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Schuldnerberatung für Augsburg: was hier vor Ort gilt

von Rechtsanwalt Thomas Scuric

Muss ich mein Gewerbe aufgeben?

Nicht zwangsläufig. Der Insolvenzverwalter kann die selbstständige Tätigkeit freigeben; die Einnahmen daraus fließen dann nicht in die Masse.

Wichtig ist, das vor der Eröffnung zu besprechen, nicht danach. Anders als beim Lohn zieht bei Selbstständigen außerdem niemand den unpfändbaren Teil vorher ab: Honorare fließen ungeschützt aufs Konto, Schutz gibt es nur auf Antrag nach § 850i ZPO.

Welche Anschrift gilt für den Insolvenzantrag in Augsburg?

Beide, die das Gericht nennt, je nach Weg. Wer persönlich vorspricht, geht in die Schaezlerstraße 13; auf seinen eigenen Antragsformularen druckt das Gericht dagegen Am Alten Einlaß 1 vor.

Der Widerspruch stammt vom Gericht selbst und nicht aus unsauberen Quellen: Die Schaezlerstraße ist das Dienstgebäude der Insolvenz- und Zwangsvollstreckungsabteilung, Am Alten Einlaß liegt das Justizhauptgebäude. Auf dem Postweg richten Sie sich am besten nach dem Formular, das Sie einreichen.

Erfährt mein Arbeitgeber davon?

Nur, wenn gepfändet wird oder ein Verfahren läuft. Solange kein Beschluss zugestellt ist, erfährt er nichts.

Wird gepfändet, ist er Drittschuldner und muss den pfändbaren Teil abführen. Er sieht dann, wer pfändet, nicht aber, woher die Schulden stammen. Eine Kündigung rechtfertigt das nicht. Der stärkste Schutz ist deshalb, früh zu verhandeln: Eine Ratenvereinbarung hält die Sache aus dem Betrieb heraus.

Wo bekomme ich in Augsburg kostenlose Schuldnerberatung?

Bei den anerkannten Beratungsstellen der Kommune sowie von Caritas, Diakonie und der Verbraucherzentrale. Sie sind kostenfrei und dürfen den Kern des Verfahrens abdecken.

Beraten, mit Gläubigern verhandeln und die Bescheinigung nach § 305 InsO ausstellen: All das dürfen sie. Der Unterschied liegt in der Zeit. Nach einer Umfrage der Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände unter rund 1.400 Stellen warten Ratsuchende bei etwa 60 Prozent davon drei bis sechs Monate auf den ersten Termin.

Läuft bei Ihnen eine Frist, ist das Konto gesperrt oder wird bereits vollstreckt, haben Sie diese Monate nicht. Woran Sie das unterscheiden, steht auf der Seite Schuldnerberatung oder Anwalt?

Ihre Vorteile für mehr Sicherheit

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  • Volle Kostenkontrolle, da entweder Kostenübernahme durch den Staat mit Beratungshilfe oder vor Beauftragung vereinbarter Pauschalpreis, der auch in Raten gezahlt werden kann

Wie funktioniert unsere Schuldnerberatung

Kostenloses Erstberatungsgespräch
Kostenloses Erstberatungsgespräch

Sie nennen uns Ihr Nettoeinkommen und Ihre Unterhaltspflichten. Damit steht in wenigen Minuten fest, wie viel überhaupt gepfändet werden darf und ob Ihr Arbeitgeber zu viel einbehält.

Aufstellung der Gläubiger und Schulden
Aufstellung der Gläubiger und Schulden

Wir sehen den Pfändungs- und Überweisungsbeschluss durch und klären, wer sonst noch offene Forderungen hat. Häufig wartet hinter der ersten Pfändung bereits die zweite.

Verhandlungen mit den Gläubigern
Verhandlungen mit den Gläubigern

Gläubiger lassen eine Pfändung oft fallen, wenn stattdessen eine Rate zuverlässig fließt. Diese Vereinbarung führen wir für Sie, damit Ihr Gehalt wieder vollständig bei Ihnen ankommt.

