Kostenlose Erstberatung anfordern!
Unverbindlich und ohne Wartezeit.

Schulden nach Trennung oder Erbe: wenn es nicht die eigenen sind

Stand: 30. August 2026. Alle Fristen und Vorschriften am Gesetzestext geprüft.

Eine Heirat macht Sie nicht zum Schuldner Ihres Partners. Es gibt keine Schuldengemeinschaft. Sie haften nur, wenn Sie mit unterschrieben haben, wenn es ein Geschäft zur Deckung des Lebensbedarfs war (§ 1357 BGB) oder wenn Sie sich gemeinsam veranlagen ließen. Ein Erbe ist etwas anderes: Wer erbt, tritt in alle Schulden ein und haftet nach § 1967 BGB auch mit eigenem Vermögen. Dagegen hilft die Ausschlagung, und dafür haben Sie nur sechs Wochen. Wer die Frist verstreichen lässt, hat angenommen.

Zwei Lebenslagen, in denen fremde Schulden plötzlich die eigenen werden können. Die eine wird meist überschätzt, die andere unterschätzt. Diese Seite trennt beides und nennt die Fristen, die wirklich laufen.

Teil 1: Trennung und Scheidung

Der Grundsatz: keine Haftung für die Schulden des Partners

Eine Ehe begründet keine Schuldengemeinschaft. Wer nicht unterschrieben hat, haftet nicht. Das gilt auch in der Zugewinngemeinschaft, dem gesetzlichen Güterstand: Die Vermögen bleiben getrennt, ausgeglichen wird erst am Ende, und zwar der Zugewinn, nicht die Schulden.

Die drei Ausnahmen, die zählen

Fall Folge
Sie haben mit unterschrieben, etwa beim Kredit oder als Bürge Sie haften als Gesamtschuldner. Der Gläubiger darf sich aussuchen, wen er in Anspruch nimmt, und kann die volle Summe von Ihnen verlangen.
Geschäft zur Deckung des Lebensbedarfs, § 1357 BGB Beide Ehegatten werden berechtigt und verpflichtet, auch ohne Zustimmung. Gemeint sind Geschäfte zur angemessenen Deckung des Lebensbedarfs der Familie.
Gemeinsame Steuerveranlagung Sie werden Gesamtschuldner der Einkommensteuer. Das Finanzamt kann die gesamte Nachzahlung von einem allein verlangen.

§ 1357 BGB endet mit der Trennung

Absatz 3 der Vorschrift ist eindeutig: „Absatz 1 gilt nicht, wenn die Ehegatten getrennt leben.“ Ab dem Zeitpunkt des Getrenntlebens verpflichtet Ihr Partner Sie nicht mehr. Wer eine Forderung aus der Zeit nach der Trennung bekommt, sollte genau dieses Datum prüfen und dem Gläubiger mitteilen.

Halten Sie das Trennungsdatum fest. Es entscheidet über Haftung, Unterhalt und den Zugewinnausgleich. Ein formloser Vermerk, ein Schreiben an den Partner oder eine Bestätigung des Auszugs genügen, wenn sie datiert sind.

Was Sie nach der Trennung konkret regeln sollten

Der gemeinsame Kredit

Er läuft weiter, egal wer das Geld bekommen hat. Eine Trennungsvereinbarung wirkt nur zwischen Ihnen beiden, nicht gegenüber der Bank. Aus dem Vertrag kommen Sie nur, wenn die Bank Sie ausdrücklich entlässt, und das tut sie nur, wenn der andere allein tragfähig ist.

Zahlen Sie mehr als Ihren Anteil, haben Sie einen Ausgleichsanspruch gegen den Partner nach § 426 BGB. Heben Sie die Nachweise auf.

Der Mietvertrag

Solange beide im Vertrag stehen, haften beide für die Miete, auch der Ausgezogene. Nötig ist eine Entlassung aus dem Vertrag durch den Vermieter. Bis dahin ist eine Kündigung durch beide gemeinsam oft der sauberere Weg.

