Schuldnerberatung Deutschlandweit

Anwaltliche Hilfe bei Schulden – kompetent, schnell & bundesweit

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Unsere telefonische Erstberatung dauert in der Regel ca. 30 Minuten und ist für Sie vollkommen unverbindlich, diskret und zu 100% kostenfrei. Wir analysieren ihre Schuldensituation und erörtern die verschiedenen Handlungs- und Lösungsmöglichkeiten, um in Zukunft schuldenfrei zu sein. Dies verpflichtet Sie zu nichts, entscheiden Sie gerne später, ob Sie mit uns den schnellsten Weg aus den Schulden gehen wollen.

Finanzielle Probleme können bedrücken, wir beeilen uns mit einer Lösung! Profitieren Sie von unserem Angebot des kurzfristigen Beratungstermins. Anders als bei öffentlichen Schuldnerberatungsstellen, deren Wartezeit sich üblicherweise über Monate erstreckt, erhalten Sie bei uns direkte und kurzfristige Hilfe. Sie sparen eine Menge Zeit, wir beginnen umgehend mit unserer Arbeit für Sie.

Unsere individuelle und persönliche Leistung bieten wir Ihnen in einer bequemen Weise an: leiten Sie ihre außergerichtliche Schuldenbereinigung bzw. Privatinsolvenz von Zuhause aus ein, ohne Besuch beim Anwalt. Selbstverständlich handeln wir hierbei absolut diskret und vertraulich um Ihnen zu helfen. Unser Ziel ist es, ihre Situation zu erleichtern und zeitnah ihre Schuldenfreiheit zu erreichen.

da entweder Kostenübernahme durch den Staat mit Beratungshilfe oder vor Beauftragung vereinbarter Pauschalpreis, der auch in Raten gezahlt werden kann.

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Wir helfen Ihnen gerne!

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Wie funktioniert unsere Schuldnerberatung

Kostenloses Erstberatungsgespräch
Kostenloses Erstberatungsgespräch

In einem kostenlosen und unverbindlichen Beratungsgespräch erörtern wir mit Ihnen anhand Ihrer individuellen Situation die verschiedenen Handlungs- und Lösungsmöglichkeiten, um in Zukunft schuldenfrei zu sein.

Aufstellung der Gläubiger und Schulden
Aufstellung der Gläubiger und Schulden

Wir analysieren Ihre Situation und verschaffen uns einen detaillierten Gesamteindruck Ihrer Schulden. Anschließend entscheiden wir gemeinsam, welcher Weg in die Schuldenfreiheit der Richtige für Sie ist.

Verhandlungen mit den Gläubigern
Verhandlungen mit den Gläubigern

Unser Ziel ist es, immer eine außergerichtliche Einigung mit Ihren Gläubigern zu erzielen. Daher führen wir für Sie die Vergleichsverhandlungen, bis wir eine für alle Seiten akzeptable Lösung finden.

Regel- oder Verbraucherinsolvenz
Regel- oder Verbraucherinsolvenz

Falls eine außergerichtliche Einigung nicht möglich sein sollte beraten wir Sie in allen Verfahrensabschnitten eines Insolvenzverfahrens, von der Antragstellung bis zur Erteilung der Restschuldbefreiung.

Unsere Leistungen

Unsere Leistungen als Schuldnerberatung

Für den überwiegenden Teil unserer Mandanten konnten wir Vergleiche mit ihren Gläubigern schließen und somit ein Insolvenzverfahren umgehen. Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrungen! Wir sind mit allen Problemen einer finanziellen Krise vertraut und können diese für Sie lösen.

  • Schuldenberatung für Verbraucher und Selbstständige
  • Führung sämtlicher Verhandlungen mit den Gläubigern
  • Erarbeitung von Lösungen zur Vermeidung des Insolvenzverfahrens
  • Insolvenzantragsstellung und Begleitung durch das Insolvenzverfahren
  • Vertretung gegenüber dem Insolvenzgericht und dem Insolvenzverwalter
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Rechtsanwalt Thomas Scuric
Thomas Scuric Anwalt für Insolvenzrecht
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Schuldnerberatung

Meine anwaltliche Schuldnerberatung hilft Ihnen, schnell und unkompliziert einen Weg aus den Schulden zu finden. Anhand Ihrer individuellen Situation bereite ich mit Ihnen eine Lösung vor. Die Schuldenbefreiung kann außergerichtlich oder gerichtlich erfolgen, durch einen Vergleich mit den Gläubigern oder durch ein Insolvenzverfahren.

Bei mir bekommen Sie in kürzester Zeit einen Termin. Dadurch kann ich sofort alle wichtigen Schritte einleiten. Umso schneller sind Sie Ihre Schulden los.