Regel- oder Verbraucherinsolvenz
Regel- oder Verbraucherinsolvenz

Führt das nicht zum Ziel, beendet das Insolvenzverfahren den Zugriff: Ab Eröffnung darf kein einzelner Gläubiger mehr in Ihren Lohn vollstrecken (§ 89 InsO).

Unsere Leistungen

Unsere Leistungen als Schuldnerberatung

Für Selbstständige gelten andere Regeln, und die entscheidenden Weichen werden vor der Eröffnung gestellt. Wir klären zuerst, ob Ihr Betrieb weiterlaufen kann.

  • Schuldenberatung für Verbraucher und Selbstständige
  • Führung sämtlicher Verhandlungen mit den Gläubigern
  • Erarbeitung von Lösungen zur Vermeidung des Insolvenzverfahrens
  • Insolvenzantragsstellung und Begleitung durch das Insolvenzverfahren
  • Vertretung gegenüber dem Insolvenzgericht und dem Insolvenzverwalter

Welches Gericht ist für eine Privatinsolvenz in Augsburg zuständig?

Das Amtsgericht Augsburg nennt für Insolvenzsachen zwei Anschriften, und beide stimmen. Welche gilt, hängt davon ab, ob Sie hingehen oder etwas hinschicken.

InsolvenzverfahrenAmtsgericht Augsburg, InsolvenzgerichtSchaezlerstraße 13 · 86150 Augsburg

Ihr Antrag auf Privat- oder Regelinsolvenz geht an das Amtsgericht Augsburg. Das ist keine Entscheidung des Gerichts, sondern steht in § 2 Abs. 1 InsO: Insolvenzsachen bearbeitet immer das Amtsgericht am Sitz eines Landgerichts, und zwar für den gesamten Landgerichtsbezirk.

Die Insolvenzabteilung sitzt im Justizgebäude Schaezlerstraße 13. Auf seinen eigenen Antragsformularen druckt das Gericht dagegen die Anschrift Am Alten Einlaß 1, 86150 Augsburg vor. Wer persönlich vorspricht, geht in die Schaezlerstraße; wer den Antrag mit der Post schickt, nimmt die Anschrift des Formulars.

Zuständig ist das Insolvenzgericht für die Amtsgerichtsbezirke Aichach, Augsburg und Landsberg am Lech.

Pfändung und P-KontoAmtsgericht Augsburg, VollstreckungsgerichtSchaezlerstraße 13 · 86150 Augsburg

Wird Ihr Konto oder Ihr Lohn gepfändet, ist das Amtsgericht an Ihrem Wohnort zuständig (§ 828 Abs. 2 ZPO). Das Vollstreckungsgericht Augsburg sitzt im selben Haus wie die Insolvenzabteilung.

Sein Bezirk ist allerdings kleiner: Er umfasst nur Stadt und Landkreis Augsburg. Wer in Aichach oder Landsberg am Lech wohnt, reicht den Insolvenzantrag in Augsburg ein, den Pfändungsantrag aber beim eigenen Amtsgericht.

Reicht der Freibetrag auf Ihrem P-Konto nicht, führt der erste Weg nicht zum Gericht, sondern zur Bank: Für Unterhaltspflichten, Sozialleistungen und Kindergeld genügt eine Bescheinigung nach § 903 Abs. 1 ZPO. Erst wenn das nicht ausreicht, entscheidet das Gericht (§ 906 ZPO). Läuft bereits ein Insolvenzverfahren, entscheidet darüber das Insolvenzgericht, sonst das Vollstreckungsgericht.

Wir vertreten Sie bundesweit. Das erste Gespräch führen wir am Telefon, Unterlagen nehmen wir per Post oder E-Mail entgegen.

Stand: 5. September 2026. Grundlagen: § 2 Abs. 1 InsO, § 828 Abs. 2 ZPO, §§ 903 und 906 ZPO. Gerichte und Anschriften nach dem Bayerischen Justizportal.

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