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Anwaltliche
Schuldnerberatung
für Rheine

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Anwaltliche Schuldnerberatung für Rheine: Schulden in Ehe und nach Trennung

von Rechtsanwalt Thomas Scuric

„Wir sind verheiratet, also haften wir gemeinsam.“ Dieser Satz ist falsch, und er kostet regelmäßig Geld.

Heiraten macht keine gemeinsamen Schulden

Wer heiratet, übernimmt nicht die Schulden des anderen. Auch die Zugewinngemeinschaft ändert daran nichts, sie betrifft nur den Ausgleich bei einer Scheidung. Ihr Ehepartner haftet für Ihren Kredit nur, wenn er selbst unterschrieben hat.

Die eine wichtige Ausnahme

Anders liegt es bei Geschäften zur Deckung des täglichen Lebensbedarfs. Nach § 1357 BGB verpflichten beide Ehegatten einander, wenn einer solche Geschäfte abschließt. Der Wocheneinkauf gehört dazu, der Autokredit nicht.

Bei getrennt lebenden Ehegatten gilt das nicht mehr.

Was die Trennung ändert und was nicht

Ein gemeinsamer Kredit bleibt gemeinsam, auch nach der Trennung. Die Bank interessiert nicht, wer das Auto behalten hat. Wer beide unterschrieben hat, kann von jedem der beiden alles verlangen.

Im Innenverhältnis lässt sich das ausgleichen, gegenüber der Bank nicht. Wer allein zahlt, kann die Hälfte vom anderen zurückfordern.

Getrennte Verfahren

Auch die Insolvenz führt jeder für sich. Zwei getrennte Anträge, zwei Verfahren. Wir betreuen beide, wenn sich die Interessen nicht widersprechen.

Rheine: Welches Gericht für Sie zuständig ist

Die meisten nehmen an, ihr Verfahren laufe am Gericht in der eigenen Stadt. Bei der Insolvenz stimmt das für Rheine nicht, bei Pfändungen dagegen schon. Hier steht, was wohin gehört.

InsolvenzverfahrenAmtsgericht MünsterGerichtsstraße 2 · 48149 Münster (Westfalen)

Ihr Antrag auf Privat- oder Regelinsolvenz geht an das Amtsgericht Münster. Das ist keine Entscheidung des Gerichts, sondern steht in § 2 Abs. 1 InsO: Insolvenzsachen bearbeitet immer das Amtsgericht am Sitz eines Landgerichts, und zwar für den gesamten Landgerichtsbezirk. Rheine gehört zum Landgerichtsbezirk Münster.

Dasselbe Gericht ist auch für Münster zuständig. Das ist keine Zusammenlegung, sondern die Folge derselben Vorschrift.

Pfändung und P-KontoAmtsgericht RheineSalzbergener Straße 29 · 48431 Rheine

Wird Ihr Konto oder Ihr Lohn gepfändet, ist das Amtsgericht an Ihrem Wohnort zuständig (§ 828 Abs. 2 ZPO). Dort stellen Sie auch den Antrag, wenn der Freibetrag auf Ihrem P-Konto nicht reicht (§§ 906, 907 ZPO).

Diese beiden Wege trennen sich also. Wer den Insolvenzantrag beim Gericht vor Ort einreicht, verliert Zeit, bis er weitergeleitet wird.

Unsere Kanzlei sitzt in Bochum. Herkommen müssen Sie nicht: Das erste Gespräch führen wir am Telefon, Unterlagen nehmen wir per Post oder E-Mail entgegen.

Stand: 2. September 2026. Grundlagen: § 2 Abs. 1 InsO, § 828 Abs. 2 ZPO, §§ 906 und 907 ZPO. Gerichte und Anschriften nach dem amtlichen Orts- und Gerichtsverzeichnis der Justiz Nordrhein-Westfalen.

Ihre Vorteile für mehr Sicherheit

  • Keine Wartezeiten – kurzfristiger Beratungstermin möglich
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  • Volle Kostenkontrolle, da entweder Kostenübernahme durch den Staat mit Beratungshilfe oder vor Beauftragung vereinbarter Pauschalpreis, der auch in Raten gezahlt werden kann

Wie funktioniert unsere Schuldnerberatung

Kostenloses Erstberatungsgespräch
Kostenloses Erstberatungsgespräch

Wir klären als Erstes, wer Vertragspartner ist. Eine Ehe macht aus den Schulden des einen nicht die Schulden des anderen.

Aufstellung der Gläubiger und Schulden
Aufstellung der Gläubiger und Schulden

Wir trennen gemeinsame Verpflichtungen von persönlichen. Bei gemeinsam unterschriebenen Verträgen haften beide, unabhängig davon, wer das Geld ausgegeben hat.

Verhandlungen mit den Gläubigern
Verhandlungen mit den Gläubigern

Mit den Gläubigern verhandeln wir entsprechend getrennt. Wer nicht mitunterschrieben hat, muss auch nicht mitzahlen.

Regel- oder Verbraucherinsolvenz
Regel- oder Verbraucherinsolvenz

Ist ein Verfahren nötig, führt es jeder für sich. Zwei Menschen können dieselbe Verbindlichkeit tragen und brauchen doch zwei eigene Verfahren.

Unsere Leistungen

Unsere Leistungen als Schuldnerberatung

Nach einer Trennung ist die entscheidende Frage nicht, wer die Schulden gemacht hat, sondern wer unterschrieben hat. Wir trennen gemeinsame von persönlichen Verbindlichkeiten und verhandeln nur über das, wofür Sie einstehen.

  • Schuldenberatung für Verbraucher und Selbstständige
  • Führung sämtlicher Verhandlungen mit den Gläubigern
  • Erarbeitung von Lösungen zur Vermeidung des Insolvenzverfahrens
  • Insolvenzantragsstellung und Begleitung durch das Insolvenzverfahren
  • Vertretung gegenüber dem Insolvenzgericht und dem Insolvenzverwalter

Kundenbewertungen – Das sagen unsere Kunden

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Rechtsanwalt Thomas Scuric

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