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Was kostet mich das? Verfahrenskosten, Stundung und Beratungshilfe
Stand: 30. August 2026. Beträge an den Vergütungs- und Gebührenvorschriften geprüft.
von Rechtsanwalt Thomas Scuric
Die Sorge vor den Kosten hält viele jahrelang von einem Verfahren ab. Meist zu Unrecht: Das Gesetz geht davon aus, dass jemand mit Schulden kein Geld hat, und hat dafür zwei Instrumente geschaffen. Diese Seite zeigt, welche Beträge tatsächlich anfallen, wer sie wann trägt und wo die echten Kostenfallen liegen.
Zwei Kostenblöcke, die oft verwechselt werden
| Verfahrenskosten | Beratungskosten |
|---|---|
| Gerichtsgebühren und die Vergütung des Treuhänders. Sie fallen an, sobald das Insolvenzverfahren läuft, und sind gesetzlich festgelegt. | Was die Beratung und die Vorbereitung kosten. Bei einer anerkannten Beratungsstelle nichts, beim Anwalt je nach Beratungshilfe. |
| Werden auf Antrag gestundet (§ 4a InsO). | Werden bei Bedürftigkeit von der Staatskasse getragen (Beratungshilfe). |
Wer nur von „den Kosten der Insolvenz“ spricht, wirft beides zusammen und kommt auf Zahlen, die abschrecken. Getrennt betrachtet ist es überschaubar.
Block 1: Die Verfahrenskosten
Die Gerichtsgebühren
Sie richten sich nach dem Wert der Insolvenzmasse. Bei einem Verfahren ohne nennenswertes Vermögen, und das ist der Regelfall, bewegen sie sich im niedrigen dreistelligen Bereich. Dazu kommen Auslagen für Zustellungen und Veröffentlichungen.
Die Vergütung des Treuhänders
Das ist der größere Posten. Sie ist in der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung geregelt:
| Fall | Mindestvergütung |
|---|---|
| Regelfall bei höchstens 10 Gläubigern (§ 2 Abs. 2 InsVV) | 1.400 € |
| Wenn eine geeignete Person oder Stelle die Unterlagen nach § 305 Abs. 1 Nr. 3 InsO erstellt hat (§ 13 InsVV) | 1.120 € |
| bei 11 bis 30 Gläubigern | je angefangene 5 Gläubiger + 210 € |
| ab 31 Gläubigern | je angefangene 5 Gläubiger + 140 € |
Auf diese Beträge kommen Auslagen und Umsatzsteuer. Bemerkenswert ist die zweite Zeile: Wenn die Vorarbeit sauber gemacht wurde, sinkt die Vergütung um 280 Euro. Gute Vorbereitung senkt also die Verfahrenskosten unmittelbar.
Warum Sie nichts vorstrecken müssen: die Stundung
§ 4a InsO ist die Vorschrift, die das Verfahren für Menschen ohne Geld überhaupt erst möglich macht. Sie besagt: Reicht Ihr Vermögen voraussichtlich nicht aus, um die Verfahrenskosten zu decken, werden sie gestundet.
Die Voraussetzungen
Sie sind eine natürliche Person · Sie haben Restschuldbefreiung beantragt · Sie stellen den Stundungsantrag · Ihr Vermögen reicht voraussichtlich nicht · es liegt kein Versagungsgrund nach § 290 Abs. 1 Nr. 1 InsO vor, also keine rechtskräftige Verurteilung wegen einer Insolvenzstraftat. Dem Antrag ist eine Erklärung dazu beizufügen.
Wie lange
Die Stundung läuft bis zur Erteilung der Restschuldbefreiung. Während des gesamten Verfahrens zahlen Sie also nichts.
Und danach?
Nach § 4b InsO kann das Gericht die Stundung verlängern und Monatsraten festsetzen, wenn Sie den Betrag nicht aus Einkommen und Vermögen aufbringen können. Die Raten richten sich nach Ihren Verhältnissen und können jederzeit angepasst werden, wenn sich diese wesentlich ändern.
Ein wichtiger Schutz steckt in der Vorschrift: Vier Jahre nach Beendigung des Verfahrens ist eine Änderung zu Ihren Ungunsten nicht mehr möglich. Was dann noch offen ist, bleibt offen.
Block 2: Die Beratungskosten
Der kostenlose Weg
Anerkannte Schuldnerberatungsstellen von Caritas, Diakonie und der Verbraucherzentrale beraten kostenfrei und dürfen die Bescheinigung nach § 305 InsO ausstellen. Für überschaubare Fälle ohne laufende Frist ist das ein guter Weg. Bezahlt wird er mit Zeit: Zwischen Anfrage und Termin liegen dort oft Monate.
