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für Dresden
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Schuldnerberatung für Dresden: was hier vor Ort gilt
von Rechtsanwalt Thomas Scuric
Ich habe gebürgt und soll jetzt zahlen.
Ohne Schriftform ist eine Bürgschaft ohnehin unwirksam (§ 766 BGB), und sie geht nie über die Hauptforderung hinaus. Wer erst zahlt und dann prüfen lässt, bekommt das Geld praktisch nicht zurück.
Muss ich mit dem Insolvenzantrag zur Roßbachstraße?
Am Olbrichtplatz sitzt auch die Zwangsvollstreckungsabteilung, dort werden also beide Verfahren bearbeitet. Das Insolvenzgericht Dresden ist zugleich für die Landgerichtsbezirke Dresden und Görlitz zuständig, von Meißen und Pirna bis Görlitz und Zittau.
Was kostet mich das, wenn ich kein Geld habe?
Die Annahme, eine Schuldenregulierung sei unbezahlbar, ist die größte Hemmschwelle überhaupt, und sie stimmt nicht. Wer wenig hat, hat gerade deshalb Anspruch auf Hilfe bei den Kosten. Näheres auf der Seite Was kostet mich das?
Wo bekomme ich in Dresden kostenlose Schuldnerberatung?
Beraten, mit Gläubigern verhandeln und die Bescheinigung nach § 305 InsO ausstellen: All das dürfen sie. Der Unterschied liegt in der Zeit. Nach einer Umfrage der Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände unter rund 1.400 Stellen warten Ratsuchende bei etwa 60 Prozent davon drei bis sechs Monate auf den ersten Termin.
Läuft bei Ihnen eine Frist, ist das Konto gesperrt oder wird bereits vollstreckt, haben Sie diese Monate nicht. Woran Sie das unterscheiden, steht auf der Seite Schuldnerberatung oder Anwalt?
Ihre Frage, ausführlich beantwortet
Was rechtlich gilt, gilt in ganz Deutschland gleich. Diese Seiten beantworten die häufigsten Fragen im Einzelnen, mit Fristen, Beträgen und Fundstellen.
Ihre Vorteile für mehr Sicherheit
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- Volle Kostenkontrolle, da entweder Kostenübernahme durch den Staat mit Beratungshilfe oder vor Beauftragung vereinbarter Pauschalpreis, der auch in Raten gezahlt werden kann
Wie funktioniert unsere Schuldnerberatung
Unsere Leistungen als Schuldnerberatung
Wer für andere gebürgt hat, zahlt oft, ohne prüfen zu lassen, ob er überhaupt muss. Wir sehen uns zuerst die Urkunde an und verhandeln erst danach.
- Schuldenberatung für Verbraucher und Selbstständige
- Führung sämtlicher Verhandlungen mit den Gläubigern
- Erarbeitung von Lösungen zur Vermeidung des Insolvenzverfahrens
- Insolvenzantragsstellung und Begleitung durch das Insolvenzverfahren
- Vertretung gegenüber dem Insolvenzgericht und dem Insolvenzverwalter
Welches Gericht ist für eine Privatinsolvenz in Dresden zuständig?
Das Amtsgericht Dresden hat zwei Häuser, und die Insolvenzabteilung sitzt nicht im bekannteren. Wer zur Roßbachstraße fährt, ist an der falschen Adresse.
Ihr Antrag auf Privat- oder Regelinsolvenz geht an das Amtsgericht Dresden. Das ist keine Entscheidung des Gerichts, sondern steht in § 2 Abs. 1 InsO: Insolvenzsachen bearbeitet immer das Amtsgericht am Sitz eines Landgerichts, und zwar für den gesamten Landgerichtsbezirk.
Wichtig ist die Anschrift: Insolvenz- und Zwangsvollstreckungsabteilung sitzen am Olbrichtplatz 1, nicht im Gerichtsgebäude an der Roßbachstraße 6.
Zuständig ist das Gericht für die Landgerichtsbezirke Dresden und Görlitz, also über Dresden hinaus auch für Dippoldiswalde, Meißen, Pirna, Riesa, Bautzen, Görlitz, Hoyerswerda, Kamenz, Weißwasser und Zittau.
Wird Ihr Konto oder Ihr Lohn gepfändet, ist das Amtsgericht an Ihrem Wohnort zuständig (§ 828 Abs. 2 ZPO). Anders als die Insolvenz ist die Zwangsvollstreckung nicht zusammengefasst: Jedes Amtsgericht ist Vollstreckungsgericht für den eigenen Bezirk.
Für Dresden liegen beide Abteilungen im selben Haus am Olbrichtplatz. Wer dagegen in Pirna, Meißen oder Görlitz wohnt, stellt den Insolvenzantrag in Dresden, den Pfändungsantrag aber beim eigenen Amtsgericht.
Reicht der Freibetrag auf Ihrem P-Konto nicht, führt der erste Weg nicht zum Gericht, sondern zur Bank: Für Unterhaltspflichten, Sozialleistungen und Kindergeld genügt eine Bescheinigung nach § 903 Abs. 1 ZPO. Erst wenn das nicht ausreicht, entscheidet das Gericht (§ 906 ZPO). Läuft bereits ein Insolvenzverfahren, entscheidet darüber das Insolvenzgericht, sonst das Vollstreckungsgericht.
Wir vertreten Sie bundesweit. Das erste Gespräch führen wir am Telefon, Unterlagen nehmen wir per Post oder E-Mail entgegen.
Stand: 5. September 2026. Grundlagen: § 2 Abs. 1 InsO, § 828 Abs. 2 ZPO, §§ 903 und 906 ZPO. Gerichte und Anschriften nach dem Justizportal des Freistaates Sachsen.
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