Kostenlose Erstberatung anfordern!
Unverbindlich und ohne Wartezeit.
Post vom Gerichtsvollzieher, was passiert jetzt?
Stand: 30. August 2026. Fristen und Paragrafen geprüft.
Was in dem Schreiben steht
Ein Gläubiger hat einen vollstreckbaren Titel gegen Sie und den Gerichtsvollzieher beauftragt. Davor lag oft ein Mahnverfahren, häufig eingeleitet von einem Inkassounternehmen. Dessen Schreiben enthält zweierlei: eine Zahlungsfrist von zwei Wochen und, für den Fall dass Sie nicht zahlen, bereits einen Termin zur Abnahme der Vermögensauskunft, meist in seinen Diensträumen.
Der Termin steht also schon fest, bevor die Frist abgelaufen ist. Das verunsichert viele. Es bedeutet aber nur, dass er den zweiten Schritt vorbereitet hat, nicht dass er ihn schon geht.
Was der Gerichtsvollzieher darf, und was nicht
| Frage | Antwort |
|---|---|
| Darf er meine Wohnung betreten? | Nur mit Ihrer Einwilligung. Verweigern Sie sie, braucht er eine richterliche Anordnung des Amtsgerichts (§ 758a ZPO). Eine Ausnahme gilt nur, wenn die Einholung den Erfolg der Durchsuchung gefährden würde. |
| Darf er nachts kommen? | Zwischen 21 und 6 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen nur aufgrund einer besonderen richterlichen Anordnung. |
| Muss ich ihn hereinlassen? | Nein. Sie müssen ihm die Tür nicht öffnen. Das verhindert die Vollstreckung aber nicht, es verlagert sie nur auf den gerichtlichen Weg. |
| Darf er alles mitnehmen? | Nein. Gegenstände, die Sie für Beruf, Haushalt und eine bescheidene Lebensführung brauchen, sind unpfändbar. In der Praxis lohnt sich eine Sachpfändung heute selten. |
| Kann ich ihn ignorieren? | Sie können, aber es kostet Sie die Möglichkeit einer Ratenzahlung und führt zur Vermögensauskunft. |
Ratenzahlung mit dem Gerichtsvollzieher
Das ist der Weg, den die wenigsten kennen und der am meisten hilft. Nach § 802b ZPO soll der Gerichtsvollzieher in jeder Lage des Verfahrens auf eine gütliche Erledigung bedacht sein.
Widerspricht der Gläubiger nicht ausdrücklich, darf der Gerichtsvollzieher Ihnen eine Ratenzahlung gestatten. Voraussetzung: Sie machen glaubhaft, dass Sie die Raten leisten können. Die Tilgung soll binnen zwölf Monaten abgeschlossen sein.
Solange die Vereinbarung läuft, ist die Vollstreckung aufgeschoben. Kein Termin zur Vermögensauskunft, kein Eintrag im Schuldnerverzeichnis.
Die Vermögensauskunft
Zahlen Sie nicht und kommt keine Vereinbarung zustande, müssen Sie beim Termin Auskunft über Ihr Vermögen geben (§ 802c ZPO): Einkommen, Konten, Forderungen, Fahrzeuge, Versicherungen. Die Angaben versichern Sie an Eides statt.
Diese Auskunft müssen Sie in der Regel nur alle zwei Jahre abgeben. Ein zweiter Gläubiger kann sich die vorhandene Auskunft geben lassen.
Falsche oder unvollständige Angaben sind kein Kavaliersdelikt, sondern strafbar.
Der Eintrag im Schuldnerverzeichnis
Geben Sie die Auskunft nicht ab oder erscheinen nicht zum Termin, ordnet der Gerichtsvollzieher die Eintragung ins Schuldnerverzeichnis an.
Der Eintrag wird nach drei Jahren seit dem Tag der Eintragungsanordnung automatisch gelöscht (§ 882e ZPO). Vorher geht es nur, wenn der Gläubiger vollständig befriedigt wurde, wenn der Eintragungsgrund entfallen ist oder nie bestand, oder wenn eine gerichtliche Entscheidung die Eintragung aufhebt.
Praktisch bedeutet der Eintrag: Auskunfteien greifen darauf zu. Kredite, Mietverträge, Mobilfunkverträge und Ratenkäufe werden schwierig. Das ist die eigentliche Folge, nicht der Besuch selbst.
Wann Sie einen Anwalt brauchen
Wenn Sie die Forderung dem Grunde nach für unberechtigt halten. Dann geht es nicht um Zahlung, sondern um den Titel, und dagegen gibt es Rechtsbehelfe mit eigenen Fristen.
Wenn parallel Ihr Konto gepfändet wird oder mehrere Gläubiger gleichzeitig vollstrecken.
Wenn die Ratenzahlung rechnerisch nicht aufgeht, weil die Gesamtsumme in zwölf Monaten nicht zu schaffen ist. Dann ist die Frage nicht mehr, wie Sie diesen einen Gläubiger bedienen, sondern ob eine außergerichtliche Einigung oder ein Insolvenzverfahren der Weg ist.
Und wenn eine Frist läuft. Eine Beratungsstelle darf für Sie keinen Rechtsbehelf einlegen, ein Anwalt schon. Was welcher Weg leistet, steht unter Schuldnerberatung oder Anwalt?
Häufige Fragen
Muss ich dem Gerichtsvollzieher die Tür öffnen?
Nein. Ohne Ihre Einwilligung darf er die Wohnung nur mit richterlicher Anordnung durchsuchen (§ 758a ZPO). Die Vollstreckung verhindern Sie damit nicht, Sie verschieben sie nur.
Wie lange bleibt der Eintrag im Schuldnerverzeichnis?
Drei Jahre ab dem Tag der Eintragungsanordnung. Zahlen Sie den Gläubiger vollständig, kann vorher gelöscht werden.
Kann ich mit dem Gerichtsvollzieher Raten vereinbaren?
Ja, wenn der Gläubiger nicht widerspricht und Sie glaubhaft machen, dass Sie zahlen können. Die Tilgung soll binnen zwölf Monaten abgeschlossen sein. Während der Vereinbarung ruht die Vollstreckung.
Was passiert, wenn ich eine Rate nicht zahle?
Geraten Sie länger als zwei Wochen in Rückstand, entfällt die Vereinbarung und die Vollstreckung läuft weiter. Melden Sie sich lieber vorher, als eine Rate platzen zu lassen.
Wie oft muss ich die Vermögensauskunft abgeben?
In der Regel nur alle zwei Jahre. Weitere Gläubiger können die vorhandene Auskunft einsehen.
Diese Seite ersetzt keine Beratung im Einzelfall.

Gemeinsam finden wir
Ihren Weg aus den Schulden.
Kostenlosen Erstberatungstermin vereinbaren
Unverbindlich u. ohne Wartezeit.
0234 9136810
(Mo. – Fr. von 9-13 Uhr u. 14-18 Uhr)
