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Anwaltliche
Schuldnerberatung
für Düsseldorf

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Anwaltliche Schuldnerberatung für Düsseldorf: was Ihnen bleibt

von Rechtsanwalt Thomas Scuric

Die Frage, die fast jeder zuerst stellt, lautet nicht „wie werde ich schuldenfrei“, sondern „was nehmen sie mir weg“. Deshalb steht die Antwort hier vorne.

Der Hausrat bleibt

Gepfändet werden darf nicht alles. Was Sie für eine bescheidene Lebens- und Haushaltsführung brauchen, ist nach § 811 ZPO unpfändbar: Möbel, Kleidung, Küchengeräte, Waschmaschine, ein Fernseher, das Bett. Der Gerichtsvollzieher räumt keine Wohnung leer.

Auch Gegenstände, die Sie für Ihre Arbeit brauchen, bleiben. Das kann das Werkzeug sein, der Rechner, in bestimmten Fällen auch das Fahrzeug.

Das Auto: es kommt darauf an

Ein Auto ist nicht pauschal geschützt und auch nicht pauschal weg. Geschützt ist es, wenn Sie es für Ihre Erwerbstätigkeit benötigen und es keine zumutbare Alternative gibt. Ein Wagen von erheblichem Wert kann gegen ein günstigeres Fahrzeug ausgetauscht werden.

Die Wohnung

Schulden allein sind kein Kündigungsgrund. Gefährlich wird es erst, wenn die Miete selbst rückständig ist. Deshalb hat Mietrückstand in unserer Reihenfolge immer Vorrang vor anderen Forderungen: Ein Inkassobüro kann Sie nicht auf die Straße setzen, ein Vermieter kann es.

Was danach kommt

Steht fest, was bleibt, lässt sich verhandeln. Wir versuchen zuerst eine außergerichtliche Einigung; scheitert sie, ist die Bescheinigung darüber nach § 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO die Eintrittskarte ins Verfahren.

Düsseldorf: Welches Gericht für Sie zuständig ist

In Düsseldorf liegen beide Zuständigkeiten beim selben Gericht. Trotzdem lohnt der Blick, denn Insolvenz und Pfändung sind zwei verschiedene Verfahren mit verschiedenen Abteilungen.

InsolvenzverfahrenAmtsgericht DüsseldorfWerdener Straße 1 · 40227 Düsseldorf

Ihr Antrag auf Privat- oder Regelinsolvenz geht an das Amtsgericht Düsseldorf. Das ist keine Entscheidung des Gerichts, sondern steht in § 2 Abs. 1 InsO: Insolvenzsachen bearbeitet immer das Amtsgericht am Sitz eines Landgerichts, und zwar für den gesamten Landgerichtsbezirk. Düsseldorf gehört zum Landgerichtsbezirk Düsseldorf.

Dasselbe Gericht ist auch für Langenfeld, Neuss, Ratingen zuständig. Das ist keine Zusammenlegung, sondern die Folge derselben Vorschrift.

Pfändung und P-KontoAmtsgericht DüsseldorfWerdener Straße 1 · 40227 Düsseldorf

Wird Ihr Konto oder Ihr Lohn gepfändet, ist das Amtsgericht an Ihrem Wohnort zuständig (§ 828 Abs. 2 ZPO). Dort stellen Sie auch den Antrag, wenn der Freibetrag auf Ihrem P-Konto nicht reicht (§§ 906, 907 ZPO).

Für Sie fällt beides zusammen: dasselbe Haus, aber zwei verschiedene Abteilungen mit eigenen Aktenzeichen.

Unsere Kanzlei sitzt in Bochum. Herkommen müssen Sie nicht: Das erste Gespräch führen wir am Telefon, Unterlagen nehmen wir per Post oder E-Mail entgegen.

Stand: 2. September 2026. Grundlagen: § 2 Abs. 1 InsO, § 828 Abs. 2 ZPO, §§ 906 und 907 ZPO. Gerichte und Anschriften nach dem amtlichen Orts- und Gerichtsverzeichnis der Justiz Nordrhein-Westfalen.

Ihre Vorteile für mehr Sicherheit

  • Keine Wartezeiten – kurzfristiger Beratungstermin möglich
  • Kostenfreies und unverbindliches erstes Beratungsgespräch
  • Individuelle Lösungen, zugeschnitten auf Ihre Situation
  • Mehr als 20 Jahre Erfahrung als spezialisierter Anwalt für Insolvenzrecht
  • Volle Kostenkontrolle, da entweder Kostenübernahme durch den Staat mit Beratungshilfe oder vor Beauftragung vereinbarter Pauschalpreis, der auch in Raten gezahlt werden kann

Wie funktioniert unsere Schuldnerberatung

Kostenloses Erstberatungsgespräch
Kostenloses Erstberatungsgespräch

Wir rechnen im ersten Gespräch aus, was von Ihrem Einkommen geschützt ist. Diese eine Zahl nimmt den meisten Gesprächen die Schwere.

Aufstellung der Gläubiger und Schulden
Aufstellung der Gläubiger und Schulden

Wir sehen an, was an Vermögen vorhanden ist. Hausrat, Arbeitsmittel und ein angemessenes Fahrzeug bleiben in aller Regel bei Ihnen.

Verhandlungen mit den Gläubigern
Verhandlungen mit den Gläubigern

Mit den Gläubigern verhandeln wir auf Grundlage dessen, was tatsächlich pfändbar ist. Über den geschützten Teil wird nicht verhandelt.

Regel- oder Verbraucherinsolvenz
Regel- oder Verbraucherinsolvenz

Im Verfahren gelten dieselben Grenzen. Wer sie kennt, kann während der drei Jahre normal leben und arbeiten.

Unsere Leistungen

Unsere Leistungen als Schuldnerberatung

Die verbreitetste Sorge ist, am Ende ohne alles dazustehen. Das Gesetz sieht das Gegenteil vor: Einkommen bis zur Pfändungsgrenze, Hausrat und Arbeitsmittel bleiben geschützt. Wir rechnen Ihnen Ihre Zahl aus.

  • Schuldenberatung für Verbraucher und Selbstständige
  • Führung sämtlicher Verhandlungen mit den Gläubigern
  • Erarbeitung von Lösungen zur Vermeidung des Insolvenzverfahrens
  • Insolvenzantragsstellung und Begleitung durch das Insolvenzverfahren
  • Vertretung gegenüber dem Insolvenzgericht und dem Insolvenzverwalter

Kundenbewertungen – Das sagen unsere Kunden

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Rechtsanwalt Thomas Scuric

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