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Erneute Privatinsolvenz: Was tun bei neuen Schulden?

Stand: 4. Oktober 2026

von Rechtsanwalt Thomas Scuric

Ein weiteres Verbraucherinsolvenzverfahren ist grundsätzlich möglich. Ein erneuter Antrag auf Restschuldbefreiung ist jedoch oft erst nach Ablauf einer Sperrfrist von elf Jahren zulässig. Diese Frist knüpft an die Erteilung der früheren Restschuldbefreiung an.
Sie haben bereits eine Privatinsolvenz durchlaufen und stehen nun erneut vor finanziellen Problemen. Das ist eine belastende Situation, aber es gibt Wege aus der Krise. Wichtig ist jetzt, dass Sie Ihre Möglichkeiten prüfen und keine voreiligen Schritte unternehmen. Ein zweites Verfahren bringt besondere Regeln mit sich, auf die Sie sich gut vorbereiten sollten.

Wann ist ein zweiter Antrag möglich?

Ein weiteres Verbraucherinsolvenzverfahren ist grundsätzlich möglich. Ein erneuter Antrag auf Restschuldbefreiung kann jedoch wegen der Sperrfristen des § 287a Absatz 2 InsO unzulässig sein.

Ein erneuter Antrag auf Restschuldbefreiung ist nach § 287a Absatz 2 Nummer 1 der Insolvenzordnung (InsO) erst nach Ablauf einer Sperrfrist von elf Jahren zulässig. Maßgeblich ist, ob Ihnen innerhalb der letzten elf Jahre vor dem Antrag auf Eröffnung des neuen Insolvenzverfahrens oder danach Restschuldbefreiung erteilt wurde. Die Elfjahresfrist knüpft an die Erteilung der früheren Restschuldbefreiung und nicht an die Eröffnung des früheren Insolvenzverfahrens an.

Wie lange dauert das neue Verfahren?

Wenn Sie die Sperrfrist abgewartet haben und ein neues Verfahren beginnen, gelten besondere Zeiten für die Abtretung Ihres pfändbaren Einkommens.

In einem erneuten Verfahren beträgt die Abtretungsfrist fünf Jahre, wenn die frühere Restschuldbefreiung auf einem nach dem 30. September 2020 gestellten Antrag beruhte.

Wann kann die Restschuldbefreiung versagt werden?

Es gibt Gründe, warum das Gericht Ihnen die Entschuldung verweigern kann. Die Restschuldbefreiung kann versagt werden, wenn Sie in den letzten drei Jahren vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder danach vorsätzlich oder grob fahrlässig schriftlich unrichtige oder unvollständige Angaben über Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse gemacht haben, um einen Kredit zu erhalten. Die Restschuldbefreiung kann auch versagt werden, wenn Sie in diesem Zeitraum vorsätzlich oder grob fahrlässig schriftlich unrichtige oder unvollständige Angaben gemacht haben, um Leistungen aus öffentlichen Mitteln zu beziehen oder Leistungen an öffentliche Kassen zu vermeiden.

Auch Fehler in den Antragsunterlagen sind riskant. Die Restschuldbefreiung kann versagt werden, wenn Sie in der nach § 287 Absatz 1 Satz 3 InsO vorzulegenden Erklärung oder in den nach § 305 Absatz 1 Nummer 3 InsO vorzulegenden Verzeichnissen vorsätzlich oder grob fahrlässig unrichtige oder unvollständige Angaben gemacht haben. Das Insolvenzgericht versagt die Restschuldbefreiung wegen falscher Angaben jedoch nur auf ausdrücklichen Antrag eines Insolvenzgläubigers.

Was passiert bei einer früher versagten Restschuldbefreiung?

Manchmal scheitert schon das erste Verfahren. Wurde die Restschuldbefreiung in einem früheren Verfahren nach § 290 Absatz 1 Nummer 5, 6 oder 7 oder nach § 296 InsO versagt, ist ein erneuter Antrag auf Restschuldbefreiung innerhalb von drei Jahren vor dem Antrag auf Eröffnung des neuen Insolvenzverfahrens oder danach unzulässig.

