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Post vom Inkasso, was davon stimmt wirklich?

Stand: 30. August 2026. Gebührengrenzen und Befugnisse geprüft.

von Rechtsanwalt Thomas Scuric

Ein Inkassounternehmen ist kein Amt. Es darf nichts pfänden, nichts wegnehmen und Ihre Wohnung nicht betreten, solange kein gerichtlicher Titel vorliegt. Es ist ein privater Dienstleister des Gläubigers. Prüfen Sie zuerst, ob die Forderung überhaupt besteht, und dann, ob die Kosten stimmen: Seit dem 1. Oktober 2021 ist die Geschäftsgebühr bei unbestrittenen Forderungen auf höchstens 0,9 gedeckelt, bei Zahlung nach dem ersten Schreiben auf 0,5.
Inkassoschreiben arbeiten mit Druck: rote Schrift, kurze Fristen, angedrohte Maßnahmen. Auf dieser Seite steht, was davon rechtlich trägt und was nicht, und wie Sie in zehn Minuten prüfen, ob die Forderung und die Kosten berechtigt sind.

Was ein Inkassounternehmen darf, und was nicht

Es darf Es darf nicht
Sie schriftlich zur Zahlung auffordern Ihr Konto pfänden
Sie anrufen, in angemessenem Rahmen Ihre Wohnung betreten oder Sachen mitnehmen
Eine Ratenzahlung anbieten Hoheitliche Maßnahmen ergreifen, es ist kein Amt
Die Forderung gerichtlich geltend machen Ohne Titel vollstrecken
Sie an die Schufa melden, unter Voraussetzungen Sie zu jeder Tages- und Nachtzeit belästigen

Alles, was nach Zwang aussieht, setzt einen vollstreckbaren Titel voraus, also ein Urteil oder einen Vollstreckungsbescheid. Und vollstrecken darf dann nicht das Inkassobüro, sondern der Gerichtsvollzieher. Was dann passiert, steht unter Post vom Gerichtsvollzieher.

Erster Schritt: Ist das Unternehmen überhaupt zugelassen?

Inkassodienstleistungen darf nur erbringen, wer nach § 10 RDG registriert ist. Die Registrierung steht im Rechtsdienstleistungsregister, öffentlich und kostenlos einsehbar unter rechtsdienstleistungsregister.de.

Steht das Unternehmen dort nicht, darf es kein Inkasso betreiben. Das kommt selten vor, ist aber in zwei Minuten geprüft und beendet die Sache im Zweifel sofort.

Zweiter Schritt: Besteht die Forderung?

Ein Inkassounternehmen muss Ihnen offenlegen, für wen es einzieht und worauf die Forderung beruht. Verlangen Sie das, wenn es nicht im Schreiben steht.

Prüfen Sie: Kennen Sie den ursprünglichen Gläubiger? Haben Sie dort tatsächlich etwas bestellt oder einen Vertrag geschlossen? Ist der Vertrag wirksam zustande gekommen? Haben Sie widerrufen? Ist die Ware angekommen?

Häufigster Fall in der Praxis: Die Hauptforderung stimmt, aber die Nebenkosten sind zu hoch. Zweithäufigster: Die Forderung ist längst bezahlt und die Zahlung wurde nicht zugeordnet.

Dritter Schritt: Stimmen die Kosten?

Hier liegt der häufigste Fehler, und seit Oktober 2021 gelten deutlich engere Grenzen.

Fall Höchstgrenze
Unbestrittene Forderung Geschäftsgebühr höchstens 0,9
Sie zahlen nach dem ersten Schreiben höchstens 0,5
Besonders umfangreich oder schwierig höchstens 1,3, und das muss begründet sein
Forderung bis 50 Euro Gebühr 30 Euro statt 49 Euro
Einigung über Ratenzahlung Einigungsgebühr gedeckelt bei 0,7

Verlangt das Unternehmen mehr, ohne die höhere Schwierigkeit zu begründen, ist der übersteigende Teil nicht erstattungsfähig. Sie können die Hauptforderung zahlen und den überhöhten Teil der Kosten schriftlich zurückweisen.

