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Schuldnerberatung für Berlin: was hier vor Ort gilt

von Rechtsanwalt Thomas Scuric

Ist mein Grundsicherungsgeld vor Pfändung sicher?

Der Anspruch ja, das Guthaben auf dem Konto nicht. Sobald das Geld gutgeschrieben ist, sieht die Bank nur einen Kontostand. Erst ein Pfändungsschutzkonto schützt es auch dort.

Der Anspruch selbst ist nach § 42 Abs. 4 SGB II unpfändbar, beim Jobcenter kommt also kein Gläubiger heran. Der Schutz endet aber genau an der Kontogrenze, und das ist der Fehler, der Betroffene regelmäßig Geld kostet.

Geht mein Insolvenzantrag in Berlin an das Amtsgericht Charlottenburg?

Bei einer Privatinsolvenz nicht. Zuständig ist das Amtsgericht Ihres Wohnbezirks. Charlottenburg ist in Berlin nur für die Regelinsolvenz zentral zuständig.

Berlin ist damit eine Ausnahme von § 2 Abs. 1 InsO, geregelt in § 8 der Verordnung über die Konzentration amtsgerichtlicher Zuständigkeiten. Welches der zehn Berliner Amtsgerichte für Sie zuständig ist, richtet sich allein nach Ihrer Meldeadresse. Wer den Verbraucherantrag trotzdem nach Charlottenburg schickt, verliert die Wochen bis zur Abgabe an das richtige Gericht.

Erfährt mein Arbeitgeber davon?

Nur, wenn gepfändet wird oder ein Verfahren läuft. Solange kein Beschluss zugestellt ist, erfährt er nichts.

Wird gepfändet, ist er Drittschuldner und muss den pfändbaren Teil abführen. Er sieht dann, wer pfändet, nicht aber, woher die Schulden stammen. Eine Kündigung rechtfertigt das nicht. Der stärkste Schutz ist deshalb, früh zu verhandeln: Eine Ratenvereinbarung hält die Sache aus dem Betrieb heraus.

Wo bekomme ich in Berlin kostenlose Schuldnerberatung?

Bei den anerkannten Beratungsstellen der Kommune sowie von Caritas, Diakonie und der Verbraucherzentrale. Sie sind kostenfrei und dürfen den Kern des Verfahrens abdecken.

Beraten, mit Gläubigern verhandeln und die Bescheinigung nach § 305 InsO ausstellen: All das dürfen sie. Der Unterschied liegt in der Zeit. Nach einer Umfrage der Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände unter rund 1.400 Stellen warten Ratsuchende bei etwa 60 Prozent davon drei bis sechs Monate auf den ersten Termin.

Läuft bei Ihnen eine Frist, ist das Konto gesperrt oder wird bereits vollstreckt, haben Sie diese Monate nicht. Woran Sie das unterscheiden, steht auf der Seite Schuldnerberatung oder Anwalt?

Ihre Vorteile für mehr Sicherheit

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  • Volle Kostenkontrolle, da entweder Kostenübernahme durch den Staat mit Beratungshilfe oder vor Beauftragung vereinbarter Pauschalpreis, der auch in Raten gezahlt werden kann

Wie funktioniert unsere Schuldnerberatung

Kostenloses Erstberatungsgespräch
Kostenloses Erstberatungsgespräch

Sie nennen uns Ihr Nettoeinkommen und Ihre Unterhaltspflichten. Damit steht in wenigen Minuten fest, wie viel überhaupt gepfändet werden darf und ob Ihr Arbeitgeber zu viel einbehält.

Aufstellung der Gläubiger und Schulden
Aufstellung der Gläubiger und Schulden

Wir sehen den Pfändungs- und Überweisungsbeschluss durch und klären, wer sonst noch offene Forderungen hat. Häufig wartet hinter der ersten Pfändung bereits die zweite.

Verhandlungen mit den Gläubigern
Verhandlungen mit den Gläubigern

Gläubiger lassen eine Pfändung oft fallen, wenn stattdessen eine Rate zuverlässig fließt. Diese Vereinbarung führen wir für Sie, damit Ihr Gehalt wieder vollständig bei Ihnen ankommt.

Regel- oder Verbraucherinsolvenz
Regel- oder Verbraucherinsolvenz

Führt das nicht zum Ziel, beendet das Insolvenzverfahren den Zugriff: Ab Eröffnung darf kein einzelner Gläubiger mehr in Ihren Lohn vollstrecken (§ 89 InsO).

