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Mein Konto wurde gepfändet, was kann ich jetzt tun?

Stand: 29. August 2026. Alle Fristen und Beträge geprüft. Die Pfändungsfreibeträge werden jährlich zum 1. Juli angepasst.

Ist Ihr Konto gepfändet, ist Ihr Guthaben blockiert, aber Sie sind nicht schutzlos. Auf einem Pfändungsschutzkonto bleiben Ihnen seit dem 1. Juli 2026 1.590 Euro im Monat automatisch erhalten, für die erste unterhaltsberechtigte Person kommen 597,42 Euro hinzu, für jede weitere 332,83 Euro. Die Umwandlung muss Ihre Bank innerhalb von vier Geschäftstagen vornehmen. Geschieht das innerhalb eines Monats nach Zustellung der Pfändung, wirken die Freibeträge auf den Tag der Zustellung zurück. Entscheidend ist, dass Sie sofort handeln.
Eine Kontopfändung trifft die meisten Menschen ohne Vorwarnung. Die Karte wird abgelehnt, die Miete geht nicht raus, und die Bank sagt am Telefon nur, das Konto sei gesperrt. Auf dieser Seite steht, was in den nächsten Tagen zu tun ist, was Ihnen gesetzlich bleibt und wann Sie anwaltliche Hilfe brauchen.

Was in den ersten Tagen zu tun ist

Ein Gläubiger hat einen vollstreckbaren Titel gegen Sie erwirkt und über das Gericht einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss an Ihre Bank zustellen lassen. Kam vorher Post vom Gerichtsvollzieher, gehört beides zum selben Verfahren. Von diesem Moment an darf die Bank nichts mehr auszahlen.

Verlangen Sie sofort schriftlich die Umwandlung Ihres Girokontos in ein Pfändungsschutzkonto. Ihre Bank ist dazu verpflichtet und muss es innerhalb von vier Geschäftstagen umsetzen. Eine Begründung schulden Sie ihr nicht.

Wichtig ist dabei eine zweite Frist: Wandeln Sie das Konto innerhalb eines Monats nach Zustellung der Pfändung um, gelten die Freibeträge rückwirkend ab dem Tag der Zustellung. Versäumen Sie diesen Monat, greift der Schutz erst ab dem Tag der Umwandlung.

Unabhängig davon darf die Bank in den ersten vier Wochen nach Zustellung ohnehin nichts an den Gläubiger auszahlen. Diese Zeit ist Ihr Handlungsfenster.

Das P-Konto und was Ihnen bleibt

Auf einem Pfändungsschutzkonto bleibt Ihnen ein monatlicher Grundfreibetrag automatisch erhalten, ohne dass Sie etwas nachweisen müssen. Seit dem 1. Juli 2026 sind das 1.590 Euro. Der Betrag wird jedes Jahr zum 1. Juli angepasst.

Er steigt mit jeder Person, der Sie Unterhalt schulden: für die erste unterhaltsberechtigte Person um 597,42 Euro, für jede weitere um 332,83 Euro. Bei zwei Kindern liegt Ihr geschützter Betrag damit deutlich über 2.500 Euro.

Für den erhöhten Freibetrag brauchen Sie eine Bescheinigung nach § 903 ZPO. Ausstellen dürfen sie unter anderem Rechtsanwälte, anerkannte Schuldnerberatungsstellen, der Arbeitgeber, das Jobcenter und die Familienkasse. Sie sind also nicht auf eine bestimmte Stelle festgelegt.

Gepfändet wird ausschließlich, was oberhalb Ihres persönlichen Freibetrags liegt.

Grundsicherungsgeld und Pfändung

Seit dem 1. Juli 2026 heißt das Bürgergeld offiziell Grundsicherungsgeld. Der Anspruch darauf ist nach § 42 Abs. 4 SGB II unpfändbar, Kindergeld nach § 76 EStG nur wegen Unterhaltsansprüchen des Kindes pfändbar, Wohngeld und Elterngeld nach § 54 Abs. 3 SGB I geschützt. Trotzdem erleben viele Betroffene, dass ihr Konto gesperrt wird und auch diese Zahlungen nicht mehr verfügbar sind.

Der Grund ist technischer Natur: Die Bank sieht nur einen Kontostand, nicht die Herkunft des Geldes. Erst das P-Konto stellt den gesetzlichen Schutz auch praktisch her. Wird trotz P-Konto eine Sozialleistung einbehalten, liegt fast immer ein Fehler vor, der sich beheben lässt. Wie das im Einzelnen geht, welche Bescheinigung Sie brauchen und was bei Nachzahlungen gilt, steht auf der Seite Grundsicherungsgeld und Pfändung.

Lohnpfändung und wie viel vom Gehalt bleibt

Bei einer Lohnpfändung führt Ihr Arbeitgeber den pfändbaren Teil direkt an den Gläubiger ab. Wie viel das ist, ergibt sich aus der Pfändungstabelle zu § 850c ZPO und hängt von zwei Größen ab: Ihrem Nettoeinkommen und der Zahl Ihrer Unterhaltspflichten.

