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Post vom Inkasso, was davon stimmt wirklich?

Stand: 30. August 2026. Gebührengrenzen und Befugnisse geprüft.

Ein Inkassounternehmen ist kein Amt. Es darf nichts pfänden, nichts wegnehmen und Ihre Wohnung nicht betreten, solange kein gerichtlicher Titel vorliegt. Es ist ein privater Dienstleister des Gläubigers. Prüfen Sie zuerst, ob die Forderung überhaupt besteht, und dann, ob die Kosten stimmen: Seit dem 1. Oktober 2021 ist die Geschäftsgebühr bei unbestrittenen Forderungen auf höchstens 0,9 gedeckelt, bei Zahlung nach dem ersten Schreiben auf 0,5.
Inkassoschreiben arbeiten mit Druck: rote Schrift, kurze Fristen, angedrohte Maßnahmen. Auf dieser Seite steht, was davon rechtlich trägt und was nicht, und wie Sie in zehn Minuten prüfen, ob die Forderung und die Kosten berechtigt sind.

Was ein Inkassounternehmen darf, und was nicht

Es darf Es darf nicht
Sie schriftlich zur Zahlung auffordern Ihr Konto pfänden
Sie anrufen, in angemessenem Rahmen Ihre Wohnung betreten oder Sachen mitnehmen
Eine Ratenzahlung anbieten Hoheitliche Maßnahmen ergreifen, es ist kein Amt
Die Forderung gerichtlich geltend machen Ohne Titel vollstrecken
Sie an die Schufa melden, unter Voraussetzungen Sie zu jeder Tages- und Nachtzeit belästigen

Alles, was nach Zwang aussieht, setzt einen vollstreckbaren Titel voraus, also ein Urteil oder einen Vollstreckungsbescheid. Und vollstrecken darf dann nicht das Inkassobüro, sondern der Gerichtsvollzieher. Was dann passiert, steht unter Post vom Gerichtsvollzieher.

Erster Schritt: Ist das Unternehmen überhaupt zugelassen?

Inkassodienstleistungen darf nur erbringen, wer nach § 10 RDG registriert ist. Die Registrierung steht im Rechtsdienstleistungsregister, öffentlich und kostenlos einsehbar unter rechtsdienstleistungsregister.de.

Steht das Unternehmen dort nicht, darf es kein Inkasso betreiben. Das kommt selten vor, ist aber in zwei Minuten geprüft und beendet die Sache im Zweifel sofort.

Zweiter Schritt: Besteht die Forderung?

Ein Inkassounternehmen muss Ihnen offenlegen, für wen es einzieht und worauf die Forderung beruht. Verlangen Sie das, wenn es nicht im Schreiben steht.

Prüfen Sie: Kennen Sie den ursprünglichen Gläubiger? Haben Sie dort tatsächlich etwas bestellt oder einen Vertrag geschlossen? Ist der Vertrag wirksam zustande gekommen? Haben Sie widerrufen? Ist die Ware angekommen?

Häufigster Fall in der Praxis: Die Hauptforderung stimmt, aber die Nebenkosten sind zu hoch. Zweithäufigster: Die Forderung ist längst bezahlt und die Zahlung wurde nicht zugeordnet.

Dritter Schritt: Stimmen die Kosten?

Hier liegt der häufigste Fehler, und seit Oktober 2021 gelten deutlich engere Grenzen.

Fall Höchstgrenze
Unbestrittene Forderung Geschäftsgebühr höchstens 0,9
Sie zahlen nach dem ersten Schreiben höchstens 0,5
Besonders umfangreich oder schwierig höchstens 1,3, und das muss begründet sein
Forderung bis 50 Euro Gebühr 30 Euro statt 49 Euro
Einigung über Ratenzahlung Einigungsgebühr gedeckelt bei 0,7

Verlangt das Unternehmen mehr, ohne die höhere Schwierigkeit zu begründen, ist der übersteigende Teil nicht erstattungsfähig. Sie können die Hauptforderung zahlen und den überhöhten Teil der Kosten schriftlich zurückweisen.

