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Schufa und das Leben danach
Stand: 30. August 2026. Fristen und Rechtsprechung geprüft, einschließlich des BGH-Urteils vom 18. Dezember 2025.
Die Angst vor der SCHUFA hält viele länger von einem Verfahren ab als die Schulden selbst. Diese Seite nennt jede Frist einzeln, sagt was Sie selbst tun können und was nur Zeit heilt, und erklärt die beiden Urteile, die die Rechtslage seit 2023 verändert haben.
Die Fristen im Einzelnen
| Eintrag | Speicherdauer |
|---|---|
| Restschuldbefreiung bei der SCHUFA | 6 Monate ab Erteilung |
| Veröffentlichung unter insolvenzbekanntmachungen.de | 6 Monate ab Rechtskraft der Entscheidung über die Restschuldbefreiung (§ 3 InsoBekV) |
| Sonstige Insolvenzveröffentlichungen | 1 Monat ab dem ersten Tag der Veröffentlichung |
| Eintrag im Schuldnerverzeichnis beim Vollstreckungsgericht | 3 Jahre ab Anordnung (§ 882e ZPO), vorzeitige Löschung bei vollständiger Zahlung |
| Erledigte Zahlungsstörung, Regelfall | 3 Jahre taggenau ab Erledigung |
| Erledigte Zahlungsstörung, verkürzt | 18 Monate, wenn drei Bedingungen erfüllt sind (siehe unten) |
| Kreditanfrage | 12 Monate gespeichert, für andere Banken nur 10 Tage sichtbar |
| Konditionsanfrage | 12 Monate gespeichert, aber nur für Sie sichtbar und ohne Einfluss auf den Score |
Die verkürzte Frist von 18 Monaten
Sie gilt seit dem 1. Januar 2025 und geht auf eine Vereinbarung mit dem Hessischen Datenschutzbeauftragten zurück. Alle drei Bedingungen müssen erfüllt sein:
Die Forderung wurde innerhalb von 100 Tagen nach der Übermittlung an die Auskunftei ausgeglichen · in diesen 18 Monaten wurden keine weiteren Zahlungsstörungen gemeldet · es liegen keine Einträge aus dem Schuldnerverzeichnis oder aus Insolvenzbekanntmachungen vor
Nach der Restschuldbefreiung: sechs Monate, dann ist es weg
Bis 2023 speicherte die SCHUFA die Restschuldbefreiung drei Jahre lang. Das bedeutete: Wer das Verfahren durchgestanden hatte, war weitere drei Jahre praktisch handlungsunfähig, ohne Kredit, oft ohne Mietvertrag.
Ende März 2023 hat die SCHUFA die Speicherdauer auf sechs Monate verkürzt. Die Löschung erfolgt automatisch. Sie müssen keinen Antrag stellen und nichts nachweisen.
Warum sich das geändert hat
Der Hintergrund ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 7. Dezember 2023 in den Verfahren C-26/22 und C-64/22. Der Kern der Entscheidung: Wenn das amtliche Insolvenzportal die Information nach sechs Monaten löscht, darf eine private Auskunftei sie nicht dreimal so lange weiterführen. Betroffene haben ein Recht auf Löschung und ein Widerspruchsrecht nach Art. 21 DSGVO, sofern die Auskunftei keine zwingenden schutzwürdigen Gründe nachweist.
Was das praktisch bedeutet
Sechs Monate nach der Restschuldbefreiung sind Sie in der SCHUFA wieder eine gewöhnliche Person ohne Negativeintrag. Ab dann geht es nur noch darum, den Score wieder aufzubauen, und das ist eine Frage von Monaten, nicht von Jahren.
Was der BGH im Dezember 2025 entschieden hat
Für erledigte Zahlungsstörungen, also bezahlte offene Forderungen, wurde jahrelang gestritten, ob drei Jahre Speicherung zulässig sind. Der Bundesgerichtshof hat das am 18. Dezember 2025 (Az. I ZR 97/25) entschieden.
Das Ergebnis
Die SCHUFA darf Zahlungsausfälle grundsätzlich auch nach der Begleichung weiterspeichern. Der BGH bestätigte den „Code of Conduct“ der deutschen Auskunfteien, der drei Jahre vorsieht, in bestimmten Fällen 18 Monate.
Was das für Sie heißt
| Kein automatischer Schadensersatz | Allein daraus, dass Daten nach der Zahlung noch gespeichert werden, folgt kein Anspruch auf Entschädigung. Angebote, die genau das versprechen, sollten Sie skeptisch prüfen. |
| Der Einzelfall bleibt offen | Der BGH hat ausdrücklich zugelassen, dass ein Gericht prüft, ob besondere Umstände im Einzelfall ein überdurchschnittliches Löschungsinteresse begründen. Das ist die Tür, die offen bleibt, aber sie verlangt konkrete Gründe. |
Der Score und was Sie über ihn wissen dürfen
Der Score ist keine Aussage über Sie persönlich, sondern eine statistische Wahrscheinlichkeit, abgeleitet aus dem Verhalten von Gruppen mit ähnlichen Merkmalen.
Das Scoring-Urteil des EuGH
Am selben Tag, dem 7. Dezember 2023, entschied der EuGH in der Sache C-634/21: Das Scoring der SCHUFA ist eine automatisierte Entscheidung im Einzelfall im Sinne von Art. 22 DSGVO, wenn die Kunden der Auskunftei, also etwa Banken, dem Wert eine maßgebliche Rolle bei ihrer Entscheidung beimessen.
