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Schuldnerberatung
für Bonn

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Schuldnerberatung für Bonn: was hier vor Ort gilt

von Rechtsanwalt Thomas Scuric

Wann genügt eine kostenlose Beratungsstelle?

Wenn Ihre Lage überschaubar ist und keine Frist läuft: wenige Gläubiger, unstrittige Forderungen, kein Gerichtsverfahren.

Läuft dagegen eine Frist, ist das Konto gesperrt oder wird bereits vollstreckt, entscheidet der Termin und nicht die Qualifikation. Und den gibt es bei rund 60 Prozent der Stellen erst in drei bis sechs Monaten.

Ist für Pfändungen dasselbe Gericht zuständig wie für die Insolvenz?

Ja, in Bonn fällt beides beim Amtsgericht Bonn zusammen. Es sind trotzdem zwei getrennte Verfahren mit eigenen Abteilungen und eigenen Aktenzeichen.

Für die Insolvenz gilt § 2 Abs. 1 InsO, für Pfändungen § 828 Abs. 2 ZPO. Dass beide Zuständigkeiten hier im selben Haus liegen, ist ein Zufall der Gerichtsorganisation und kein Grund, die Verfahren zu vermengen.

Erfährt mein Arbeitgeber davon?

Nur, wenn gepfändet wird oder ein Verfahren läuft. Solange kein Beschluss zugestellt ist, erfährt er nichts.

Wird gepfändet, ist er Drittschuldner und muss den pfändbaren Teil abführen. Er sieht dann, wer pfändet, nicht aber, woher die Schulden stammen. Eine Kündigung rechtfertigt das nicht. Der stärkste Schutz ist deshalb, früh zu verhandeln: Eine Ratenvereinbarung hält die Sache aus dem Betrieb heraus.

Wo bekomme ich in Bonn kostenlose Schuldnerberatung?

Bei den anerkannten Beratungsstellen der Kommune sowie von Caritas, Diakonie und der Verbraucherzentrale. Sie sind kostenfrei und dürfen den Kern des Verfahrens abdecken.

Beraten, mit Gläubigern verhandeln und die Bescheinigung nach § 305 InsO ausstellen: All das dürfen sie. Der Unterschied liegt in der Zeit. Nach einer Umfrage der Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände unter rund 1.400 Stellen warten Ratsuchende bei etwa 60 Prozent davon drei bis sechs Monate auf den ersten Termin.

Läuft bei Ihnen eine Frist, ist das Konto gesperrt oder wird bereits vollstreckt, haben Sie diese Monate nicht. Woran Sie das unterscheiden, steht auf der Seite Schuldnerberatung oder Anwalt?

Ihre Vorteile für mehr Sicherheit

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  • Kostenfreies und unverbindliches erstes Beratungsgespräch
  • Individuelle Lösungen, zugeschnitten auf Ihre Situation
  • Mehr als 20 Jahre Erfahrung als spezialisierter Anwalt für Insolvenzrecht
  • Volle Kostenkontrolle, da entweder Kostenübernahme durch den Staat mit Beratungshilfe oder vor Beauftragung vereinbarter Pauschalpreis, der auch in Raten gezahlt werden kann

Wie funktioniert unsere Schuldnerberatung

Kostenloses Erstberatungsgespräch
Kostenloses Erstberatungsgespräch

Bringen Sie mit, was da ist. Ein vollständiger Ordner ist keine Voraussetzung, sortiert wird im Gespräch gemeinsam.

Aufstellung der Gläubiger und Schulden
Aufstellung der Gläubiger und Schulden

Hilfreich sind die letzten Mahnungen, die Kontoauszüge der vergangenen drei Monate und ein Nachweis über Ihr Einkommen. Daraus ergibt sich das Bild.

Verhandlungen mit den Gläubigern
Verhandlungen mit den Gläubigern

Sobald feststeht, wer offene Forderungen hat, treten wir nach außen auf. Ab diesem Punkt geht die Post an uns.

Regel- oder Verbraucherinsolvenz
Regel- oder Verbraucherinsolvenz

Führt die Einigung nicht zum Ziel, folgt der Antrag. Die Unterlagen aus dem ersten Termin sind dafür bereits die Grundlage.

Unsere Leistungen

Unsere Leistungen als Schuldnerberatung

Viele schieben den ersten Termin auf, weil sie glauben, vorher alles sortieren zu müssen. Das ist nicht nötig: Was fehlt, besorgen wir gemeinsam, und der Überblick entsteht im Gespräch.

  • Schuldenberatung für Verbraucher und Selbstständige
  • Führung sämtlicher Verhandlungen mit den Gläubigern
  • Erarbeitung von Lösungen zur Vermeidung des Insolvenzverfahrens
  • Insolvenzantragsstellung und Begleitung durch das Insolvenzverfahren
  • Vertretung gegenüber dem Insolvenzgericht und dem Insolvenzverwalter

Welches Gericht ist für eine Privatinsolvenz in Bonn zuständig?

In Bonn liegen beide Zuständigkeiten beim selben Gericht. Trotzdem lohnt der Blick, denn Insolvenz und Pfändung sind zwei verschiedene Verfahren mit verschiedenen Abteilungen.

InsolvenzverfahrenAmtsgericht BonnWilhelmstraße 21 · 53111 Bonn

Ihr Antrag auf Privat- oder Regelinsolvenz geht an das Amtsgericht Bonn. Das ist keine Entscheidung des Gerichts, sondern steht in § 2 Abs. 1 InsO: Insolvenzsachen bearbeitet immer das Amtsgericht am Sitz eines Landgerichts, und zwar für den gesamten Landgerichtsbezirk. Bonn gehört zum Landgerichtsbezirk Bonn.

Dasselbe Gericht ist auch für Troisdorf zuständig. Das ist keine Zusammenlegung, sondern die Folge derselben Vorschrift.

Pfändung und P-KontoAmtsgericht BonnWilhelmstraße 21 · 53111 Bonn

Wird Ihr Konto oder Ihr Lohn gepfändet, ist das Amtsgericht an Ihrem Wohnort zuständig (§ 828 Abs. 2 ZPO). Dort stellen Sie auch den Antrag, wenn der Freibetrag auf Ihrem P-Konto nicht reicht (§§ 906, 907 ZPO).

Für Sie fällt beides zusammen: dasselbe Haus, aber zwei verschiedene Abteilungen mit eigenen Aktenzeichen.

Wir vertreten Sie bundesweit. Das erste Gespräch führen wir am Telefon, Unterlagen nehmen wir per Post oder E-Mail entgegen.

Stand: 2. September 2026. Grundlagen: § 2 Abs. 1 InsO, § 828 Abs. 2 ZPO, §§ 906 und 907 ZPO. Gerichte und Anschriften nach dem amtlichen Orts- und Gerichtsverzeichnis der Justiz Nordrhein-Westfalen.

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