Im Leben läuft nicht immer alles wie erwartet, manchmal kommt es zu unerwarteten Situationen und plötzlich ist man zum Beispiel arbeitslos oder eine teure Reparatur steht an und andere Zahlungen müssen pausieren. Meistens können die Schuldner nicht viel für Ihre Situation, aber klar ist, dass man sich aus der Schuldenspirale befreien muss, um sein Leben wieder anständig in den Griff zu bekommen. Um seine Schulden zu regulieren gibt es verschiedene Möglichkeiten und der letzte Schritt ist dann die Privatinsolvenz (Verbraucherinsolvenz). Bevor man allerdings eine Privatinsolvenz anmelden kann, muss zuvor ein außergerichtlicher Einigungsversuch gestartet werden. Das ist in der sogenannten Insolvenzordnung (InsO) so vorgeschrieben und fester Bestandteil einer solchen Privatinsolvenz.
Die außergerichtliche Einigung ist vor allem ein Weg, um eine Privatinsolvenz zu vermeiden. Doch wie geht unsere Kanzlei für Sie dabei vor?
Schritt 1:
Zunächst einmal wird eine Auflistung aller Gläubiger gefertigt. Wenn das erledigt ist, werden die Gläubiger alle einzeln angeschrieben. Dies hat den Hintergrund, dass die offenen Beträge von den Gläubigern erfragt werden müssen. Der Saldo setzt sich aus den offenen Forderungen, Zinsen und Mahngebühren zusammen, die in der Zwischenzeit entstanden sind. Außerdem teilen wir den Gläubigern dann mit, dass unsere Kanzlei Sie anwaltlich vertritt.
Schritt 2:
Nachdem die Gläubiger angeschrieben und alle offenen Forderungen erfragt worden sind, wird ein sogenannter Schuldenbereinigungsplan erstellt. Dieser fällt bei jedem Menschen individuell aus und kann unterschiedlich bei jedem aussehen. Dabei kommt es ganz auf die finanzielle Situation an und anhand dieser wird dann festgelegt wie der individuelle Schuldenbereinigungsplan aussieht. Der Schuldenbereinigungsplan zeigt eine attraktive Möglichkeit Ihre Schulden zu tilgen. Das kann in Form einer Einmalzahlung, einer Ratenzahlung oder einem flexiblen Nullplan geschehen. Was für Sie in Frage kommt, muss geschaut werden, denn dabei ist es auch wichtig was für Ausgaben Sie haben und was am Ende genutzt werden kann, um Ihre Schulden abzubauen. Ihre wirtschaftliche Situation sollte von Ihnen neutral eingeschätzt werden, Sie sollten nicht unterschätzen, wie teuer Ihre sonstigen Lebenskosten sind. Auch bei einer Ratenzahlung sollte noch genug für Sie übrigbleiben, seien Sie realistisch.
Schritt 3:
Falls der Vergleich nicht zustande kommen sollte, werden wir für Sie nachverhandeln. Wenn eine außergerichtliche Schuldenbereinigung zustande kommen soll, müssen diesem alle Gläubiger zustimmen. Ist dies nicht der Fall, kommt es zu einer Privatinsolvenz. Deshalb spielt auch die Höhe der Anzahl der Gläubiger eine Rolle bei Ihrer Lösung.
Damit ein außergerichtlicher Vergleich zustande kommt, müssen folgende Bedingungen erfüllt werden:
Zunächst einmal müssen Sie vollkommen zahlungsunfähig sein. Darunter fallen zum Beispiel auch Immobilien die Sie belasten könnten. Wenn Sie aber zahlungsunfähig sind, erfüllen Sie die erste Voraussetzung einer außergerichtlichen Schuldenbereinigung.
Außerdem sollte die Möglichkeit bestehen, dem Gläubiger ein lukratives Angebot zu machen. Gerne unterstützen wir Sie dabei zu schauen, ob eine Ratenzahlung oder eine Einmalzahlung dem Gläubiger mehr bieten als eine Insolvenz. Sollte dies der Fall sein, so haben Sie in der Regel eine gute Chance den Gläubiger zu überzeugen den Plan so anzunehmen.
