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Schuldnerberatung
für Hannover

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Anwaltliche Schuldnerberatung für Hannover: laufende Verträge im Verfahren

von Rechtsanwalt Thomas Scuric

Die häufigste Sorge vor dem Antrag lautet: Verliere ich Wohnung, Strom und Handy? In aller Regel nicht, und für die Wohnung gibt es sogar eine ausdrückliche Schutzvorschrift.

Die Wohnung ist geschützt

Nach § 112 InsO darf der Vermieter das Mietverhältnis nicht mehr wegen Zahlungsverzugs kündigen, der vor dem Eröffnungsantrag eingetreten ist. Alte Mietschulden können die Wohnung ab diesem Zeitpunkt also nicht mehr kosten.

Für die Miete, die während des Verfahrens fällig wird, gilt das nicht. Die muss laufend gezahlt werden.

Strom, Gas, Telefon

Verträge laufen weiter, solange Sie die laufenden Rechnungen zahlen. Rückstände aus der Zeit davor werden Insolvenzforderungen und dürfen nicht als Druckmittel für eine Sperre benutzt werden.

Kommt trotzdem eine Sperrandrohung wegen Altschulden, melden Sie sich bei uns.

Das Konto

Ein Pfändungsschutzkonto sollten Sie vor dem Antrag einrichten, nicht danach. Es kostet nichts extra, und jede Bank muss ein bestehendes Girokonto auf Verlangen umwandeln.

Versicherungen

Haftpflicht, Hausrat und Berufsunfähigkeit laufen normal weiter. Bei Lebensversicherungen mit Rückkaufswert lohnt eine gesonderte Prüfung, bevor der Antrag gestellt wird.

Hannover: Welches Gericht für Sie zuständig ist

In Hannover liegen beide Zuständigkeiten beim selben Gericht. Trotzdem lohnt der Blick, denn Insolvenz und Pfändung sind zwei verschiedene Verfahren mit verschiedenen Abteilungen.

InsolvenzverfahrenAmtsgericht HannoverVolgersweg 1 · 30175 Hannover

Ihr Antrag auf Privat- oder Regelinsolvenz geht an das Amtsgericht Hannover. Das ist keine Entscheidung des Gerichts, sondern steht in § 2 Abs. 1 InsO: Insolvenzsachen bearbeitet immer das Amtsgericht am Sitz eines Landgerichts, und zwar für den gesamten Landgerichtsbezirk. Hannover gehört zum Landgerichtsbezirk Hannover.

Pfändung und P-KontoAmtsgericht HannoverVolgersweg 1 · 30175 Hannover

Wird Ihr Konto oder Ihr Lohn gepfändet, ist das Amtsgericht an Ihrem Wohnort zuständig (§ 828 Abs. 2 ZPO). Dort stellen Sie auch den Antrag, wenn der Freibetrag auf Ihrem P-Konto nicht reicht (§§ 906, 907 ZPO).

Für Sie fällt beides zusammen: dasselbe Haus, aber zwei verschiedene Abteilungen mit eigenen Aktenzeichen.

Unsere Kanzlei sitzt in Bochum. Herkommen müssen Sie nicht: Das erste Gespräch führen wir am Telefon, Unterlagen nehmen wir per Post oder E-Mail entgegen.

Stand: 2. September 2026. Grundlagen: § 2 Abs. 1 InsO, § 828 Abs. 2 ZPO, §§ 906 und 907 ZPO. Gerichte und Anschriften nach dem amtlichen Orts- und Gerichtsverzeichnis der Justiz Nordrhein-Westfalen.

Ihre Vorteile für mehr Sicherheit

  • Keine Wartezeiten – kurzfristiger Beratungstermin möglich
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  • Volle Kostenkontrolle, da entweder Kostenübernahme durch den Staat mit Beratungshilfe oder vor Beauftragung vereinbarter Pauschalpreis, der auch in Raten gezahlt werden kann

Wie funktioniert unsere Schuldnerberatung

Kostenloses Erstberatungsgespräch
Kostenloses Erstberatungsgespräch

Wir gehen mit Ihnen durch, welche Verträge weiterlaufen müssen: Miete, Strom, Versicherung, Mobilfunk. Diese Zahlungen bleiben Ihre Sache.

Aufstellung der Gläubiger und Schulden
Aufstellung der Gläubiger und Schulden

Wir trennen alte Rückstände von laufenden Kosten. Nur die Rückstände gehören ins Verfahren, die laufende Rate zahlen Sie weiter.

Verhandlungen mit den Gläubigern
Verhandlungen mit den Gläubigern

Mit den Anbietern klären wir, was fortgeführt werden kann. Eine Kündigung allein wegen der Insolvenz ist in vielen Fällen unzulässig.

Regel- oder Verbraucherinsolvenz
Regel- oder Verbraucherinsolvenz

Im Verfahren entscheidet der Verwalter über bestimmte Verträge. Wir bereiten das vor, damit nichts wegfällt, was Sie brauchen.

Unsere Leistungen

Unsere Leistungen als Schuldnerberatung

Im Verfahren läuft das Leben weiter, und mit ihm Miete, Strom und Versicherung. Wir trennen sauber zwischen Rückstand und laufender Zahlung, damit Ihnen mitten im Verfahren nichts gekündigt wird.

  • Schuldenberatung für Verbraucher und Selbstständige
  • Führung sämtlicher Verhandlungen mit den Gläubigern
  • Erarbeitung von Lösungen zur Vermeidung des Insolvenzverfahrens
  • Insolvenzantragsstellung und Begleitung durch das Insolvenzverfahren
  • Vertretung gegenüber dem Insolvenzgericht und dem Insolvenzverwalter

Kundenbewertungen – Das sagen unsere Kunden

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Rechtsanwalt Thomas Scuric

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