Schuldnerberatung Essen, Oberhausen, Bochum, Dortmund

Anwaltliche
Schuldnerberatung
für Köln

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  • Kostenfreies und unverbindliches erstes Beratungsgespräch
  • Individuelle Lösungen, zugeschnitten auf Ihre Situation
  • Mehr als 20 Jahre Erfahrung im Insolvenzrecht

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Anwaltliche Hilfe in Köln: Vergleich, Privatinsolvenz oder Regelinsolvenz

von Rechtsanwalt Thomas Scuric

Wenn die Schulden schneller wachsen als das Einkommen, ist der schwierigste Schritt meist der erste: sich einen ehrlichen Überblick zu verschaffen.

Zuerst der Überblick

Die anwaltliche Schuldnerberatung für Köln und Umgebung sortiert mit Ihnen, welche Forderungen bestehen, welche davon berechtigt sind und welche längst überhöht oder verjährt.

Auf die Höhe kommt es dabei weniger an als auf die Zusammensetzung. Ob 8.000 Euro aus einem überzogenen Konto oder 80.000 aus einer gescheiterten Selbstständigkeit: Entscheidend ist, wer Ihre Gläubiger sind und was bei Ihnen überhaupt pfändbar ist.

Welcher Tätigkeit Sie nachgehen und ob Sie derzeit Leistungen beziehen, spielt für die Beratung keine Rolle.

Der Vergleich mit den Gläubigern

In der Regel versuchen wir zuerst eine außergerichtliche Einigung. Dabei verhandeln wir mit Ihren Gläubigern über einen Teilverzicht oder eine Ratenzahlung.

Gelingt das, bleibt Ihnen ein Insolvenzverfahren erspart.

Wenn ein Gläubiger nicht mitmacht

Stimmt auch nur einer nicht zu, scheitert dieser Weg. Das ist kein Rückschlag, sondern der planmäßige Übergang ins Verbraucherinsolvenzverfahren.

Die Bescheinigung über den gescheiterten Einigungsversuch ist nach § 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO Voraussetzung dafür, dass das Gericht den Antrag überhaupt annimmt. Die Arbeit war also nicht umsonst, sie war der erste Verfahrensschritt.

Was Ihnen zum Leben bleibt

Bis zur Restschuldbefreiung vergehen drei Jahre. Wie viel Ihnen in dieser Zeit bleibt, richtet sich nach der Pfändungstabelle und nicht nach dem Ermessen Ihrer Gläubiger.

Was das kostet

Das erste Gespräch ist kostenfrei. Für die weitere Vertretung vereinbaren wir vorher eine Pauschale, die Sie auch in Raten zahlen können.

Wer sie nicht aufbringen kann, hat Anspruch auf Beratungshilfe (§ 4 BerHG). Und die Kosten des Insolvenzverfahrens selbst stundet das Gericht, wenn Ihr Vermögen sie nicht deckt (§ 4a InsO). Am Geld scheitert ein Verfahren also nicht.

Rufen Sie an oder schreiben Sie uns. Nach dem ersten Gespräch wissen Sie, welcher der beiden Wege für Sie in Frage kommt.

Köln: Welches Gericht für Sie zuständig ist

In Köln liegen beide Zuständigkeiten beim selben Gericht. Trotzdem lohnt der Blick, denn Insolvenz und Pfändung sind zwei verschiedene Verfahren mit verschiedenen Abteilungen.

InsolvenzverfahrenAmtsgericht KölnLuxemburger Straße 101 · 50939 Köln

Ihr Antrag auf Privat- oder Regelinsolvenz geht an das Amtsgericht Köln. Das ist keine Entscheidung des Gerichts, sondern steht in § 2 Abs. 1 InsO: Insolvenzsachen bearbeitet immer das Amtsgericht am Sitz eines Landgerichts, und zwar für den gesamten Landgerichtsbezirk. Köln gehört zum Landgerichtsbezirk Köln.

Dasselbe Gericht ist auch für Kerpen, Leverkusen zuständig. Das ist keine Zusammenlegung, sondern die Folge derselben Vorschrift.

Pfändung und P-KontoAmtsgericht KölnLuxemburger Straße 101 · 50939 Köln

Wird Ihr Konto oder Ihr Lohn gepfändet, ist das Amtsgericht an Ihrem Wohnort zuständig (§ 828 Abs. 2 ZPO). Dort stellen Sie auch den Antrag, wenn der Freibetrag auf Ihrem P-Konto nicht reicht (§§ 906, 907 ZPO).

Für Sie fällt beides zusammen: dasselbe Haus, aber zwei verschiedene Abteilungen mit eigenen Aktenzeichen.

Unsere Kanzlei sitzt in Bochum. Herkommen müssen Sie nicht: Das erste Gespräch führen wir am Telefon, Unterlagen nehmen wir per Post oder E-Mail entgegen.

Stand: 2. September 2026. Grundlagen: § 2 Abs. 1 InsO, § 828 Abs. 2 ZPO, §§ 906 und 907 ZPO. Gerichte und Anschriften nach dem amtlichen Orts- und Gerichtsverzeichnis der Justiz Nordrhein-Westfalen.

Ihre Vorteile für mehr Sicherheit

  • Keine Wartezeiten – kurzfristiger Beratungstermin möglich
  • Kostenfreies und unverbindliches erstes Beratungsgespräch
  • Individuelle Lösungen, zugeschnitten auf Ihre Situation
  • Mehr als 20 Jahre Erfahrung als spezialisierter Anwalt für Insolvenzrecht
  • Volle Kostenkontrolle, da entweder Kostenübernahme durch den Staat mit Beratungshilfe oder vor Beauftragung vereinbarter Pauschalpreis, der auch in Raten gezahlt werden kann

Wie funktioniert unsere Schuldnerberatung

Kostenloses Erstberatungsgespräch
Kostenloses Erstberatungsgespräch

Im ersten Gespräch stellen wir die drei Wege nebeneinander und sagen Ihnen, welcher zu Ihrer Lage passt. Diese Entscheidung steht vor allen anderen.

Aufstellung der Gläubiger und Schulden
Aufstellung der Gläubiger und Schulden

Wir stellen Gläubiger und Beträge zusammen. Ihre Zahl und die Herkunft der Forderungen entscheiden mit darüber, welcher Weg überhaupt offensteht.

Verhandlungen mit den Gläubigern
Verhandlungen mit den Gläubigern

Der Vergleich ist der schnellste Weg, wenn er gelingt. Wir versuchen ihn immer zuerst, denn er erspart Ihnen das Gericht.

Regel- oder Verbraucherinsolvenz
Regel- oder Verbraucherinsolvenz

Kommt er nicht zustande, folgt der Antrag im passenden Verfahren, als Verbraucher- oder als Regelinsolvenz.

Unsere Leistungen

Unsere Leistungen als Schuldnerberatung

Vergleich, Privatinsolvenz und Regelinsolvenz führen alle zur Schuldenfreiheit, aber unterschiedlich schnell und unter unterschiedlichen Voraussetzungen. Wir stellen die drei Wege nebeneinander, bevor irgendetwas beantragt wird.

  • Schuldenberatung für Verbraucher und Selbstständige
  • Führung sämtlicher Verhandlungen mit den Gläubigern
  • Erarbeitung von Lösungen zur Vermeidung des Insolvenzverfahrens
  • Insolvenzantragsstellung und Begleitung durch das Insolvenzverfahren
  • Vertretung gegenüber dem Insolvenzgericht und dem Insolvenzverwalter

Kundenbewertungen – Das sagen unsere Kunden

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Rechtsanwalt Thomas Scuric

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