Zudem muss eine Vergleichsreife gegeben sein, das heißt, wenn zum Beispiel ein Haus mitten in der Zwangsvollstreckung ist, dann kann damit nicht gearbeitet werden. In solchen Fällen sollte man warten, bis eine Versteigerung beendet ist oder ein Insolvenzverfahren eröffnet ist. Danach können Sie sich mit den Gläubigern einigen oder sind eh schon in der Insolvenz und benötigen somit keinen Schuldenbereinigungsplan.
Eine außergerichtliche Schuldenbereinigung kann Vorteile mit sich bringen: Einer Privatinsolvenz streckt sich mit 6 Jahren sehr in die Länge und eine andere Einigung kann deutlich schneller vorbei gehen und außerdem gibt es keine Gerichtskosten und keinen Schufa-Antrag.
Thomas Scuric ist ein erfahrener Rechtsanwalt und bringt Sie gerne durch einen außergerichtlichen Vergleich. Wenden Sie sich gerne an unsere Kanzlei, damit Ihre Schulden ganz einfach und unkompliziert abgebaut werden können und Sie endlich ein sorgenfreies Leben haben können.
Doch seien Sie vorsichtig, es gibt auch bei Schuldnerberatungen schwarze Schafe. Achten Sie auf folgende Hinweise:
Auch bei einem außergerichtlichen Vergleich finden sich immer wieder schwarze Schafe, die Ihre besonders prekäre Lage ausnutzen. Sie ködern Sie als Mandanten, indem sie Ihnen eine leichte und sichere Entschuldung ganz ohne Insolvenz versprechen. Doch statt weniger Sorgen, haben Sie meistens noch eine Sorge mehr, nämlich einen kostenintensiven Beratervertrag, den Sie entweder monatlich mit einer hohen Rate abstottern müssen und bei dem kein Vertragsende festgeschrieben wurde, oder der Sie zu einer Einmalzahlung in Höhe von einigen tausend Euro verpflichtet. Eine Entschuldung ist eher die Ausnahme als die Regel.
Anhand folgender Merkmale können Sie eine unseriöse von einer seriösen Schuldnerberatung unterscheiden:
Fehlende staatliche Anerkennung
Ein seriöser Schuldnerberater ist entweder Anwalt und damit eine „geeignete Person“ nach § 305 InsO oder er verfügt über ein Zertifikat mit der Befugnis als „geeignete Stelle“ nach § 305 InsO. .
Keine selbständige Bearbeitung
Ein seriöser Schuldnerberater kann und wird alle notwendigen Entschuldungsschritte persönlich durchführen. Vorsicht daher vor Schuldnerberater, die selbst keine Bescheinigung nach § 305 InsO ausstellen können und stattdessen auf einen anderen Rechtsanwalt verweisen. Die damit verbundenen Kosten werden direkt oder indirekt auf den Schuldner umgelegt. Unseriöse Schuldnerberater übernehmen auch keine Verantwortung.
Keine Alternativen
Jeder Fall ist anders. Manchmal ist die Insolvenz der einzige Ausweg, wenn der Schuldner wirtschaftlich keine Möglichkeit hat, seinen Gläubigern eine wie auch immer geartete Rückzahlung anzubieten. Es gibt auch Fälle, in denen es einfach wirtschaftlich sinnvoller für den Schuldner ist, trotz Leistungsfähigkeit in die Insolvenz zu gehen. Ein seriöser Schuldnerberater wird alle möglichen realistischen Alternativen aufzeigen. Wenn der Schuldnerberater ausschließlich auf einen Vergleich drängt, ohne Ihnen andere Alternativen zumindest zu erläutern, sollten Sie hellhörig werden. Gänzlich unseriös ist eine Beratung, in der der Berater kein gutes Haar an der Insolvenz lässt und sie nur negativ darstellt. Ein seriöser Schuldnerberater kennt nicht nur alle Wege zur Entschuldung, sondern er bespricht auch alle möglichen Alternativen mit Ihnen und begleitet Sie anschließend auch selbst vom Vergleich, über die Insolvenz bis zum Insolvenzplan.
