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Schuldnerberatung für Hamburg: was hier vor Ort gilt

von Rechtsanwalt Thomas Scuric

Mein Konto ist gesperrt. Was hilft sofort?

Ein Pfändungsschutzkonto. Verlangen Sie die Umwandlung innerhalb von vier Wochen nach Zustellung der Pfändung, wirkt der Schutz rückwirkend auf das bereits gesperrte Guthaben.

Ihre Bank muss ein bestehendes Girokonto auf Verlangen umwandeln, spätestens am vierten Geschäftstag. Danach ist ein Grundfreibetrag automatisch geschützt, ohne Antrag bei Gericht. Reicht er nicht, lässt er sich mit einer Bescheinigung erhöhen.

Ist in Hamburg dasselbe Gericht für Pfändung und Insolvenz zuständig?

Nein. Die Insolvenz läuft zentral beim Amtsgericht Hamburg am Sievekingplatz 1, für die ganze Stadt. Bei einer Pfändung entscheidet dagegen das Amtsgericht Ihres Stadtteils, und davon gibt es acht.

Für eine gesperrte Kontoverbindung ist das die wichtigere der beiden Adressen: Anträge rund um das P-Konto gehören nicht zum Insolvenzgericht am Sievekingplatz, sondern nach Altona, Barmbek, Bergedorf, Blankenese, Harburg, St. Georg, Wandsbek oder Hamburg-Mitte, je nachdem, wo Sie wohnen. Grundlage ist § 828 Abs. 2 ZPO, während für die Insolvenz § 2 Abs. 1 InsO gilt.

Kann ich das auch ohne Anwalt machen?

Rechtlich ja. Die Formulare sind amtlich und öffentlich. Die Bescheinigung über den gescheiterten Einigungsversuch dürfen Sie sich allerdings nicht selbst ausstellen.

In der Praxis scheitern selbst ausgefüllte Anträge meist am Gläubiger- und Forderungsverzeichnis, weil aktuelle Forderungsstände fehlen. Wer Zeit hat und wenige Gläubiger, kommt über eine kostenlose Beratungsstelle gut zurecht.

Wo bekomme ich in Hamburg kostenlose Schuldnerberatung?

Bei den anerkannten Beratungsstellen der Kommune sowie von Caritas, Diakonie und der Verbraucherzentrale. Sie sind kostenfrei und dürfen den Kern des Verfahrens abdecken.

Beraten, mit Gläubigern verhandeln und die Bescheinigung nach § 305 InsO ausstellen: All das dürfen sie. Der Unterschied liegt in der Zeit. Nach einer Umfrage der Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände unter rund 1.400 Stellen warten Ratsuchende bei etwa 60 Prozent davon drei bis sechs Monate auf den ersten Termin.

Läuft bei Ihnen eine Frist, ist das Konto gesperrt oder wird bereits vollstreckt, haben Sie diese Monate nicht. Woran Sie das unterscheiden, steht auf der Seite Schuldnerberatung oder Anwalt?

Ihre Vorteile für mehr Sicherheit

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Wie funktioniert unsere Schuldnerberatung

Kostenloses Erstberatungsgespräch
Kostenloses Erstberatungsgespräch

Sie nennen uns Ihr Nettoeinkommen und Ihre Unterhaltspflichten. Damit steht in wenigen Minuten fest, wie viel überhaupt gepfändet werden darf und ob Ihr Arbeitgeber zu viel einbehält.

Aufstellung der Gläubiger und Schulden
Aufstellung der Gläubiger und Schulden

Wir sehen den Pfändungs- und Überweisungsbeschluss durch und klären, wer sonst noch offene Forderungen hat. Häufig wartet hinter der ersten Pfändung bereits die zweite.

Verhandlungen mit den Gläubigern
Verhandlungen mit den Gläubigern

Gläubiger lassen eine Pfändung oft fallen, wenn stattdessen eine Rate zuverlässig fließt. Diese Vereinbarung führen wir für Sie, damit Ihr Gehalt wieder vollständig bei Ihnen ankommt.

Regel- oder Verbraucherinsolvenz
Regel- oder Verbraucherinsolvenz

Führt das nicht zum Ziel, beendet das Insolvenzverfahren den Zugriff: Ab Eröffnung darf kein einzelner Gläubiger mehr in Ihren Lohn vollstrecken (§ 89 InsO).

Unsere Leistungen

Unsere Leistungen als Schuldnerberatung

Bei einer Kontopfändung zählen Tage. Wir sorgen zuerst dafür, dass Ihr Konto wieder benutzbar wird, und verhandeln erst danach über die Forderung selbst.

