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Post vom Inkasso, was davon stimmt wirklich?
Stand: 30. August 2026. Gebührengrenzen und Befugnisse geprüft.
Was ein Inkassounternehmen darf, und was nicht
| Es darf | Es darf nicht |
|---|---|
| Sie schriftlich zur Zahlung auffordern | Ihr Konto pfänden |
| Sie anrufen, in angemessenem Rahmen | Ihre Wohnung betreten oder Sachen mitnehmen |
| Eine Ratenzahlung anbieten | Hoheitliche Maßnahmen ergreifen, es ist kein Amt |
| Die Forderung gerichtlich geltend machen | Ohne Titel vollstrecken |
| Sie an die Schufa melden, unter Voraussetzungen | Sie zu jeder Tages- und Nachtzeit belästigen |
Alles, was nach Zwang aussieht, setzt einen vollstreckbaren Titel voraus, also ein Urteil oder einen Vollstreckungsbescheid. Und vollstrecken darf dann nicht das Inkassobüro, sondern der Gerichtsvollzieher. Was dann passiert, steht unter Post vom Gerichtsvollzieher.
Erster Schritt: Ist das Unternehmen überhaupt zugelassen?
Inkassodienstleistungen darf nur erbringen, wer nach § 10 RDG registriert ist. Die Registrierung steht im Rechtsdienstleistungsregister, öffentlich und kostenlos einsehbar unter rechtsdienstleistungsregister.de.
Steht das Unternehmen dort nicht, darf es kein Inkasso betreiben. Das kommt selten vor, ist aber in zwei Minuten geprüft und beendet die Sache im Zweifel sofort.
Zweiter Schritt: Besteht die Forderung?
Ein Inkassounternehmen muss Ihnen offenlegen, für wen es einzieht und worauf die Forderung beruht. Verlangen Sie das, wenn es nicht im Schreiben steht.
Prüfen Sie: Kennen Sie den ursprünglichen Gläubiger? Haben Sie dort tatsächlich etwas bestellt oder einen Vertrag geschlossen? Ist der Vertrag wirksam zustande gekommen? Haben Sie widerrufen? Ist die Ware angekommen?
Dritter Schritt: Stimmen die Kosten?
Hier liegt der häufigste Fehler, und seit Oktober 2021 gelten deutlich engere Grenzen.
| Fall | Höchstgrenze |
|---|---|
| Unbestrittene Forderung | Geschäftsgebühr höchstens 0,9 |
| Sie zahlen nach dem ersten Schreiben | höchstens 0,5 |
| Besonders umfangreich oder schwierig | höchstens 1,3, und das muss begründet sein |
| Forderung bis 50 Euro | Gebühr 30 Euro statt 49 Euro |
| Einigung über Ratenzahlung | Einigungsgebühr gedeckelt bei 0,7 |
Verlangt das Unternehmen mehr, ohne die höhere Schwierigkeit zu begründen, ist der übersteigende Teil nicht erstattungsfähig. Sie können die Hauptforderung zahlen und den überhöhten Teil der Kosten schriftlich zurückweisen.
Was Sie tun sollten
Reagieren Sie schriftlich. Auch wenn Sie die Forderung bestreiten. Schweigen wird nicht als Widerspruch gewertet, es führt nur dazu, dass der nächste Schritt kommt.
Zahlen Sie nichts vorschnell. Eine Zahlung kann als Anerkenntnis gewertet werden und die Verjährung neu beginnen lassen.
Bestreiten Sie ausdrücklich, wenn Sie Zweifel haben. Ab dem Moment, in dem eine Forderung bestritten ist, gilt die niedrige Gebührengrenze für unbestrittene Forderungen nicht mehr als selbstverständlich, und das Unternehmen muss den gerichtlichen Weg gehen.
Bewahren Sie alles auf. Schreiben, Umschläge mit Datum, Zahlungsbelege.
Wenn ein Mahnbescheid kommt
Der Mahnbescheid vom Amtsgericht ist etwas anderes als ein Inkassoschreiben. Ab hier laufen echte Fristen.
Sie haben zwei Wochen ab Zustellung, um Widerspruch einzulegen. Das Formular liegt bei. Versäumen Sie die Frist, ergeht der Vollstreckungsbescheid, und dagegen hilft nur noch der Einspruch, ebenfalls binnen zwei Wochen.
Wann Sie einen Anwalt brauchen
Wenn ein Mahnbescheid oder Vollstreckungsbescheid im Briefkasten liegt. Hier zählen Fristen, und eine Beratungsstelle darf für Sie keinen Widerspruch einlegen.
Wenn Sie die Forderung dem Grunde nach bestreiten und das Unternehmen nicht lockerlässt.
Wenn mehrere Inkassobüros gleichzeitig schreiben. Dann geht es nicht mehr um eine Forderung, sondern um eine Gesamtlösung.
Bei einer einzelnen, berechtigten Forderung mit überhöhten Kosten reicht dagegen oft ein sachliches Schreiben, das Sie selbst aufsetzen können. Welcher Weg wann passt, steht unter Schuldnerberatung oder Anwalt?
Häufige Fragen
Kann ein Inkassobüro mein Konto pfänden?
Nein. Ohne vollstreckbaren Titel darf niemand pfänden, und selbst mit Titel vollstreckt nicht das Inkassobüro, sondern der Gerichtsvollzieher.
Darf ein Inkassomitarbeiter vor meiner Tür stehen?
Er darf klingeln, mehr nicht. Er hat keine hoheitlichen Befugnisse, darf die Wohnung nicht betreten und nichts mitnehmen. Sie müssen ihn nicht hereinlassen und nicht mit ihm sprechen.
Wie hoch dürfen die Inkassokosten sein?
Bei unbestrittenen Forderungen höchstens eine 0,9-Geschäftsgebühr, bei Zahlung nach dem ersten Schreiben 0,5. Bei Forderungen bis 50 Euro sind es 30 Euro. Mehr geht nur bei besonders umfangreichen Fällen und muss begründet werden.
Was passiert, wenn ich einfach nicht reagiere?
Das Unternehmen kann einen Mahnbescheid beantragen. Ab dessen Zustellung laufen zwei Wochen für den Widerspruch. Reagieren Sie auch dann nicht, wird die Forderung tituliert und ist dreißig Jahre vollstreckbar.
Woran erkenne ich ein unseriöses Inkassobüro?
Es steht nicht im Rechtsdienstleistungsregister, nennt den ursprünglichen Gläubiger nicht, legt die Forderung nicht auf, droht mit Maßnahmen die es gar nicht ergreifen darf, oder verlangt Kosten, die weit über den gesetzlichen Grenzen liegen.
Diese Seite ersetzt keine Beratung im Einzelfall.

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