Die Steuerschulden: der Aufteilungsantrag

Das ist der praktischste Hebel dieser Seite und kaum bekannt. Nach § 268 AO können zusammen veranlagte Personen beantragen, dass die Vollstreckung wegen dieser Steuern jeweils auf den Betrag beschränkt wird, der auf sie entfällt.

Statt gesamtschuldnerisch für alles zu haften, haften Sie dann nur noch für Ihren Anteil. Der Antrag ist formlos möglich und lohnt sich immer, wenn die Steuerschuld überwiegend aus dem Einkommen des anderen stammt.

Diesen Antrag stellt niemand von selbst. Das Finanzamt weist nicht darauf hin. Wer nach einer Trennung eine Steuernachzahlung aus gemeinsamen Jahren bekommt, sollte ihn prüfen lassen, bevor er zahlt.

Und die Steuerklasse

Nach der Trennung ändert sich die Veranlagung. Für das Trennungsjahr ist die Zusammenveranlagung meist noch möglich und oft günstiger. Ab dem Folgejahr wird getrennt veranlagt. Das ist steuerlich zu rechnen und gehört zum Steuerberater, nicht in eine Faustregel.

Teil 2: Das Erbe

Wer erbt, erbt auch die Schulden

Mit dem Erbfall geht das Vermögen als Ganzes über. Nach § 1967 BGB haftet der Erbe für die Nachlassverbindlichkeiten, also für die vom Erblasser herrührenden Schulden und für Verbindlichkeiten, die ihn als Erben treffen, etwa Vermächtnisse und Auflagen.

Der entscheidende Punkt: Zunächst haften Sie auch mit Ihrem eigenen Vermögen, nicht nur mit dem Nachlass. Ein überschuldetes Erbe kann Sie also selbst in die Überschuldung ziehen.

Die sechs Wochen

Dagegen hilft die Ausschlagung, und die Frist ist kurz. § 1944 BGB:

Frist sechs Wochen
Beginn wenn Sie vom Erbfall und vom Berufungsgrund erfahren; bei einem Testament erst mit der Mitteilung durch das Nachlassgericht
Sechs Monate wenn der Erblasser seinen letzten Wohnsitz nur im Ausland hatte oder Sie sich bei Fristbeginn im Ausland aufhielten
Form zur Niederschrift beim Nachlassgericht oder in öffentlich beglaubigter Form
Wer die Frist verstreichen lässt, hat angenommen. Schweigen ist hier keine Option, sondern eine Entscheidung. Und Vorsicht bei allem, was wie Annahme aussieht: Wer den Hausrat verteilt, das Konto auflöst oder Rechnungen aus dem Nachlass bezahlt, kann die Ausschlagung verlieren.

Wenn die Frist schon abgelaufen ist

Dann ist noch nicht alles verloren. Das Gesetz kennt Wege, die Haftung nachträglich auf den Nachlass zu beschränken.

Nachlassverwaltung oder Nachlassinsolvenz Der Nachlass wird vom Eigenvermögen getrennt und abgewickelt. Ihr eigenes Vermögen bleibt außen vor. Der richtige Weg, wenn noch Werte vorhanden sind.
Dürftigkeitseinrede, § 1990 BGB Wenn eine Nachlassverwaltung oder ein Insolvenzverfahren mangels Masse gar nicht erst durchgeführt wird, können Sie die Befriedigung der Gläubiger verweigern. Sie geben dann den Nachlass zur Vollstreckung heraus und haften nicht mit eigenem Vermögen.

Beides sind Anträge mit Fristen und Formanforderungen. Wer ein überschuldetes Erbe angenommen hat, sollte nicht abwarten, sondern zügig prüfen lassen, welcher Weg passt.

Erben, während ein Insolvenzverfahren läuft

Fällt Ihnen während der Abtretungsfrist eine Erbschaft an, greift § 295 Abs. 1 Nr. 2 InsO. Sie müssen Vermögen, das Sie von Todes wegen, mit Rücksicht auf ein künftiges Erbrecht oder durch Schenkung erwerben, zur Hälfte des Wertes an den Treuhänder herausgeben.