Keine kostenfreie und unverbindliche Erstberatung
Wer kauft schon gerne die Katze im Sack. Das gilt auch für Sie als Schuldner. Deshalb sollte die Erstberatung auch in jedem Fall kostenlos und unverbindlich sein. Sie dient zum einen dem Kennenlernen und zum anderen der Darstellung Ihrer Schuldensituation und der Klärung wichtiger Fragen für Sie insbesondere zu den Kosten des Schuldnerberaters und zu Entschuldungsalternativen.
Kein schneller Vertragsschluss zuhause
Kein seriöser Schuldnerberater käme auf die Idee, für einen Vertragsabschluss zu Ihnen nach Hause zu kommen. Er wird Sie auch nie dazu drängen, schnell einem Beratervertrag abzuschließen. In so einem Fall sollten Sie sehr vorsichtig werden und sich erst einmal einige Zeit zum Nachdenken nehmen. Ein seriöser Schuldnerberater wird Ihnen ungefragt Zeit einräumen, um alle Unterlagen ausgiebig zu studieren und eine überlegte Entscheidung zu treffen, da er weiß, in welcher Stresssituation Sie sich befinden.
Keine Preistransparenz
Lassen Sie sich nicht mit vagen Aussagen abspeisen. Ein seriöser Berater wird immer seine Karten auf den Tisch legen und Ihnen sagen, wie hoch sein Honorar ist, wie es sich zusammensetzt und worin seine Dienstleistung besteht und wie lange das Verfahren ungefähr dauern wird. Gehen Sie auf keinen Fall während der Schuldnerberatung auf monatlich fällige Raten ein, vor allem, wenn nicht klar ist, wie lange das ganze Verfahren dauern wird. Ein fairer Festpreis richtet sich nach Gläubigerzahl, Schuldenstruktur oder dem Erfolg des Vergleiches.
Das Geschäftsmodell der unseriösen Schuldnerberater sieht eine vertraglich vereinbarte „monatliche Rate“ zwischen 300 – 600 € vor. Natürlich enthält der Vertrag keinerlei Hinweis darauf, wie lange sich die Vergleichsverhandlung hinzieht. Der Schuldenberater kann dann das Verfahren so lange in die Länge ziehen, wie er möchte. Wenn dem Schuldner dann irgendwann der Geduldsfaden reißt und er den Vertrag kündigt, hat er viel Geld in den Sand gesetzt, von dem er eh nicht so viel hat und er steht auch noch ohne ein Vergleichsergebnis da. Völlig entnervt ergeben sich die meisten Schuldner dann und streben einen Insolvenzantrag an.
Ob wir mit unserem Vergleich erfolgreich sind, hängt natürlich davon ab ob unsere gebrachten Argumente bei den Gläubigern fruchten. Wenn ein oder mehrere Gläubiger sich gegenüber dem Angebot verschließen, platzt der Vergleich. Eine Privatinsolvenz ist dann eine Möglichkeit, allerdings haben Sie die Möglichkeit eines sogenannten gerichtlichen Vergleichs. Dabei werden die fehlenden Stimmen durch das zuständige Insolvenzgericht ersetzt, wenn sich die zustimmenden Gläubiger in Kopf- und Summenmehrheit befinden.
Dabei fallen keine Gerichtskosten an, sondern nur anwaltliche Kosten. Dies ist ein einmaliger Festbetrag, mehr kommt nicht auf Sie zu.
Ein außergerichtlicher Vergleich hat viele Vorteile. Unsere Kanzlei wird sich dafür einsetzen, die Chance eines Vergleiches zu nutzen und das beste Ergebnis für Sie rauszuholen.