Beratungshilfe für die anwaltliche Beratung
Nach § 1 Beratungshilfegesetz bekommt Beratungshilfe, wer drei Bedingungen erfüllt: Er kann die Mittel nach seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht aufbringen, es steht keine andere zumutbare Hilfe zur Verfügung, und die Sache wird nicht mutwillig verfolgt.
Den Antrag stellen Sie beim Amtsgericht Ihres Wohnorts, auch nachträglich. Liegt der Beratungshilfeschein vor, rechnet der Anwalt mit der Staatskasse ab.
| Ihr Eigenanteil | 15 Euro nach Nr. 2500 VV RVG |
| Darin enthalten | Auslagen und Umsatzsteuer, es kommt nichts dazu |
| Erlass möglich | Der Anwalt darf die Gebühr nach Ihren wirtschaftlichen Verhältnissen ermäßigen oder ganz erlassen |
Wenn Beratungshilfe abgelehnt wird
Dann gilt eine Vergütungsvereinbarung. Was diese Kanzlei dafür berechnet und welche Ratenzahlung möglich ist, steht auf der Seite Kosten der Schuldnerberatung. Woran Sie erkennen, ob überhaupt ein Anwalt nötig ist, steht auf der Seite Schuldnerberatung oder Anwalt?.
Wo die echten Kostenfallen liegen
Nicht beim Gericht und nicht beim Anwalt, sondern davor:
| Vorkosten und Bearbeitungsgebühren | Seriöse Schuldenberatung verlangt kein Geld im Voraus. Wer vorab eine Bearbeitungs-, Gutachten- oder Vermittlungsgebühr fordert, ist kein guter Partner. |
| Umschuldungskredite in der Krise | Ein neuer Kredit zur Ablösung alter Schulden kostet in dieser Lage fast immer mehr, als er spart, und verschiebt das Problem nur. |
| Restschuldversicherungen | Werden gern mitverkauft und leisten selten das, was der Name verspricht. |
| Nicht handeln | Die teuerste Variante überhaupt. Zinsen und Vollstreckungskosten laufen weiter, und aus einer titulierten Forderung werden dreißig Jahre. |
Die Kosten im Überblick
| Posten | Höhe | zahlen Sie |
|---|---|---|
| Gerichtsgebühren | niedriger dreistelliger Bereich | nach Stundung, in Raten |
| Treuhändervergütung | ab 1.120 € bzw. 1.400 € | nach Stundung, in Raten |
| Anerkannte Beratungsstelle | 0 € | nichts |
| Anwalt mit Beratungshilfeschein | 15 € | einmalig, erlassfähig |
| Anwalt ohne Beratungshilfe | nach Vereinbarung | siehe Kosten |
Unseriöse Angebote erkennen
Wer Schulden hat, ist ein gesuchter Kunde. Neben seriöser Hilfe gibt es Angebote, die die Lage verschlimmern. Sie sind an wenigen Merkmalen erkennbar.
| Vorkasse für die Beratung | Wer Geld verlangt, bevor überhaupt etwas geprüft wurde, ist kein guter Partner. Ein erstes Gespräch muss nichts kosten, und das Honorar sollte vorher feststehen. |
| Monatliche Einzahlung ohne Verhandlung | Das verbreitetste Muster: Sie zahlen ein Jahr lang auf ein Treuhandkonto ein, verhandelt wird erst später oder nie. In dieser Zeit laufen Vollstreckungen einfach weiter. |
| Kredite trotz Schufa | Ein neuer Kredit löst keine Überschuldung, er verschiebt sie zu schlechteren Bedingungen. Kommen Gebühren für Vermittlung, Beratung oder eine Versicherung dazu, ist das ein deutliches Warnzeichen. |
Der einfachste Prüfstein
Die Bescheinigung über den gescheiterten außergerichtlichen Einigungsversuch, ohne die kein Verbraucherinsolvenzantrag angenommen wird, dürfen nur anerkannte Beratungsstellen und geeignete Personen ausstellen, insbesondere Rechtsanwälte, Notare und Steuerberater. Ein gewerblicher Anbieter ohne diese Zulassung kann sie nicht ausstellen.
Eine Ratenzahlung, die hält
Raten sind der einfachste Weg aus einer Vollstreckung. Sie helfen aber nur, wenn zwei Bedingungen erfüllt sind.