Unsere Leistungen

Unsere Leistungen als Schuldnerberatung

Beim Bürgergeld ist der Anspruch geschützt, das Guthaben auf dem Konto aber nicht. Wir richten zuerst den Schutz auf dem Konto ein und klären danach, ob sich die Forderung überhaupt durchsetzen lässt.

  • Schuldenberatung für Verbraucher und Selbstständige
  • Führung sämtlicher Verhandlungen mit den Gläubigern
  • Erarbeitung von Lösungen zur Vermeidung des Insolvenzverfahrens
  • Insolvenzantragsstellung und Begleitung durch das Insolvenzverfahren
  • Vertretung gegenüber dem Insolvenzgericht und dem Insolvenzverwalter

Welches Gericht ist für eine Privatinsolvenz in Berlin zuständig?

Berlin ist eine Ausnahme. Anders als im übrigen Bundesgebiet läuft die Privatinsolvenz hier nicht bei einem zentralen Insolvenzgericht, sondern beim Amtsgericht Ihres Wohnbezirks.

InsolvenzverfahrenDas Amtsgericht Ihres Wohnbezirkszehn Amtsgerichte in Berlin

Für die Verbraucherinsolvenz, also die Privatinsolvenz, ist das Amtsgericht zuständig, in dessen Bezirk Sie wohnen. In Berlin sind das zehn verschiedene Gerichte: Charlottenburg, Köpenick, Kreuzberg, Lichtenberg, Mitte, Neukölln, Pankow, Schöneberg, Spandau und Wedding.

Für die Regelinsolvenz gilt das Gegenteil. Sie läuft zentral beim Amtsgericht Charlottenburg, Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin, und zwar für das gesamte Stadtgebiet. Grundlage ist § 8 der Verordnung über die Konzentration amtsgerichtlicher Zuständigkeiten, eine ausdrückliche Ausnahme von § 2 Abs. 1 InsO.

Der häufigste Fehler bei Berliner Anträgen ist deshalb, den Verbraucherantrag nach Charlottenburg zu schicken. Verloren geht er dort nicht, aber bis zur Abgabe an das richtige Gericht vergehen Wochen.

Pfändung und P-KontoDas Amtsgericht Ihres Wohnbezirksdieselben zehn Amtsgerichte

Auch bei einer Pfändung entscheidet das Amtsgericht an Ihrem Wohnsitz (§ 828 Abs. 2 ZPO). In Berlin nimmt jedes Amtsgericht die Zwangsvollstreckung für seinen eigenen Bezirk wahr.

Reicht der Freibetrag auf Ihrem P-Konto nicht, führt der erste Weg nicht zum Gericht, sondern zur Bank: Für Unterhaltspflichten, Sozialleistungen und Kindergeld genügt eine Bescheinigung nach § 903 Abs. 1 ZPO. Erst wenn das nicht ausreicht, entscheidet das Gericht (§ 906 ZPO). Läuft bereits ein Insolvenzverfahren, entscheidet darüber das Insolvenzgericht, sonst das Vollstreckungsgericht.

Nicht zuständig ist das Zentrale Vollstreckungsgericht beim Amtsgericht Mitte. Es führt allein das Schuldner- und Vermögensverzeichnis und entscheidet weder über Pfändungen noch über Freibeträge.

Wir vertreten Sie bundesweit. Das erste Gespräch führen wir am Telefon, Unterlagen nehmen wir per Post oder E-Mail entgegen.

Stand: 5. September 2026. Grundlagen: § 2 Abs. 1 InsO, § 8 der Berliner Zuständigkeitsverordnung, § 828 Abs. 2 ZPO, §§ 903 und 906 ZPO. Gerichte und Anschriften nach den Angaben der Berliner Justiz.

Rechtsanwalt Thomas Scuric

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Meine anwaltliche Schuldnerberatung in Berlin hilft Ihnen, schnell und unkompliziert einen Weg aus den Schulden zu finden. Anhand Ihrer individuellen Situation bereite ich mit Ihnen eine Lösung vor. Die Schuldenbefreiung kann außergerichtlich oder gerichtlich erfolgen, durch einen Vergleich mit den Gläubigern oder durch ein Insolvenzverfahren.

Bei mir bekommen Sie in kürzester Zeit einen Termin. Dadurch kann ich sofort alle wichtigen Schritte einleiten. Umso schneller sind Sie Ihre Schulden los.

Haben Sie Fragen zur Privatinsolvenz, zum Schuldenvergleich oder zur Regelinsolvenz? Gern führe ich mit Ihnen unverbindlich ein kostenfreies Erstgespräch – nehmen Sie online oder per Telefon Kontakt mit mir auf. Dabei kann ich mit Ihnen wichtige Fragen klären, sowie mögliche Lösungsansätze besprechen.

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