Der pfandfreie Betrag steigt mit jeder unterhaltsberechtigten Person deutlich an. Bei einem Nettoeinkommen von 2.400 Euro und zwei Kindern bleibt Ihnen der weit überwiegende Teil Ihres Einkommens. Seit dem 1. Juli 2026 sind 1.587,40 Euro im Monat unpfändbar, für die erste unterhaltsberechtigte Person kommen 597,42 Euro dazu. Wie sich das im Einzelnen berechnet, welche Bezüge gar nicht erst mitgezählt werden und was Ihr Arbeitgeber darf, steht auf der Seite Lohnpfändung: wie viel vom Gehalt bleibt mir?

Pfändungsschutz während einer Insolvenz

Läuft bereits ein Insolvenzverfahren, wird der pfändbare Teil Ihres Einkommens an den Treuhänder abgeführt, nicht mehr an einzelne Gläubiger. Die Freibeträge gelten unverändert weiter, den geschützten Anteil behalten Sie.

Das P-Konto bleibt auch während des Verfahrens sinnvoll und notwendig. Die Abtretungsfrist bis zur Restschuldbefreiung beträgt nach § 287 Abs. 2 InsO drei Jahre ab Eröffnung des Verfahrens. Wer bereits einmal Restschuldbefreiung erhalten hat, muss im zweiten Verfahren fünf Jahre rechnen.

Schuldnerberatung oder Anwalt

Nicht jede Kontopfändung braucht einen Anwalt. Für die reine Einrichtung eines P-Kontos und die Bescheinigung genügen in Bochum die kostenlosen Stellen: die Schuldnerberatung der Caritas, die Diakonie, die Verbraucherzentrale NRW und die städtische Schuldnerberatung. Rechnen Sie dort allerdings mit Wartezeit: Bei rund 60 Prozent der Beratungsstellen liegen zwischen Anfrage und Termin drei bis sechs Monate. Wann welcher Weg der richtige ist, steht ausführlich unter Schuldnerberatung oder Anwalt?

Anwaltliche Hilfe wird nötig, wenn eine Frist läuft, wenn die Forderung dem Grunde nach streitig ist, wenn mehrere Gläubiger gleichzeitig vollstrecken, wenn Sie selbstständig sind oder wenn trotz P-Konto zu wenig zum Leben bleibt.

Der Unterschied ist praktisch: Ein Anwalt kann ohne Wartezeit tätig werden und noch am selben Tag gegenüber Bank, Gerichtsvollzieher oder Gläubiger auftreten. Er kann Fristen rechtlich verbindlich wahren, Widerspruch einlegen und beim Vollstreckungsgericht einen Antrag auf Erhöhung des Freibetrags stellen. Eine Beratungsstelle darf das nicht.

Der Ablauf mit einem Anwalt

Im Erstgespräch wird geklärt, worauf die Pfändung beruht und ob der zugrunde liegende Titel überhaupt berechtigt ist. Danach folgt die Einrichtung oder Korrektur des P-Kontos, falls nötig mit einer Bescheinigung über den erhöhten Freibetrag.

Anschließend die Kommunikation mit Bank und Gläubiger, bei Bedarf ein Antrag beim Vollstreckungsgericht. Zeigt sich dabei, dass die Pfändung nur ein Symptom von mehreren offenen Forderungen ist, steht die Frage im Raum, ob eine außergerichtliche Einigung oder ein Insolvenzverfahren der bessere Weg wäre.

Häufige Fragen

Kann die Bank die Umwandlung in ein P-Konto verweigern?

Nein. Jede Bank ist gesetzlich verpflichtet, ein bestehendes Girokonto auf Verlangen in ein Pfändungsschutzkonto umzuwandeln. Das muss binnen vier Geschäftstagen geschehen, eine Ablehnung ist nicht zulässig.

Was passiert, wenn ich trotz P-Konto zu wenig Geld zum Leben habe?

Dann kann der Freibetrag über eine Bescheinigung nach § 903 ZPO erhöht werden, etwa wegen Kindern oder einmaliger Sozialleistungen. Reicht das nicht, lässt sich ein Antrag beim Vollstreckungsgericht stellen.

Muss ich für die Bescheinigung zur Schuldnerberatung?

Nein. Solche Bescheinigungen stellen auch Rechtsanwälte, Steuerberater, der Arbeitgeber oder das Jobcenter aus. Die Schuldnerberatung ist eine von mehreren möglichen Stellen, keine Pflichtstation.

Was kostet ein Anwalt bei einer Kontopfändung?

Die Erstberatung wird zu einem vorab genannten Betrag angeboten. Bei geringem Einkommen kommt Beratungshilfe in Betracht, bei einem gerichtlichen Verfahren Prozesskostenhilfe.

Wie lange dauert es, bis das P-Konto eingerichtet ist?

Die Bank muss ein bestehendes Konto innerhalb von vier Geschäftstagen umwandeln. Ein neues P-Konto bei einer anderen Bank zu eröffnen dauert je nach Institut länger.

Diese Seite ersetzt keine Beratung im Einzelfall.

Rechtsanwalt Thomas Scuric

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