Was Sie tun sollten

Reagieren Sie schriftlich. Auch wenn Sie die Forderung bestreiten. Schweigen wird nicht als Widerspruch gewertet, es führt nur dazu, dass der nächste Schritt kommt.

Zahlen Sie nichts vorschnell. Eine Zahlung kann als Anerkenntnis gewertet werden und die Verjährung neu beginnen lassen.

Bestreiten Sie ausdrücklich, wenn Sie Zweifel haben. Ab dem Moment, in dem eine Forderung bestritten ist, gilt die niedrige Gebührengrenze für unbestrittene Forderungen nicht mehr als selbstverständlich, und das Unternehmen muss den gerichtlichen Weg gehen.

Bewahren Sie alles auf. Schreiben, Umschläge mit Datum, Zahlungsbelege.

Wenn ein Mahnbescheid kommt

Der Mahnbescheid vom Amtsgericht ist etwas anderes als ein Inkassoschreiben. Ab hier laufen echte Fristen.

Sie haben zwei Wochen ab Zustellung, um Widerspruch einzulegen. Das Formular liegt bei. Versäumen Sie die Frist, ergeht der Vollstreckungsbescheid, und dagegen hilft nur noch der Einspruch, ebenfalls binnen zwei Wochen.

Ist der Vollstreckungsbescheid rechtskräftig, ist die Forderung tituliert. Dann geht es nicht mehr darum, ob Sie schulden, sondern nur noch, wie gezahlt wird. Die zwei Wochen sind deshalb die wichtigste Frist im ganzen Ablauf.

Wann Sie einen Anwalt brauchen

Wenn ein Mahnbescheid oder Vollstreckungsbescheid im Briefkasten liegt. Hier zählen Fristen, und eine Beratungsstelle darf für Sie keinen Widerspruch einlegen.

Wenn Sie die Forderung dem Grunde nach bestreiten und das Unternehmen nicht lockerlässt.

Wenn mehrere Inkassobüros gleichzeitig schreiben. Dann geht es nicht mehr um eine Forderung, sondern um eine Gesamtlösung.

Bei einer einzelnen, berechtigten Forderung mit überhöhten Kosten reicht dagegen oft ein sachliches Schreiben, das Sie selbst aufsetzen können. Welcher Weg wann passt, steht unter Schuldnerberatung oder Anwalt?

Häufige Fragen

Kann ein Inkassobüro mein Konto pfänden?

Nein. Ohne vollstreckbaren Titel darf niemand pfänden, und selbst mit Titel vollstreckt nicht das Inkassobüro, sondern der Gerichtsvollzieher.

Darf ein Inkassomitarbeiter vor meiner Tür stehen?

Er darf klingeln, mehr nicht. Er hat keine hoheitlichen Befugnisse, darf die Wohnung nicht betreten und nichts mitnehmen. Sie müssen ihn nicht hereinlassen und nicht mit ihm sprechen.

Wie hoch dürfen die Inkassokosten sein?

Bei unbestrittenen Forderungen höchstens eine 0,9-Geschäftsgebühr, bei Zahlung nach dem ersten Schreiben 0,5. Bei Forderungen bis 50 Euro sind es 30 Euro. Mehr geht nur bei besonders umfangreichen Fällen und muss begründet werden.

Was passiert, wenn ich einfach nicht reagiere?

Das Unternehmen kann einen Mahnbescheid beantragen. Ab dessen Zustellung laufen zwei Wochen für den Widerspruch. Reagieren Sie auch dann nicht, wird die Forderung tituliert und ist dreißig Jahre vollstreckbar.

Woran erkenne ich ein unseriöses Inkassobüro?

Es steht nicht im Rechtsdienstleistungsregister, nennt den ursprünglichen Gläubiger nicht, legt die Forderung nicht auf, droht mit Maßnahmen die es gar nicht ergreifen darf, oder verlangt Kosten, die weit über den gesetzlichen Grenzen liegen.

Diese Seite ersetzt keine Beratung im Einzelfall.

Rechtsanwalt Thomas Scuric

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