  • Schuldenberatung für Verbraucher und Selbstständige
  • Führung sämtlicher Verhandlungen mit den Gläubigern
  • Erarbeitung von Lösungen zur Vermeidung des Insolvenzverfahrens
  • Insolvenzantragsstellung und Begleitung durch das Insolvenzverfahren
  • Vertretung gegenüber dem Insolvenzgericht und dem Insolvenzverwalter

Welches Gericht ist für eine Privatinsolvenz in Hamburg zuständig?

In Hamburg fallen die beiden Zuständigkeiten auseinander. Die Insolvenz läuft zentral für die ganze Stadt, die Pfändung dagegen beim Amtsgericht Ihres Stadtteils.

InsolvenzverfahrenAmtsgericht Hamburg, InsolvenzgerichtSievekingplatz 1 · 20355 Hamburg

Ihr Antrag auf Privat- oder Regelinsolvenz geht an das Amtsgericht Hamburg. Das ist keine Entscheidung des Gerichts, sondern steht in § 2 Abs. 1 InsO: Insolvenzsachen bearbeitet immer das Amtsgericht am Sitz eines Landgerichts, und zwar für den gesamten Landgerichtsbezirk.

Zuständig ist es für das gesamte Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg, also für alle acht hamburgischen Amtsgerichtsbezirke. Verbraucher- und Regelinsolvenz werden dort in getrennten Abteilungen desselben Gerichts geführt; wechselt die Verfahrensart später, bleibt die Zuständigkeit bestehen.

Das Insolvenzgericht sitzt im vierten Stock des Ziviljustizgebäudes am Sievekingplatz.

Pfändung und P-KontoDas Amtsgericht Ihres Stadtteilsacht Amtsgerichte in Hamburg

Bei einer Pfändung entscheidet das Amtsgericht an Ihrem Wohnort (§ 828 Abs. 2 ZPO). Anders als die Insolvenz ist die Zwangsvollstreckung in Hamburg nicht zusammengefasst: Jedes der acht Amtsgerichte führt eigene Vollstreckungsabteilungen.

Das sind Hamburg-Mitte am Sievekingplatz 1, Altona in der Max-Brauer-Allee 89, Barmbek in der Spohrstraße 6, Bergedorf in der Ernst-Mantius-Straße 8, Blankenese in der Dormienstraße 7, Harburg in der Buxtehuder Straße 9, St. Georg am Lübeckertordamm 4 und Wandsbek in der Schädlerstraße 28.

Reicht der Freibetrag auf Ihrem P-Konto nicht, führt der erste Weg nicht zum Gericht, sondern zur Bank: Für Unterhaltspflichten, Sozialleistungen und Kindergeld genügt eine Bescheinigung nach § 903 Abs. 1 ZPO. Erst wenn das nicht ausreicht, entscheidet das Gericht (§ 906 ZPO). Läuft bereits ein Insolvenzverfahren, entscheidet darüber das Insolvenzgericht, sonst das Vollstreckungsgericht. Nicht zuständig ist trotz seines Namens das Zentrale Vollstreckungsgericht beim Amtsgericht Hamburg-Mitte: Es führt allein das Schuldner- und Vermögensverzeichnis.

Wir vertreten Sie bundesweit. Das erste Gespräch führen wir am Telefon, Unterlagen nehmen wir per Post oder E-Mail entgegen.

Stand: 5. September 2026. Grundlagen: § 2 Abs. 1 InsO, § 828 Abs. 2 ZPO, §§ 903 und 906 ZPO. Gerichte und Anschriften nach den Angaben der Justizbehörde Hamburg.

Rechtsanwalt Thomas Scuric

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Meine anwaltliche Schuldnerberatung in Hamburg hilft Ihnen, schnell und unkompliziert einen Weg aus den Schulden zu finden. Anhand Ihrer individuellen Situation bereite ich mit Ihnen eine Lösung vor. Die Schuldenbefreiung kann außergerichtlich oder gerichtlich erfolgen, durch einen Vergleich mit den Gläubigern oder durch ein Insolvenzverfahren.

Bei mir bekommen Sie in kürzester Zeit einen Termin. Dadurch kann ich sofort alle wichtigen Schritte einleiten. Umso schneller sind Sie Ihre Schulden los.

Haben Sie Fragen zur Privatinsolvenz, zum Schuldenvergleich oder zur Regelinsolvenz? Gern führe ich mit Ihnen unverbindlich ein kostenfreies Erstgespräch – nehmen Sie online oder per Telefon Kontakt mit mir auf. Dabei kann ich mit Ihnen wichtige Fragen klären, sowie mögliche Lösungsansätze besprechen.

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