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Unverbindlich und ohne Wartezeit.
Schuldnerberatung oder Anwalt, was ist für mich richtig?
Stand: 30. August 2026. Angaben zu Zuständigkeiten und Wartezeiten geprüft.
von Rechtsanwalt Thomas Scuric
Was eine anerkannte Schuldnerberatung darf
Ein weit verbreitetes Missverständnis lautet, Beratungsstellen dürften nicht rechtlich beraten. Das stimmt so nicht.
Nach § 8 Absatz 1 Nummer 3 des Rechtsdienstleistungsgesetzes dürfen nach Landesrecht anerkannte Stellen im Sinne des § 305 Absatz 1 Nummer 1 der Insolvenzordnung Rechtsdienstleistungen erbringen, und zwar im Rahmen ihres Aufgaben- und Zuständigkeitsbereichs. Für Verbraucherzentralen gilt dasselbe nach Nummer 4.
Konkret heißt das: Eine anerkannte Stelle darf Sie zur Privatinsolvenz beraten, den außergerichtlichen Einigungsversuch mit Ihren Gläubigern führen, die Bescheinigung über dessen Scheitern ausstellen und den Insolvenzantrag mit Ihnen vorbereiten. Das ist der Kern des Verfahrens, und sie darf ihn abdecken.
Wo ihre Zuständigkeit endet
Die Erlaubnis gilt nur im Rahmen des Aufgabenbereichs. Alles daneben fällt darunter nicht.
| Ihre Lage | Was das bedeutet |
|---|---|
| Es wird geklagt | Vor Gericht braucht es eine Vertretung. Eine Beratungsstelle kann dort nicht für Sie auftreten. |
| Eine Frist läuft | Widerspruch gegen einen Mahnbescheid, Einspruch gegen einen Vollstreckungsbescheid, Erinnerung gegen eine Zwangsvollstreckung. |
| Die Forderung ist streitig | Wenn Sie bestreiten, dass Sie überhaupt schulden, ist das kein Schuldenproblem, sondern ein Rechtsstreit. |
| Sie sind selbstständig | Regelinsolvenz, Betriebsfortführung, Haftungsfragen. Das geht über den üblichen Zuständigkeitsbereich hinaus. |
| Es geht um Vorwürfe | Insolvenzverschleppung oder Eingehungsbetrug sind Strafrecht. |
| Sie brauchen es schnell | Bei laufender Pfändung entscheidet der Termin, nicht die Qualifikation. |
Die Wartezeit ist der eigentliche Unterschied
Die Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände berichtet von hoher Nachfrage und längeren Wartezeiten auf einen Termin. Einzelne Stellen melden längere Zeiträume.
Das ist kein Vorwurf an die Beratungsstellen. Rund 580.000 Personen suchen jährlich wegen privater Überschuldung eine Schuldner- oder Insolvenzberatungsstelle auf, bei etwa 1.360 Stellen im ganzen Land (Statistisches Bundesamt). Die Stellen sind chronisch überlastet und werden vielerorts gekürzt.
Für Sie ist es trotzdem die entscheidende Größe. Ist Ihr Konto gepfändet, läuft eine Frist oder steht eine Räumung an, hilft Ihnen der beste kostenlose Termin nichts, wenn er im Februar ist.
Was nur ein Anwalt kann
Vor Gericht auftreten und Sie in einem Klageverfahren vertreten.
Rechtsbehelfe einlegen, die an Fristen gebunden sind, und dabei für die Einhaltung der Frist einstehen.
Eine Forderung dem Grunde nach angreifen, etwa bei Verjährung, unwirksamen Klauseln oder einer Bürgschaft, die Sie nie hätten unterschreiben dürfen.
Sofort tätig werden. Ein Anwalt kann noch am selben Tag gegenüber Bank, Gläubiger, Gerichtsvollzieher oder Finanzamt auftreten.
Und er haftet für seine Auskunft, versichert über die anwaltliche Berufshaftpflicht.
Was beides kostet
Die Beratung bei einer anerkannten gemeinnützigen Stelle ist für Sie kostenlos. Finanziert wird sie über Land, Kommune und Träger.
Beim Anwalt richten sich die Kosten nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Bei geringem Einkommen kommt Beratungshilfe in Betracht, für ein gerichtliches Verfahren Prozesskostenhilfe. Die Verfahrenskosten der Insolvenz selbst lassen sich zudem stunden.