Solche Entscheidungen sind grundsätzlich verboten und nur ausnahmsweise zulässig. Vor allem aber gelten dann Informationspflichten: Sie können verlangen, dass Ihnen die Logik hinter dem Wert erklärt wird. Ein Kredit darf nicht mehr allein mit einer unverständlichen Zahl abgelehnt werden.
Ihre Rechte in der Praxis
| Art. 15 DSGVO · Auskunft | Sie können jederzeit eine vollständige Datenkopie verlangen. Sie ist kostenlos. Nutzen Sie sie einmal im Jahr, auch ohne Anlass. |
| Art. 16 DSGVO · Berichtigung | Falsche Einträge müssen korrigiert werden. Das ist der häufigste erfolgreiche Weg, denn Fehler kommen vor. |
| Art. 17 DSGVO · Löschung | Abgelaufene oder unrechtmäßig gespeicherte Einträge müssen gelöscht werden. |
| Art. 21 DSGVO · Widerspruch | Gegen die Verarbeitung, wenn Ihre Interessen überwiegen. Der EuGH hat das für die Restschuldbefreiung ausdrücklich bejaht. |
Den Score wieder aufbauen
Es gibt keine Abkürzung und niemanden, der den Score gegen Geld „repariert“. Was tatsächlich wirkt, ist unspektakulär:
| Girokonto führen und nicht überziehen | Ein regelmäßig genutztes, ausgeglichenes Konto ist das wichtigste positive Merkmal. |
| Rechnungen pünktlich zahlen | Jede neue Zahlungsstörung setzt die Uhr wieder auf null, auch die 18-Monats-Frist. |
| Konditionsanfrage statt Kreditanfrage | Beim Vergleichen ausdrücklich eine Konditionsanfrage verlangen. Die ist für andere Banken nicht sichtbar und wirkt sich nicht auf den Score aus. Eine echte Kreditanfrage ist zehn Tage lang sichtbar. |
| Wenige Konten und Karten | Viele parallel laufende Verträge wirken sich eher ungünstig aus. Nicht genutzte kündigen. |
| Umzüge sauber melden | Widersprüchliche Adressdaten sind eine häufige und leicht vermeidbare Ursache für schlechtere Werte. |
| Einmal jährlich prüfen | Die Datenkopie nach Art. 15 DSGVO ist kostenlos. Fehler findet nur, wer nachsieht. |
Wohnung, Handyvertrag, Konto
Das Girokonto
Sie haben einen gesetzlichen Anspruch auf ein Basiskonto, unabhängig von Ihrer Bonität. Kein Kreditrahmen, aber Überweisungen, Lastschriften und Karte. Ein Konto zu haben ist Voraussetzung für fast alles andere, auch für ein P-Konto.
Die Wohnungssuche
Der ehrlichste Weg ist meist der beste: Ein Vermieter, der später von selbst darauf stößt, reagiert schlechter als einer, dem Sie es vorher gesagt haben. Hilfreich sind ein unbefristeter Arbeitsvertrag, ein Bürge oder das Angebot einer höheren Kaution. Nach der Löschung der Restschuldbefreiung stellt sich die Frage ohnehin nicht mehr.
Handy und Verträge
Prepaid funktioniert immer. Bei Laufzeitverträgen hilft die Frist: sechs Monate nach der Restschuldbefreiung ist der Eintrag weg.
Häufige Fragen
Muss ich die Löschung nach der Restschuldbefreiung beantragen?
Nein, sie erfolgt automatisch sechs Monate nach der Erteilung. Prüfen Sie es danach trotzdem mit einer kostenlosen Datenkopie nach. Ist der Eintrag noch da, schreiben Sie die SCHUFA formlos an und verweisen auf die geänderte Speicherpraxis und das EuGH-Urteil vom 7. Dezember 2023.
Habe ich Anspruch auf Schadensersatz, wenn zu lange gespeichert wurde?
Nicht automatisch. Der BGH hat am 18. Dezember 2025 entschieden, dass allein die dreijährige Speicherung erledigter Forderungen keinen Anspruch begründet. Es bleibt aber möglich, dass besondere Umstände im Einzelfall etwas anderes ergeben.
Kann ich einen richtigen Eintrag löschen lassen?
Nein. Löschbar sind falsche, veraltete oder unrechtmäßig gespeicherte Einträge. Ein zutreffender Eintrag innerhalb der Frist bleibt. Wer Ihnen etwas anderes gegen Vorkasse verspricht, verkauft Ihnen nichts.
Wie lange dauert es, bis der Score wieder normal ist?
Nach der Löschung des Negativeintrags in der Regel einige Monate, in denen positive Merkmale entstehen. Ein regelmäßig geführtes, ausgeglichenes Girokonto ist dabei der wichtigste Faktor.
Sehen mein Arbeitgeber oder mein Vermieter meine SCHUFA?
Nur, wenn Sie es zulassen. Eine vollständige Auskunft bekommen nur Vertragspartner mit berechtigtem Interesse. Vermieter erhalten üblicherweise die Bonitätsauskunft, die Sie selbst anfordern und vorlegen. Ihr Arbeitgeber hat keinen Zugriff.
Diese Seite ersetzt keine Beratung im Einzelfall.

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