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Anwaltliche Schuldnerberatung für Solingen: welches Verfahren gilt für Sie

von Rechtsanwalt Thomas Scuric

Es gibt zwei Insolvenzverfahren für Privatpersonen, und die Zuordnung entscheidet über den ganzen Ablauf.

Verbraucher- oder Regelinsolvenz

Wer nie selbstständig war, geht ins Verbraucherinsolvenzverfahren. Wer es aktuell ist, ins Regelinsolvenzverfahren. Der Unterschied ist nicht bloß der Name: Im Verbraucherverfahren ist der außergerichtliche Einigungsversuch Pflicht, im Regelverfahren nicht.

Der Fall dazwischen

Wer früher selbstständig war, kann trotzdem das einfachere Verbraucherverfahren nutzen. Voraussetzung nach § 304 Abs. 2 InsO: weniger als 20 Gläubiger und keine offenen Forderungen aus Arbeitsverhältnissen, also keine unbezahlten Löhne oder Sozialabgaben.

Beides zusammen. Zwanzig Gläubiger allein genügen nicht, wenn noch Lohn offen ist.

Warum das früh geklärt gehört

Reichen Sie im falschen Verfahren ein, weist das Gericht den Antrag zurück oder verlangt Nachbesserung. Beides kostet Zeit, in der die Forderungen weiterlaufen.

Was wir prüfen

Wir zählen Ihre Gläubiger, sehen nach, ob Forderungen aus Arbeitsverhältnissen bestehen, und ordnen den Fall zu. Erst danach beginnt die eigentliche Arbeit.

Solingen: Welches Gericht für Sie zuständig ist

Die meisten nehmen an, ihr Verfahren laufe am Gericht in der eigenen Stadt. Bei der Insolvenz stimmt das für Solingen nicht, bei Pfändungen dagegen schon. Hier steht, was wohin gehört.

InsolvenzverfahrenAmtsgericht WuppertalEiland 2 · 42103 Wuppertal

Ihr Antrag auf Privat- oder Regelinsolvenz geht an das Amtsgericht Wuppertal. Das ist keine Entscheidung des Gerichts, sondern steht in § 2 Abs. 1 InsO: Insolvenzsachen bearbeitet immer das Amtsgericht am Sitz eines Landgerichts, und zwar für den gesamten Landgerichtsbezirk. Solingen gehört zum Landgerichtsbezirk Wuppertal.

Dasselbe Gericht ist auch für Remscheid, Velbert, Wuppertal zuständig. Das ist keine Zusammenlegung, sondern die Folge derselben Vorschrift.

Pfändung und P-KontoAmtsgericht SolingenGoerdelerstraße 10 · 42651 Solingen

Wird Ihr Konto oder Ihr Lohn gepfändet, ist das Amtsgericht an Ihrem Wohnort zuständig (§ 828 Abs. 2 ZPO). Dort stellen Sie auch den Antrag, wenn der Freibetrag auf Ihrem P-Konto nicht reicht (§§ 906, 907 ZPO).

Diese beiden Wege trennen sich also. Wer den Insolvenzantrag beim Gericht vor Ort einreicht, verliert Zeit, bis er weitergeleitet wird.

Unsere Kanzlei sitzt in Bochum. Herkommen müssen Sie nicht: Das erste Gespräch führen wir am Telefon, Unterlagen nehmen wir per Post oder E-Mail entgegen.

Stand: 2. September 2026. Grundlagen: § 2 Abs. 1 InsO, § 828 Abs. 2 ZPO, §§ 906 und 907 ZPO. Gerichte und Anschriften nach dem amtlichen Orts- und Gerichtsverzeichnis der Justiz Nordrhein-Westfalen.

Ihre Vorteile für mehr Sicherheit

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  • Volle Kostenkontrolle, da entweder Kostenübernahme durch den Staat mit Beratungshilfe oder vor Beauftragung vereinbarter Pauschalpreis, der auch in Raten gezahlt werden kann

Wie funktioniert unsere Schuldnerberatung

Kostenloses Erstberatungsgespräch
Kostenloses Erstberatungsgespräch

Im ersten Gespräch klären wir die Frage, die alles Weitere bestimmt: Verbraucher- oder Regelinsolvenz. Davon hängen Ablauf, Fristen und Kosten ab.

Aufstellung der Gläubiger und Schulden
Aufstellung der Gläubiger und Schulden

Entscheidend ist, ob Sie selbstständig waren, wie viele Gläubiger es gibt und ob Forderungen aus einem Betrieb dabei sind. Das arbeiten wir mit Ihnen heraus.

Verhandlungen mit den Gläubigern
Verhandlungen mit den Gläubigern

Unabhängig vom Verfahren steht am Anfang der Versuch, sich zu einigen. Gelingt er, brauchen Sie kein Gericht.

Regel- oder Verbraucherinsolvenz
Regel- oder Verbraucherinsolvenz

Erst danach entscheidet sich, welcher Antrag gestellt wird. Wir stellen ihn im richtigen Verfahren und begleiten Sie bis zum Ende.

Unsere Leistungen

Unsere Leistungen als Schuldnerberatung

Verbraucher- und Regelinsolvenz sehen von außen ähnlich aus, unterscheiden sich aber in Ablauf und Voraussetzungen. Wir ordnen Ihren Fall zuerst richtig ein, denn ein Antrag im falschen Verfahren kostet Monate.

  • Schuldenberatung für Verbraucher und Selbstständige
  • Führung sämtlicher Verhandlungen mit den Gläubigern
  • Erarbeitung von Lösungen zur Vermeidung des Insolvenzverfahrens
  • Insolvenzantragsstellung und Begleitung durch das Insolvenzverfahren
  • Vertretung gegenüber dem Insolvenzgericht und dem Insolvenzverwalter

Kundenbewertungen – Das sagen unsere Kunden

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Rechtsanwalt Thomas Scuric

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