Kosten sind also selten der Grund, warum jemand keinen Anwalt einschaltet. Meist ist es die Annahme, es sei unbezahlbar.
Wenn beides in einer Person zusammenfällt
Ein Sonderfall, den viele nicht kennen: Ein Rechtsanwalt kann zugleich als „geeignete Person“ nach § 305 InsO anerkannt sein. Dann darf er die Bescheinigung über das Scheitern des außergerichtlichen Einigungsversuchs selbst ausstellen, die für die Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens zwingend nötig ist.
Für Sie bedeutet das einen Weg statt zwei: keine Beratungsstelle für die Bescheinigung und danach ein Anwalt für den Rest.
So entscheiden Sie
Gehen Sie zur kostenlosen Schuldnerberatung, wenn Ihre Lage überschaubar ist: wenige Gläubiger, unstrittige Forderungen, keine laufende Frist, kein Gerichtsverfahren, Sie sind angestellt und können auf einen Termin warten.
Nehmen Sie einen Anwalt, wenn eine Frist läuft, wenn geklagt wird oder wurde, wenn Sie eine Forderung für unberechtigt halten, wenn Sie selbstständig sind oder waren, wenn mehrere Gläubiger gleichzeitig vollstrecken, oder wenn Sie schlicht nicht drei Monate warten können.
Im Zweifel: Ein Erstgespräch kostet Sie nichts und klärt in zehn Minuten, welchen Weg Ihr Fall braucht. Wenn die Beratungsstelle reicht, sagen wir Ihnen das.
Wie das erste Gespräch abläuft
Viele schieben den ersten Anruf lange auf, weil sie nicht wissen, was auf sie zukommt. Deshalb hier der Ablauf.
Es geht nicht um Schuld
Wir fragen nicht, wie es dazu kam, und wir bewerten nichts. Überschuldung trifft Angestellte, Selbstständige, Beamte und Rentner gleichermaßen, und der Auslöser ist selten eine Fehlentscheidung, sondern meist ein Ereignis: Krankheit, Trennung, Jobverlust, ein Auftrag, der ausbleibt.
Was wir wissen müssen
Wie hoch die Forderungen ungefähr sind, wie viele Gläubiger es gibt, wie hoch Ihr Einkommen ist und ob bereits vollstreckt wird. Mehr nicht. Genaue Zahlen kommen später.
Was Sie danach wissen
Ob ein außergerichtlicher Vergleich in Frage kommt oder ein Verfahren, wie lange es ungefähr dauert, was es kostet und was bis dahin geschützt ist. Am Ende steht ein Weg, kein Angebot.
Was Sie zum Termin mitbringen
Je vollständiger die Unterlagen, desto schneller steht der Plan. Fehlt etwas, ist das kein Hindernis, wir fordern es an.
Die Post der Gläubiger
Alles, was da ist, auch Altes: Mahnungen, Inkassoschreiben, Kündigungen von Krediten, Mahn- und Vollstreckungsbescheide. Gerade die alten Schreiben sind wichtig, weil sich an ihnen Verjährung und Titel ablesen lassen.
Sortieren müssen Sie nichts. Ein Karton genügt.
Ihre Einkünfte
Die letzten drei Lohnabrechnungen oder der aktuelle Leistungsbescheid, dazu die Kontoauszüge der letzten drei Monate. Daraus ergibt sich, was pfändbar ist und was geschützt bleibt.
Was regelmäßig vergessen wird
| Laufende Verträge mit Restschuld | Handy, Möbelfinanzierung, Autokredit. |
| Unterhaltsverpflichtungen | Jede unterhaltsberechtigte Person erhöht den geschützten Teil Ihres Einkommens. |
| Bürgschaften | Wer für jemanden gebürgt hat, hat es oft nicht mehr in Erinnerung, bis die Bank sich meldet. |
Vertretung bundesweit
Wir vertreten Sie bundesweit, unabhängig davon, wo Sie wohnen. Ein Schuldenverfahren läuft fast vollständig schriftlich, die Entfernung spielt deshalb keine Rolle.
Wie die Zusammenarbeit abläuft
Das erste Gespräch führen wir am Telefon. Unterlagen schicken Sie per Post oder als Foto per E-Mail, Vollmacht und Mandatsvertrag kommen auf demselben Weg zurück. Ab da läuft der gesamte Schriftverkehr mit Gläubigern, Gericht und Treuhänder über uns.