Was Sie tun sollten

Reagieren Sie schriftlich. Auch wenn Sie die Forderung bestreiten. Schweigen wird nicht als Widerspruch gewertet, es führt nur dazu, dass der nächste Schritt kommt.

Zahlen Sie nichts vorschnell. Eine Zahlung kann als Anerkenntnis gewertet werden und die Verjährung neu beginnen lassen.

Bestreiten Sie ausdrücklich, wenn Sie Zweifel haben. Ab dem Moment, in dem eine Forderung bestritten ist, gilt die niedrige Gebührengrenze für unbestrittene Forderungen nicht mehr als selbstverständlich, und das Unternehmen muss den gerichtlichen Weg gehen.

Bewahren Sie alles auf. Schreiben, Umschläge mit Datum, Zahlungsbelege.

Wenn ein Mahnbescheid kommt

Der Mahnbescheid vom Amtsgericht ist etwas anderes als ein Inkassoschreiben. Ab hier laufen echte Fristen.

Sie haben zwei Wochen ab Zustellung, um Widerspruch einzulegen. Das Formular liegt bei. Versäumen Sie die Frist, ergeht der Vollstreckungsbescheid, und dagegen hilft nur noch der Einspruch, ebenfalls binnen zwei Wochen.

Ist der Vollstreckungsbescheid rechtskräftig, ist die Forderung tituliert. Dann geht es nicht mehr darum, ob Sie schulden, sondern nur noch, wie gezahlt wird. Die zwei Wochen sind deshalb die wichtigste Frist im ganzen Ablauf.

Wann Sie einen Anwalt brauchen

Wenn ein Mahnbescheid oder Vollstreckungsbescheid im Briefkasten liegt. Hier zählen Fristen, und eine Beratungsstelle darf für Sie keinen Widerspruch einlegen.

Wenn Sie die Forderung dem Grunde nach bestreiten und das Unternehmen nicht lockerlässt.

Wenn mehrere Inkassobüros gleichzeitig schreiben. Dann geht es nicht mehr um eine Forderung, sondern um eine Gesamtlösung.

Bei einer einzelnen, berechtigten Forderung mit überhöhten Kosten reicht dagegen oft ein sachliches Schreiben, das Sie selbst aufsetzen können. Welcher Weg wann passt, steht unter Schuldnerberatung oder Anwalt?

Die Kosten nachrechnen, bevor Sie zahlen

Aus 300 Euro werden schnell 500. Der Aufschlag heißt Inkassokosten, und er ist nicht in jeder Höhe berechtigt.

Was ein Inkassodienst überhaupt verlangen darf

Für eine unbestrittene Forderung darf er nur so viel abrechnen, wie ein Rechtsanwalt nach dem Vergütungsgesetz hätte verlangen dürfen. So steht es in § 13e RDG. Alles darüber müssen Sie nicht zahlen.

Seit dem 1. Oktober 2021 gilt zusätzlich: Der Regelsatz liegt bei einer 0,9-Gebühr, mehr nur in wirklich aufwendigen Ausnahmefällen. Und zahlen Sie nach dem ersten Schreiben, ist nur eine 0,5-Gebühr erstattungsfähig.

Zweimal Gebühren für dieselbe Sache

Manche Gläubiger schalten erst ein Inkassobüro ein und danach einen Anwalt, und beide rechnen ab. Das ist regelmäßig nicht erstattungsfähig: Bezahlt werden muss die Tätigkeit einmal, nicht doppelt.

Rechnen Sie nach, bevor Sie überweisen. Bei kleinen Forderungen ist der Aufschlag oft größer als die Hauptforderung. Wer einmal zahlt, erkennt die Forderung faktisch an und holt das Geld praktisch nicht zurück.

Muss ich das überhaupt noch zahlen?

Bevor über Raten oder Vergleiche gesprochen wird, lohnt eine Frage, die selten gestellt wird. Nicht jede Forderung, die in Ihrem Briefkasten liegt, ist noch durchsetzbar.