Sie muss vollständig sein
Raten mit einzelnen Gläubigern zu vereinbaren, während andere weiterlaufen, verschiebt das Problem nur. Sinnvoll ist eine Lösung, die alle Forderungen erfasst, sonst kommt die nächste Pfändung aus einer anderen Richtung.
Sie muss durchhaltbar sein
Der häufigste Fehler ist eine zu hohe Zusage, aus Erleichterung darüber, dass der Gläubiger überhaupt gesprächsbereit war. Platzt die Vereinbarung, ist die Verhandlungsposition schlechter als vorher.
Rechnen Sie mit dem, was übrig bleibt, wenn Miete, Energie, Versicherungen und Lebenshaltung bezahlt sind. Nicht mit dem, was theoretisch ginge.
Was in die Vereinbarung gehört
| Die Gesamtforderung | Beziffert, damit später niemand nachrechnet. |
| Verzicht auf weitere Zinsen und Kosten | Für die gesamte Laufzeit. Ohne diesen Punkt zahlen Sie gegen eine wachsende Summe an. |
| Stillhalten während der Zahlung | Die ausdrückliche Zusage, in dieser Zeit nicht zu vollstrecken. |
Schriftlich, nicht am Telefon.
Wann Raten nicht mehr reichen
Wenn die Laufzeit über Jahre ginge oder die Summe die Zahlungsfähigkeit übersteigt, ist ein Vergleich mit Teilverzicht der bessere Weg. Beides sollte durchgerechnet sein, bevor irgendetwas zugesagt wird.
Häufige Fragen
Was passiert, wenn ich die gestundeten Kosten nie zahlen kann?
Dann bleiben sie offen. Das Gericht kann die Stundung verlängern und die Raten Ihren Verhältnissen anpassen. Vier Jahre nach Beendigung des Verfahrens ist eine Änderung zu Ihren Ungunsten ausgeschlossen.
Muss ich die Stundung extra beantragen?
Ja. Sie wird nicht von Amts wegen gewährt. Der Antrag gehört zusammen mit dem Insolvenzantrag und dem Antrag auf Restschuldbefreiung eingereicht, mit der Erklärung zu § 290 Abs. 1 Nr. 1 InsO.
Bekomme ich Beratungshilfe, wenn ich arbeite?
Möglich. Entscheidend ist nicht, ob Sie Einkommen haben, sondern ob Sie nach Ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die Mittel aufbringen können. Maßgeblich sind dieselben Grenzen wie bei der Prozesskostenhilfe, und Miete sowie Unterhaltspflichten werden abgezogen. Fragen Sie beim Amtsgericht nach, bevor Sie es für aussichtslos halten.
Kann ich Beratungshilfe noch nachträglich beantragen?
Ja, der Antrag ist auch nach der Beratung möglich. Sprechen Sie es vorher an, damit klar ist, worauf sich beide einstellen.
Warum ist die Treuhändervergütung niedriger, wenn eine Beratungsstelle die Unterlagen erstellt hat?
Weil der Treuhänder dann weniger Arbeit hat. § 13 InsVV senkt die Mindestvergütung in diesem Fall von 1.400 auf 1.120 Euro. Sorgfältige Vorbereitung spart also unmittelbar Geld, unabhängig davon, wer sie macht.
Woran erkenne ich einen unseriösen Anbieter?
An drei Merkmalen: Vorkasse für die Beratung, monatliche Einzahlungen ohne dass verhandelt wird, und Kreditangebote trotz Schufa. Der einfachste Prüfstein ist die Frage, ob der Anbieter die Bescheinigung über den gescheiterten Einigungsversuch selbst ausstellen darf. Das dürfen nur anerkannte Beratungsstellen und geeignete Personen, insbesondere Rechtsanwälte, Notare und Steuerberater.
Was gehört in eine Ratenvereinbarung?
Die bezifferte Gesamtforderung, ein ausdrücklicher Verzicht auf weitere Zinsen und Kosten für die Laufzeit, und die Zusage, während der Zahlung nicht zu vollstrecken. Ohne diese Punkte zahlen Sie gegen eine wachsende Summe an. Und alles schriftlich, nicht am Telefon.
Wie hoch sollte die Rate sein?
So hoch, wie sie dauerhaft zu halten ist, und keinen Euro höher. Rechnen Sie mit dem, was übrig bleibt, wenn Miete, Energie, Versicherungen und Lebenshaltung bezahlt sind. Eine geplatzte Vereinbarung verschlechtert die Verhandlungsposition stärker, als ein niedrigeres Angebot es je täte.
Diese Seite ersetzt keine Beratung im Einzelfall.

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