In diesen Fällen müssen Sie diese Wartezeit einhalten, bevor ein neuer Versuch rechtlich möglich ist.

Wann ist anwaltliche Hilfe sinnvoll und wie läuft das ab?

Vor dem Antrag auf Eröffnung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens ist grundsätzlich ein außergerichtlicher Einigungsversuch mit den Gläubigern über die Schuldenbereinigung zu unternehmen. Das Scheitern des Einigungsversuchs muss durch eine nach Landesrecht geeignete Person oder Stelle bescheinigt werden.

Wenn Sie sich an unsere Kanzlei wenden, prüfen wir zunächst Ihre Unterlagen und die vergangenen Fristen. Für Schuldner mit dem Mittelpunkt ihrer hauptsächlichen Interessen in Bochum ist grundsätzlich das Amtsgericht Bochum als Insolvenzgericht zuständig; es befindet sich in der Josef-Neuberger-Straße 1. Wir bereiten den Einigungsversuch vor und begleiten Sie bei Bedarf bis zum Antrag beim Gericht.

Welche Kosten entstehen und wer hilft bei wenig Geld?

Wenn Sie die Kosten einer außergerichtlichen Rechtsberatung nicht aufbringen können, können Sie beim Amtsgericht Bochum Beratungshilfe beantragen. Mit einem bewilligten Beratungshilfeschein darf der beauftragte Rechtsanwalt für seine Tätigkeit maximal eine Eigenbeteiligung von 15 Euro von Ihnen verlangen.

Natürliche Personen, die Restschuldbefreiung beantragt haben und deren Vermögen voraussichtlich nicht zur Deckung der Kosten ausreicht, können beim Insolvenzgericht eine Stundung der Verfahrenskosten nach § 4a InsO beantragen. In Bochum bietet die Verbraucherzentrale NRW in der Großen Beckstraße 15 Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung an. Alternativ bietet auch die Stadt Bochum über das Amt für Soziales eine Beratung bei Verschuldung an.

Häufige Fragen

Ich habe schon eine Privatinsolvenz hinter mir und stecke wieder in Schulden. An wen wende ich mich in Bochum?

Vor dem Antrag auf Eröffnung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens ist grundsätzlich ein außergerichtlicher Einigungsversuch mit den Gläubigern über die Schuldenbereinigung zu unternehmen. In Bochum bietet die Verbraucherzentrale NRW in der Großen Beckstraße 15 Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung an. Alternativ bietet auch die Stadt Bochum über das Amt für Soziales eine Beratung bei Verschuldung an.

Kann mir die Restschuldbefreiung noch versagt werden, wenn ich einmal falsche Angaben gemacht habe?

Ja, die Restschuldbefreiung kann versagt werden, wenn Sie in den letzten drei Jahren vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder danach vorsätzlich oder grob fahrlässig schriftlich unrichtige oder unvollständige Angaben über Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse gemacht haben, um einen Kredit zu erhalten. Das Insolvenzgericht versagt die Restschuldbefreiung wegen falscher Angaben jedoch nur auf ausdrücklichen Antrag eines Insolvenzgläubigers.

Wann darf ich nach einer erfolgreichen Insolvenz einen neuen Antrag stellen?

Ein erneuter Antrag auf Restschuldbefreiung ist nach § 287a Absatz 2 Nummer 1 der Insolvenzordnung (InsO) erst nach Ablauf einer Sperrfrist von elf Jahren zulässig. Die Elfjahresfrist knüpft an die Erteilung der früheren Restschuldbefreiung und nicht an die Eröffnung des früheren Insolvenzverfahrens an.

Wie lange dauert die Abtretungsfrist im zweiten Verfahren?

In einem erneuten Verfahren beträgt die Abtretungsfrist fünf Jahre, wenn die frühere Restschuldbefreiung auf einem nach dem 30. September 2020 gestellten Antrag beruhte.

Dieser Ratgeber gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.

Rechtsanwalt Thomas Scuric

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