

InsolvenzverfahrenAmtsgericht StuttgartHauffstraße 5 · 70190 Stuttgart

Ihr Antrag auf Privat- oder Regelinsolvenz geht an das Amtsgericht Stuttgart. Das ist keine Entscheidung des Gerichts, sondern steht in § 2 Abs. 1 InsO: Insolvenzsachen bearbeitet immer das Amtsgericht am Sitz eines Landgerichts, und zwar für den gesamten Landgerichtsbezirk.

Dasselbe Gericht ist auch für die Amtsgerichtsbezirke Böblingen, Schorndorf, Stuttgart-Bad Cannstatt und Waiblingen zuständig. Für die Insolvenz spielt Ihr Stadtbezirk also keine Rolle.

Pfändung und P-KontoAmtsgericht Stuttgart oder Stuttgart-Bad CannstattHauffstraße 5 · 70190 Stuttgart oder Badstraße 23 · 70372 Stuttgart

Bei einer Pfändung entscheidet das Amtsgericht an Ihrem Wohnort (§ 828 Abs. 2 ZPO), und in Stuttgart sind das zwei verschiedene Gerichte.

Zum Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt gehören Bad Cannstatt, Feuerbach, Mühlhausen, Münster, Obertürkheim, Stammheim, Untertürkheim, Weilimdorf und Zuffenhausen. Alle übrigen Stadtbezirke, darunter Mitte, Nord, Ost, Süd, West, Degerloch, Möhringen, Vaihingen und Sillenbuch, gehören zum Amtsgericht Stuttgart.

Reicht der Freibetrag auf Ihrem P-Konto nicht, führt der erste Weg nicht zum Gericht, sondern zur Bank: Für Unterhaltspflichten, Sozialleistungen und Kindergeld genügt eine Bescheinigung nach § 903 Abs. 1 ZPO. Erst wenn das nicht ausreicht, entscheidet das Gericht (§ 906 ZPO). Läuft bereits ein Insolvenzverfahren, entscheidet darüber das Insolvenzgericht, sonst das Vollstreckungsgericht.

Wir vertreten Sie bundesweit. Das erste Gespräch führen wir am Telefon, Unterlagen nehmen wir per Post oder E-Mail entgegen.

Stand: 5. September 2026. Grundlagen: § 2 Abs. 1 InsO, § 828 Abs. 2 ZPO, §§ 903 und 906 ZPO. Gerichte und Anschriften nach dem Justizportal Baden-Württemberg.

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