Wo Ihr Verfahren geführt wird
Zuständig ist immer das Insolvenzgericht an Ihrem Wohnort, nicht an unserem. Wir reichen dort ein und vertreten Sie dort. Vertretungsbefugt sind Rechtsanwälte bundesweit.
Müssen Sie zum Gericht?
In den allermeisten Verbraucherinsolvenzverfahren gibt es keinen Termin, zu dem Sie erscheinen müssen. Das Verfahren wird schriftlich geführt. Wird ausnahmsweise doch eine Anhörung angesetzt, sagen wir rechtzeitig Bescheid und bereiten Sie darauf vor.
Was das kostet
Die Entfernung ändert nichts am Honorar. Reisekosten entstehen nicht. Wir vereinbaren vorher eine Pauschale, die auch in Raten gezahlt werden kann.
Häufige Fragen
Ist die Schuldnerberatung wirklich kostenlos?
Bei anerkannten gemeinnützigen Trägern wie Caritas, Diakonie, Arbeiterwohlfahrt und den Verbraucherzentralen ja. Vorsicht bei gewerblichen Anbietern, die sich ähnlich nennen und Vorkasse verlangen.
Darf mich eine Schuldnerberatung rechtlich beraten?
Anerkannte Stellen dürfen das nach § 8 Absatz 1 Nummer 3 RDG, allerdings nur im Rahmen ihres Aufgabenbereichs. Das umfasst das Insolvenzverfahren, nicht aber ein Gerichtsverfahren gegen einen Gläubiger.
Kann ich beides nutzen?
Ja. Manche lassen den Einigungsversuch über die Beratungsstelle laufen und holen einen Anwalt dazu, sobald ein Gläubiger klagt. Umgekehrt kann ein Anwalt Sie an eine Beratungsstelle verweisen, wenn Ihr Fall dort gut aufgehoben ist.
Was ist, wenn ich nicht drei Monate warten kann?
Dann ist der Anwalt der einzige praktikable Weg. Bei laufender Pfändung, drohender Räumung oder einer Frist entscheidet der Termin und nicht die Gebührenordnung.
Bekomme ich Beratungshilfe für einen Anwalt?
Bei geringem Einkommen ja. Den Berechtigungsschein beantragen Sie beim Amtsgericht Ihres Wohnorts, meist ohne Termin.
Wie läuft das erste Gespräch ab und was kostet es?
Es dauert meist zwanzig bis dreißig Minuten, ist kostenfrei und verpflichtet zu nichts. Wir fragen nach der ungefähren Höhe der Forderungen, der Zahl der Gläubiger, Ihrem Einkommen und danach, ob bereits vollstreckt wird. Danach wissen Sie, welcher Weg für Sie in Frage kommt, wie lange er dauert und was er kostet.
Welche Unterlagen soll ich mitbringen?
Die Post der Gläubiger, auch die alte, dazu die letzten drei Lohnabrechnungen oder den aktuellen Leistungsbescheid und die Kontoauszüge der letzten drei Monate. Sortieren müssen Sie nichts. Häufig vergessen werden laufende Verträge mit Restschuld, Unterhaltsverpflichtungen und Bürgschaften.
Was, wenn mir Unterlagen fehlen?
Das ist der Normalfall. Wir fragen bei den Gläubigern nach und holen die Forderungsaufstellungen ein. Warten Sie nicht, bis alles beisammen ist, denn in dieser Zeit laufen Fristen weiter.
Ich wohne nicht in der Nähe von Bochum. Geht das trotzdem?
Ja. Das Verfahren läuft fast vollständig schriftlich. Das erste Gespräch führen wir am Telefon, Unterlagen kommen per Post oder E-Mail. Zuständig ist immer das Insolvenzgericht an Ihrem Wohnort, und dort dürfen wir Sie bundesweit vertreten. Reisekosten entstehen nicht.
Muss ich zu einem Gerichtstermin erscheinen?
In den allermeisten Verbraucherinsolvenzverfahren gibt es keinen Termin, zu dem Sie erscheinen müssen; das Verfahren wird schriftlich geführt. Wird ausnahmsweise eine Anhörung angesetzt, bekommen Sie rechtzeitig Bescheid und werden vorbereitet.
Diese Seite ersetzt keine Beratung im Einzelfall.

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