Drei Jahre, gerechnet ab Jahresende

Die meisten Forderungen verjähren nach § 195 BGB in drei Jahren. Die Frist beginnt aber nicht am Tag der Rechnung, sondern erst mit dem Ende des Jahres, in dem die Forderung entstanden ist und der Gläubiger von ihr wusste (§ 199 BGB).

Eine Rechnung aus dem Frühjahr 2022 ist damit am 31. Dezember 2025 verjährt, nicht drei Jahre nach dem Rechnungsdatum.

Wo diese Rechnung nicht mehr gilt

Anders liegt es, sobald ein Gericht die Forderung festgestellt hat. Ein Vollstreckungsbescheid oder ein Urteil verlängert die Frist auf dreißig Jahre (§ 197 Abs. 1 Nr. 3 und 4 BGB).

Deshalb sind alte Titel gefährlicher als alte Rechnungen, auch wenn jahrelang nichts passiert ist.

Verjährt heißt nicht erloschen

Eine verjährte Forderung verschwindet nicht von selbst. Der Gläubiger darf weiter mahnen, und wer zahlt, bekommt nichts zurück. Sie müssen sich ausdrücklich auf die Verjährung berufen. Erst dann ist die Sache erledigt.

Der Mahnbescheid: zwei Wochen entscheiden alles

Ein gelber Umschlag vom Amtsgericht sieht nach Urteil aus. Er ist keines, und genau darin liegt die Chance.

Das Gericht hat nichts geprüft

Beim Mahnbescheid prüft niemand, ob die Forderung berechtigt ist. Das Gericht schreibt auf, was der Gläubiger behauptet, und stellt es zu. Ob die Forderung besteht, verjährt ist oder überhöhte Gebühren enthält, spielt in diesem Schritt keine Rolle.

Widerspruch: ein Kreuz genügt

Sie haben zwei Wochen Zeit. Ein Kreuz auf dem beiliegenden Formular reicht, eine Begründung ist nicht nötig. Danach muss der Gläubiger die Forderung vor Gericht begründen, und viele tun das nicht.

Reagieren Sie nicht, folgt der Vollstreckungsbescheid. Dagegen hilft nur noch der Einspruch, ebenfalls binnen zwei Wochen. Läuft auch diese Frist ab, steht ein Titel in der Welt, und der ist dreißig Jahre vollstreckbar.

Auch danach ist nicht alles verloren

Ist der Titel da, geht es nicht mehr um das Ob, sondern um das Wie. Dann verhandeln wir über Raten oder einen Vergleich und sorgen dafür, dass die Vollstreckung Ihr Existenzminimum nicht angreift. Was dabei geschützt ist, steht auf der Seite Lohnpfändung und Freibeträge.

Welche Post wirklich eine Frist setzt

Nicht jeder Brief ist gleich dringend. Diese vier setzen Fristen, die man nicht verpassen darf.

Mahnbescheid
zwei Wochen
Gelber Umschlag vom Amtsgericht. Widerspruch mit einem Kreuz auf dem Formular, keine Begründung nötig. Danach wird aus der Behauptung ein Titel.
Vollstreckungsbescheid
zwei Wochen
Die nächste Stufe. Einspruch ebenfalls binnen zwei Wochen. Läuft die Frist ab, ist die Forderung dreißig Jahre vollstreckbar.
Kontopfändung
vier Wochen
Nach der Zustellung haben Sie vier Wochen, die Umwandlung in ein Pfändungsschutzkonto zu verlangen. Dann wirkt der Schutz rückwirkend auf das gesperrte Guthaben, danach nur noch für die Zukunft.
Bescheid einer Behörde
ein Monat
Steuerbescheid, Beitragsbescheid, Leistungsbescheid. In der Regel ein Monat für Einspruch oder Widerspruch. Danach ist der Bescheid bestandskräftig, auch wenn er falsch war.
Alles andere kann warten. Mahnungen, Inkassoschreiben und Zahlungsaufforderungen setzen keine gesetzlichen Fristen. Sie sind unangenehm, aber sie kosten Sie kein Recht. Wenn Sie gerade nur wenig Kraft haben: Öffnen Sie zuerst die amtliche Post.

