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Anwaltliche
Schuldnerberatung
für Grevenbroich

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  • Individuelle Lösungen, zugeschnitten auf Ihre Situation
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Anwaltliche Schuldnerberatung für Grevenbroich: was der Treuhänder tut

von Rechtsanwalt Thomas Scuric

Im Verbraucherinsolvenzverfahren bekommen Sie einen Treuhänder zugeteilt. Viele erwarten eine Art Aufpasser. Das ist er nicht.

Seine Aufgabe

Er verwaltet, was zur Insolvenzmasse gehört, zieht den pfändbaren Teil Ihres Einkommens ein und verteilt ihn an die Gläubiger. Er prüft die angemeldeten Forderungen und berichtet dem Gericht.

Er ist weder Ihr Anwalt noch der Anwalt der Gläubiger. Er ist neutral.

Was er von Ihnen erwartet

Auskunft und Mitwirkung. Änderungen bei Einkommen, Arbeitsstelle oder Wohnsitz gehen ungefragt an ihn. Wer eine Erbschaft macht, meldet auch das.

Wer offen und pünktlich antwortet, hat mit dem Treuhänder in aller Regel keine Schwierigkeiten. Probleme entstehen fast nur aus Schweigen.

Was er nicht darf

Er kontrolliert nicht Ihre Lebensführung, er verbietet keine Anschaffungen und er darf nicht auf den unpfändbaren Teil Ihres Einkommens zugreifen. Was Ihnen nach der Pfändungstabelle bleibt, bleibt Ihnen.

Wo wir dabei stehen

Wir bleiben Ihre Ansprechpartner, auch nach der Eröffnung. Schriftverkehr mit dem Treuhänder läuft über uns, wenn Sie das wünschen.

Grevenbroich: Welches Gericht für Sie zuständig ist

Die meisten nehmen an, ihr Verfahren laufe am Gericht in der eigenen Stadt. Bei der Insolvenz stimmt das für Grevenbroich nicht, bei Pfändungen dagegen schon. Hier steht, was wohin gehört.

InsolvenzverfahrenAmtsgericht MönchengladbachHohenzollernstraße 157 · 41061 Mönchengladbach

Ihr Antrag auf Privat- oder Regelinsolvenz geht an das Amtsgericht Mönchengladbach. Das ist keine Entscheidung des Gerichts, sondern steht in § 2 Abs. 1 InsO: Insolvenzsachen bearbeitet immer das Amtsgericht am Sitz eines Landgerichts, und zwar für den gesamten Landgerichtsbezirk. Grevenbroich gehört zum Landgerichtsbezirk Mönchengladbach.

Dasselbe Gericht ist auch für Mönchengladbach, Viersen zuständig. Das ist keine Zusammenlegung, sondern die Folge derselben Vorschrift.

Pfändung und P-KontoAmtsgericht GrevenbroichLindenstraße 33 – 37 · 41515 Grevenbroich

Wird Ihr Konto oder Ihr Lohn gepfändet, ist das Amtsgericht an Ihrem Wohnort zuständig (§ 828 Abs. 2 ZPO). Dort stellen Sie auch den Antrag, wenn der Freibetrag auf Ihrem P-Konto nicht reicht (§§ 906, 907 ZPO).

Diese beiden Wege trennen sich also. Wer den Insolvenzantrag beim Gericht vor Ort einreicht, verliert Zeit, bis er weitergeleitet wird.

Unsere Kanzlei sitzt in Bochum. Herkommen müssen Sie nicht: Das erste Gespräch führen wir am Telefon, Unterlagen nehmen wir per Post oder E-Mail entgegen.

Stand: 2. September 2026. Grundlagen: § 2 Abs. 1 InsO, § 828 Abs. 2 ZPO, §§ 906 und 907 ZPO. Gerichte und Anschriften nach dem amtlichen Orts- und Gerichtsverzeichnis der Justiz Nordrhein-Westfalen.

Ihre Vorteile für mehr Sicherheit

  • Keine Wartezeiten – kurzfristiger Beratungstermin möglich
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  • Individuelle Lösungen, zugeschnitten auf Ihre Situation
  • Mehr als 20 Jahre Erfahrung als spezialisierter Anwalt für Insolvenzrecht
  • Volle Kostenkontrolle, da entweder Kostenübernahme durch den Staat mit Beratungshilfe oder vor Beauftragung vereinbarter Pauschalpreis, der auch in Raten gezahlt werden kann

Wie funktioniert unsere Schuldnerberatung

Kostenloses Erstberatungsgespräch
Kostenloses Erstberatungsgespräch

Wir erklären vorab, welche Rolle der Treuhänder hat. Er ist weder Ihr Gegner noch Ihr Berater, sondern verwaltet den pfändbaren Teil Ihres Einkommens.

Aufstellung der Gläubiger und Schulden
Aufstellung der Gläubiger und Schulden

Wir stellen Einkommen und Gläubiger so auf, dass er von Anfang an ein vollständiges Bild hat. Das erspart Rückfragen und Verzögerungen.

Verhandlungen mit den Gläubigern
Verhandlungen mit den Gläubigern

Vor dem Verfahren verhandeln wir. Kommt eine Einigung zustande, brauchen Sie überhaupt keinen Treuhänder.

Regel- oder Verbraucherinsolvenz
Regel- oder Verbraucherinsolvenz

Im Verfahren übernehmen wir den Schriftwechsel. Auskunft geben müssen Sie, aber Sie müssen sie nicht allein formulieren.

Unsere Leistungen

Unsere Leistungen als Schuldnerberatung

Der Treuhänder prüft, ob Sie Ihre Pflichten erfüllen, und verteilt, was pfändbar ist. Wir bereiten Ihre Angaben so vor, dass daraus keine Rückfrage und keine Gefahr für die Restschuldbefreiung wird.

  • Schuldenberatung für Verbraucher und Selbstständige
  • Führung sämtlicher Verhandlungen mit den Gläubigern
  • Erarbeitung von Lösungen zur Vermeidung des Insolvenzverfahrens
  • Insolvenzantragsstellung und Begleitung durch das Insolvenzverfahren
  • Vertretung gegenüber dem Insolvenzgericht und dem Insolvenzverwalter

Kundenbewertungen – Das sagen unsere Kunden

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Rechtsanwalt Thomas Scuric

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