Haben Sie Fragen zur Privatinsolvenz, zum Schuldenvergleich oder zur Regelinsolvenz? Gern führe ich mit Ihnen unverbindlich ein kostenfreies Erstgespräch – nehmen Sie online oder per Telefon Kontakt mit mir auf. Dabei kann ich mit Ihnen wichtige Fragen klären, sowie mögliche Lösungsansätze besprechen.

Privatinsolvenz anmelden – vier gesetzlich festgelegte Schritte

Das Privatinsolvenzverfahren läuft in vier gesetzlich festgelegten Schritten ab. Die Vertretung durch einen kompetenten und auf Privatinsolvenzen spezialisierten Anwalt ist hier von Anfang an dringend angeraten, damit der Erfolg Ihres Insolvenzverfahrens nicht an juristischen Finessen scheitert.

Schritt 1

Bevor Sie Privatinsolvenz beantragen können, müssen Sie versuchen, eine außergerichtliche Einigung mit Ihren Gläubigern zu erzielen. Dieser außergerichtliche Schuldenbereinigungsplan wird von unserer Kanzlei für Sie durchgeführt. Im Rahmen der Beratung wird ein Schuldenbereinigungsplan erstellt, in dem alle offenen Zahlungsverpflichtungen an sämtliche Gläubiger aufgelistet sind. Dieser Plan dient dazu, eine Entschuldung herbeizuführen. Als gescheitert gilt er dann, wenn ihn mindestens ein Gläubiger ablehnt oder nach seiner Ankündigung am Betreiben der Zwangsvollstreckung festhält.

Schritt 2

Ihre Privatinsolvenz anmelden können Sie erst nach dem Scheitern des außergerichtlichen Einigungsversuchs. Für die Eröffnung des Verfahrens muss ein entsprechender Antrag an das zuständige Gericht gesendet werden, was von unserer Kanzlei für Sie übernommen wird. Vor der Eröffnung des Verfahrens prüft der Richter die Aussichten eines gerichtlich angeordneten Schuldenbereinigungsplanes. Sollte der Richter den gerichtlichen Schuldenbereinigungsplan anordnen, haben die Gläubiger vier Wochen Zeit dem gerichtlichen Plan zuzustimmen. Falls der Vorschlag von mindestens 50 Prozent der Gläubiger – definiert nach Anzahl der Gläubiger und Höhe ihrer Forderungen ( Summen und Kopfmehrheit ) – angenommen wird, kann das Gericht auf Ihren Antrag hin die Zustimmung der Gläubiger durch einen richterlichen Beschluss ersetzen. Es kommt dann zu einem sogenannten Zwangsvergleich. Sie zahlen dann die angebotene Einmalzahlung bzw. die angebotenen Raten an die Gläubiger. Einer Eröffnung des Insolvenzverfahrens bedarf es dann nicht mehr. Sollte aber eine 50 % Mehrheit nicht erreicht werden oder hält der Richter die Durchführung eines gerichtlichen Schuldenbereinigungsplans für nicht aussichtsreich wird das Privatinsolvenzverfahren eröffnet.

Schritt 3

Ab dem Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens, müssen Sie für eine Frist sechs, fünf oder drei Jahren alles tun, um Ihre Schulden so weit wie möglich abzutragen. Das Insolvenzverfahren verkürzt sich von sechs Jahren auf fünf Jahre wenn Sie es schaffen innerhalb der fünf Jahre die Verfahrenskosten zu bezahlen. Das Insolvenzverfahren verkürzt sich auf drei Jahre, wenn Sie innerhalb von drei Jahren 35 % der Schulden sowie die Verfahrenkosten bezahlen. Durch das Gericht wird hierfür ein Treuhänder bestimmt, der Ihr gesamtes pfändbares Vermögen verwertet. Auch der pfändbare Teil Ihres Arbeitseinkommens fließt während dieser Zeit an Ihre Gläubiger. Sie dazu verpflichtet, eine angemessene Erwerbstätigkeit auszuüben oder sich um eine solche zu bemühen. Zu Ihrem pfändbaren Vermögen gehören beispielsweise Sparguthaben oder eine Lebensversicherung, jedoch keinesfalls Ihre Wohnungseinrichtung oder andere Gegenstände, die Sie für eine normale Lebensführung oder Ihre Berufsausübung brauchen.

Schritt 4

Nach Ablauf der sogenannten Wohlverhaltensphase und Abschluss des Insolvenzverfahrens können Sie von der Tilgung der restlichen Schulden befreit werden. Sie sind dann schuldenfrei.