Erbschaft und Schenkung zur Hälfte des Wertes
Gewinne aus Lotterie, Ausspielungen und Gewinnspielen zum vollen Wert
Übliche Gelegenheitsgeschenke und Gewinne von geringem Wert ausgenommen

Ob ein bestimmter Erwerb ausgenommen ist, kann das Insolvenzgericht auf Ihren Antrag feststellen. Die Ausschlagung selbst ist ein höchstpersönliches Recht und steht Ihnen auch im laufenden Verfahren zu. Ob sie sinnvoll ist, ist eine Rechnung und keine Gefühlsfrage, denn die Hälfte eines werthaltigen Nachlasses kann mehr wert sein als die Ausschlagung.

Häufige Fragen

Mein Ex-Partner zahlt den gemeinsamen Kredit nicht mehr. Was jetzt?

Die Bank wird sich an Sie halten, denn Sie sind Gesamtschuldner. Zahlen Sie, um eine Kündigung des Kredits zu vermeiden, und sichern Sie sich den Ausgleichsanspruch nach § 426 BGB. Sprechen Sie zugleich mit der Bank über eine Entlassung aus dem Vertrag oder eine Umschuldung auf eine Person.

Hafte ich für Schulden, die mein Partner heimlich gemacht hat?

Nur, wenn es ein Geschäft zur angemessenen Deckung des Lebensbedarfs der Familie war (§ 1357 BGB) oder Sie mit unterschrieben haben. Ein privater Konsumkredit oder Spielschulden fallen nicht darunter. Und ab dem Getrenntleben gilt § 1357 BGB ohnehin nicht mehr.

Ich habe geerbt und weiß nicht, ob Schulden dabei sind. Was tue ich?

Verschaffen Sie sich schnell einen Überblick: Kontoauszüge, Post des Erblassers, Grundbuch, offene Verträge. Nutzen Sie die sechs Wochen. Bei Unsicherheit ist die Ausschlagung die sichere Variante, denn ein überschuldeter Nachlass kostet Sie sonst eigenes Geld. Prüfen Sie aber vorher, ob dann Ihre Kinder erben und ebenfalls ausschlagen müssten.

Kann ich ein Erbe ausschlagen, wenn ich selbst Schulden habe?

Ja, die Ausschlagung ist ein höchstpersönliches Recht. Auch im laufenden Insolvenzverfahren dürfen Sie ausschlagen. Rechnen Sie aber nach: Bei einem werthaltigen Nachlass müssen Sie nur die Hälfte des Wertes abgeben und behalten den Rest.

Was passiert mit Unterhalt in der Insolvenz?

Laufender Unterhalt wird bei den Freibeträgen berücksichtigt und erhöht den geschützten Teil Ihres Einkommens. Rückständiger Unterhalt, den Sie vorsätzlich pflichtwidrig nicht gezahlt haben, ist dagegen nach § 302 Nr. 1 InsO von der Restschuldbefreiung ausgenommen und bleibt bestehen.

Wo Sie weiterlesen

Wenn aus fremden Schulden eigene geworden sind, gelten dieselben Wege wie sonst: Ich habe Schulden, was jetzt? ordnet sie nach Reihenfolge. Läuft bereits eine Pfändung, sichern Sie zuerst das Konto, siehe Mein Konto wurde gepfändet. Und ob Beratungsstelle oder Anwalt der richtige Weg ist, steht auf der Seite Schuldnerberatung oder Anwalt?.

Bei Trennung und Erbe gilt allerdings häufiger als sonst: Hier laufen Fristen, und Fristen sind der klassische Fall für anwaltliche Hilfe. Sechs Wochen bei der Ausschlagung sind schnell vorbei.

Diese Seite ersetzt keine Beratung im Einzelfall.

Rechtsanwalt Thomas Scuric

Gemeinsam finden wir
Ihren Weg aus den Schulden.

Kostenlosen Erstberatungstermin vereinbaren
Unverbindlich u. ohne Wartezeit.

0234 9136810
(Mo. – Fr. von 9-13 Uhr u. 14-18 Uhr)