Häufige Fragen

Kann ein Inkassobüro mein Konto pfänden?

Nein. Ohne vollstreckbaren Titel darf niemand pfänden, und selbst mit Titel vollstreckt nicht das Inkassobüro, sondern der Gerichtsvollzieher.

Darf ein Inkassomitarbeiter vor meiner Tür stehen?

Er darf klingeln, mehr nicht. Er hat keine hoheitlichen Befugnisse, darf die Wohnung nicht betreten und nichts mitnehmen. Sie müssen ihn nicht hereinlassen und nicht mit ihm sprechen.

Wie hoch dürfen die Inkassokosten sein?

Bei unbestrittenen Forderungen höchstens eine 0,9-Geschäftsgebühr, bei Zahlung nach dem ersten Schreiben 0,5. Bei Forderungen bis 50 Euro sind es 30 Euro. Mehr geht nur bei besonders umfangreichen Fällen und muss begründet werden.

Was passiert, wenn ich einfach nicht reagiere?

Das Unternehmen kann einen Mahnbescheid beantragen. Ab dessen Zustellung laufen zwei Wochen für den Widerspruch. Reagieren Sie auch dann nicht, wird die Forderung tituliert und ist dreißig Jahre vollstreckbar.

Woran erkenne ich ein unseriöses Inkassobüro?

Es steht nicht im Rechtsdienstleistungsregister, nennt den ursprünglichen Gläubiger nicht, legt die Forderung nicht auf, droht mit Maßnahmen die es gar nicht ergreifen darf, oder verlangt Kosten, die weit über den gesetzlichen Grenzen liegen.

Wie viel darf ein Inkassobüro an Gebühren verlangen?

Nach § 13e RDG nur so viel, wie ein Rechtsanwalt nach dem Vergütungsgesetz hätte abrechnen dürfen. Seit dem 1. Oktober 2021 liegt der Regelsatz bei einer 0,9-Gebühr; zahlen Sie nach dem ersten Schreiben, ist nur eine 0,5-Gebühr erstattungsfähig. Höhere Sätze sind Ausnahmefällen vorbehalten.

Der Gläubiger hat Inkasso und Anwalt eingeschaltet. Muss ich beides zahlen?

In aller Regel nicht. Wird zuerst ein Inkassodienst und danach ein Anwalt mit derselben Forderung befasst, ist die doppelte Gebühr regelmäßig nicht erstattungsfähig. Bezahlt werden muss die Tätigkeit einmal.

Wann ist eine Forderung verjährt?

Die meisten Forderungen verjähren nach § 195 BGB in drei Jahren. Die Frist beginnt aber erst mit dem Ende des Jahres, in dem die Forderung entstanden ist (§ 199 BGB). Eine Rechnung aus dem Frühjahr 2022 verjährt also am 31. Dezember 2025. Titulierte Forderungen verjähren dagegen erst nach dreißig Jahren.

Was passiert, wenn ich eine verjährte Forderung trotzdem bezahle?

Dann ist das Geld weg. Eine verjährte Forderung erlischt nicht von selbst, der Gläubiger darf weiter mahnen. Sie müssen sich ausdrücklich auf die Verjährung berufen, sonst wird gezahlt, was nicht mehr geschuldet ist.

Ich habe einen Mahnbescheid bekommen. Was tun?

Innerhalb von zwei Wochen Widerspruch einlegen. Dafür genügt ein Kreuz auf dem beiliegenden Formular, eine Begründung ist nicht nötig. Danach muss der Gläubiger die Forderung vor Gericht begründen. Reagieren Sie nicht, folgt der Vollstreckungsbescheid und damit ein Titel, der dreißig Jahre vollstreckbar ist.

Welche Briefe muss ich sofort öffnen?

Mahnbescheid und Vollstreckungsbescheid (je zwei Wochen), die Zustellung einer Kontopfändung (vier Wochen für die Umwandlung in ein P-Konto) und Bescheide von Behörden (in der Regel ein Monat). Mahnungen und Inkassoschreiben setzen dagegen keine gesetzlichen Fristen.

Diese Seite ersetzt keine Beratung im Einzelfall.

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